Welche Kündigungsfristen gibt es bei einer gesetzlichen Krankenkasse?
 Ihre Krankenkasse können Sie selbstverständlich wie jeden anderen Vertrag kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bevor jedoch die Möglichkeit der Kündigung besteht müssen Sie mindestens 18 Monate bei der Kasse versichert sein. Sie müssen jedoch noch innerhalb der Kündigungsfrist Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Versicherung vorlegen, wenn Sie den Versicherungsvertrag aufheben. Ihr Anliegen ist sonst unwirksam. Bei einer Erhöhung der Beitragssätze haben Sie jedoch auch über eine ordentliche Kündigung hinaus das Recht auf eine Sonderkündigung.
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