Tipps zur Kündigung
 Zum Ende des Kalenderjahres können Sie meist Ihre Versicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Einhalten müssen Sie aber Ihre Mindestvertragsdauer sollten Sie eine vereinbart haben. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich das um einweiteres Jahr bei Nicht-Kündigung.
Prüfen sie Ihre Unterlagen nah Vertragsabschluss genau. Innerhalb von zwei Monaten haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Erhalten Sie einen Änderungsbescheid in welchem der Versicherer eine Leistung kürzt oder die Beitragssätze ohne Leistungsanpassung erhöht, können Sie binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids kündigen.
Im Todesfall endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
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