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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Grenzbetrag, bis zu dem in der Sozialversicherung die Beiträge berechnet werden. Es gibt für die einzelnen Versicherungszweige unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. In der Rentenversicherung zum Beispiel, sind sie für die Arbeiterrenten- und die Angestelltenversicherung gleich. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Für das Jahr 2004 liegt sie bei einem Jahreseinkommen von 41.850 Euro. Liegt das jährliche Einkommen über diesem Betrag, dann wird der Beitrag zur Krankenversicherung nur bis zu der genannten Summe berechnet.

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