Zum Forum
Passwort vergessen?
Noch keinen Account?
lexikon
Hauptseite
Zufälliger Artikel
Diskussion
Diskussion : Zahlungsmittel
Links
Forum
Portale
Reisen
Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Hauptmenü
Home
Editorial
Bildung
E-Learning
Fremdsprachen
Magazin
Wissen
Wörterbücher
Enzyklopädien
Expertendienste
Wissenswertes
Praktische Ratgeber
--------------------------
Biologie
Chemie
Computer
Film/ Theater
Geografie
Geschichte
Jura
Kunst
Literatur
Mathematik
Medizin
Musik
Philosophie
Physik/ Astronomie
Politik
Psychologie
Religionen
Sport
Umwelt
Wirtschaft
Reisen
Lexikon
Versicherung
Suchen
Schnellsuche
Suchmaschinen
Metasuchmaschinen
Webkataloge
News
Treffpunkt
Chat
Forum
Suche
Schnellsuche
Sitemap
Kontakt
Impressum
Zahlungsmittel
Stichpunkte
Allgemein
Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man etwas
um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben
das ein Käufer einem Verkäufer übergibt
Tauschmittel sind u. a
die man gegen Waren und Dienstleistungen eintauschen kann
Gegenstände
Substanzen von gewissem Wert
Metalle
Früher waren häufige Tauschmittel u. a
in einigen Regionen auch Muscheln
Salz
Gold
Heutzutage ist Geld in Form von Münzen und Scheinen allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel
auch wenn sein Sachwert weit geringer ist als der des damit erworbenen Gutes
Daneben existieren eine Vielzahl von elektronischen und kartengestützen Zahlungssystemen
durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann: Ein Gläubiger ist verpflichtet
die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren; von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z
Heutige Zahlungsarten sind v.a. Tauschhandel Bargeld Überweisungen Daueraufträge Einzugsermächtigungen Debit-Karten Kreditkarten Geldkarten Schecks Wechsel Wertpapiere Gesetzliches Zahlungsmittel ist das
BZ
wenn diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich akzeptiert wird
wozu er aber nicht verpflichtet ist. In Deutschland ist seit dem 01.01.2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel: gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz sind hierbei die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel; die Euro-Münzen müssen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Münzgesetz lediglich in begrenztem Umfang (bis maximal 50 Münzen pro Zahlung) akzeptiert werden (und sind daher kein unbegrenztes gesetzliches Zahlungsmittel). nl:Betaalmiddel
ahlung in einer ausländische Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Zahlungsmittel
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
Liste der Autoren
verfügbar.
Sebastian Castillio
Vier Weltreligionen
Bewegung
Entwurfsmuster
Manifest der Kommunistischen Partei
Bewegungen
[ Zurück ]
Inhalt Lexikon:
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Chat
|
Lexikon
|
Reisen
|
Versicherung
|
Forum
|
Kontakt