Tipps zur Kündigung
 Sie Vereinbaren bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine Laufzeit, die sich bei Nichtkündigung automatisch um ein Jahr verlängert.
Wollen Sie Ihre Versicherung kündigen, Setzten Sie Ihren Versicherer 1 Monate vor Ablauf darüber schriftlich in Kenntnis.
Sie haben nach dem 25.06.1994 eine längere Frist vereinbart - z.B. 10 Jahre, dann können Sie die Versicherung nach der Hälfte (also nach 5 Jahren) der Laufzeit zum Jahresende kündigen.
Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können Sie nach dieser Mindestfrist den Vertrag zum Jahresende aufheben.
Die Möglichkeit innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen besteht immer nach der Zahlung einer Entschädigung. Anspruch auf die Beiträge hat der Versicherer allerdings bis zum Ende des Jahres. Kündigen Sie daher lieber regulär zum Jahresende.
Ebenfalls das Recht auf fristlose Kündigung innerhalb eines Monats haben Sie, wenn Ihre Versicherung die Beiträge ohne Leistungsausgleich erhöht. Die Erhöhungen müssen allerdings über der zulässigen Grenze liegen. Das Risiko entfällt für die Versicherung, wenn der Öltank entfernt wird und der Vertrag kann sofort aufgehoben werden.
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