Wissensnetz
 Versicherungen 
Autoversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenversicherung Studenten
Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Englische Versicherungen
Rentenversicherung
Versicherungscheck

 Sachversicherungen 
Gebäudeversicherung
Haftpflichtversicherung
Privathaftpflicht
Haushaftpflichtversicherung
Hundehaftpflicht
Öltankhaftpflichtversicherung
Pferdehaftpflicht
Bauherrenhaftpflicht
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reiseversicherung
Unfallversicherung

 Firmenversicherungen 
Gewerbliche Versicherungen

 Service 
AGB
Impressum

Tipps zur Kündigung der Gebäudeversicherung

Information Gebäudeversicherung

Sie vereinbaren bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine Laufzeit, die sich bei Nichtkündigung automatisch um ein Jahr verlängert. Wollen Sie Ihre Versicherung kündigen, Setzten Sie Ihren Versicherer 1 Monate vor Ablauf darüber schriftlich in Kenntnis. Sie haben nach dem 25.06.1994 eine längere Frist vereinbart - z.B. 10 Jahre, dann können Sie die Versicherung nach der Hälfte (also nach 5 Jahren) der Laufzeit zum Jahresende kündigen. Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können Sie nach dieser Mindestfrist den Vertrag zum Jahresende aufheben.

Besteht eine Realrechtsbestätigung seitens der Versicherung bedarf es der Zustimmung zum Versicherungswechsel durch den Hypothekengläubiger. Dies ist eine reine Formsache - darf aber nicht vergessen werden.

Die Möglichkeit innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen besteht immer nach der Zahlung einer Entschädigung. Anspruch auf die Beiträge hat der Versicherer allerdings bis zum Ende des Jahres. Kündigen Sie daher lieber regulär zum Jahresende.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzt der neue Eigentümer, wenn Sie das Wohngebäude veräußern. Ab der Grundbuchumschreibung und innerhalb des folgenden Monats kann dies wahrgenommen werden. Anspruch auf die Beiträge bis zum Jahresende hat die Versicherung wenn die Kündigung fristlos ist. Auch hier ist es daher ratsam, regulär zum Jahresende zu kündigen.


Zum Gebäudeversicherung Vergleich


Informationen Gebäudeversicherung



Suchen Sie vielleicht?

 
  Chat | Lexikon | Reisen | Versicherung | Forum | Kontakt