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Diskussion : Wasserhaushaltsgesetz
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Wasserhaushaltsgesetz
Stichpunkte
Allgemein
Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
"Verbergen") 1 Charakter und Hauptinhalte des Gesetzes 2 Geltungsbereich 3 Zwecksetzung 4 Wichtige Bestimmungen 5 Umgestaltung aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie 6 Weblinks [Bearbeiten]
Charakter und Hauptinhalte des Gesetzes
das zusammen mit den Wassergesetzen der Länder den Hauptteil des deutschen Wasserrechts bildet
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein Rahmengesetz des Bundes
außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung. [Bearbeiten]
Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers
Geltungsbereich
die mit der Rolle der Gewässer als Schiffahrtswege zusammenhängen; dafür gelten das Bundeswasserstraßengesetz
Das WHG gilt für oberirdische Binnengewässer das Küstenmeer (Zone von 12 Seemeilen ab der Küstenlinie) das Grundwasser. Das Gesetz regelt keine Fragen
die Wassergesetze der Länder und das Seeaufgabengesetz. [Bearbeiten]
Zwecksetzung
handelt es sich nicht um ein reines Schutzgesetz
Wie der Name des Gesetzes schon erkennen lässt
Der Begriff "Haushalt" weist darauf hin
dass das Gesetz die Bewirtschaftung regelt und dabei den "haushälterischen" Umgang mit der Ressource Wasser sicherstellen soll
Nutzung und Schutz sind also aufeinander bezogene Ziele des Gesetzes
ohne dass damit eine Rangfolge festgelegt wäre
Der Begriff "Schutz" hat im Zusammenhang mit dem Wasser zudem zwei Seiten: Ein Anliegen ist der Schutz des Wassers in seiner Funktion als Trink- und Brauchwasser und als Lebensraum für Flora und Fauna (Wasser als Schutzobjekt)
Ein weiteres Anliegen ist der Schutz vor dem Wasser bei Hochwasserereignissen (Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen als Schutzobjekt)
Konflikte zwischen Nutzungsinteressen und Schutzerfordernissen müssen von den Behörden im Einzelfall nach Abwägung entschieden werden
Dabei haben durch Änderungen des Gesetzes aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in letzter Zeit die ökologischen Aspekte an Gewicht gewonnen
Durch die Bewirtschaftung muss jetzt eine "nachteilige Veränderung des ökologischen Zustandes" vermieden werden (§ 25a WHG)
d.h. der verbliebenen Entwicklungsmöglichkeiten. [Bearbeiten]
bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern (§ 25b WHG) eine nachteilige Veränderung des ökologischen Potentials
Wichtige Bestimmungen
Bestimmte
im Gesetz aufgezählte Nutzungen werden von einer vorherigen behördlichen Kontrolle abhängig gemacht
Zutagefördern
das Entnehmen
Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser
das Aufstauen und Absenken von Oberflächengewässern
Die wichtigsten davon sind die Wasserentnahme
das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Oberflächengewässer
Ausbau- und die meisten Unterhaltungsmaßnahmen gelten hingegen nicht als Nutzungen
was unter ökologischem Gesichtspunkt bedenklich ist
Für derartige Nutzungen können Erlaubnisse oder Bewilligungen erteilt werden
Die Bewilligung gewährt ein stärker gesichertes Recht als die Erlaubnis und wird in der Regel für längere Zeiträume erteilt
Beide können unter Auflagen und/oder Bedingungen erteilt werden und stehen von Gesetzes wegen unter dem Vorbehalt
dass nachträglich bestimmte zusätzliche
dem Gewässerschutz dienende Anforderungen gestellt werden können
die - bei industriellen Abwässern branchenspezifisch - an die technischen Möglichkeiten der Abwasserreinigung angepasst werden
Für den besonders häufig vorkommenden Fall der Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser ermöglicht das Gesetz sehr detaillierte Anforderungen
Diese Anforderungen sind in der Abwasserverwaltungsvorschrift niedergelegt und von großer praktischer und auch wirtschaftlicher Bedeutung
dass die meisten Kläranlagen eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen mussten
Eine Verschärfung der Anforderung an die Einleitung geklärter Abwässer vor einigen Jahren machte es z.B. notwendig
die vielerorts sehr kritisch aufgenommen wurden
Dies hat zu Erhöhungen der Abwassergebühren geführt
um im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen
Die zuständigen Behörden können bestimmte Gebiete als Wasserschutzgebiete ausweisen
In Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken können zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. [Bearbeiten]
Umgestaltung aufgrund der
Wasserrahmenrichtlinie
Das Gesetz ist 2002 wesentlich umgestaltet worden
Grund dafür war
dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden musste
Diese Richtlinie schreibt vor
dass die Gewässerbewirtschaftung nach Einzugsbereichen der Flüsse (Flussgebietseinheiten) organisiert wird
Dies ist ein sachlich sinnvolles Abgrenzungskriterium
das jedoch auf die Ländergrenzen keine Rücksicht nimmt
die die behördliche Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinaus regeln
Die Länder haben darauf hin ihre Zusammenarbeit in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) intensiviert und Staatsverträge abgeschlossen
Dieser Reorganisationsprozess ist derzeit (Februar 2004) noch nicht abgeschlossen
Oder und Donau
Rhein
die alle auch oder überwiegend in Nachbarländern liegen
wird derzeit die Kooperation der Behörden organisiert
Maas
Elbe
In den Einzugsbereichen von Ems
Teilweise kann dabei auf schon länger bestehende mehrseitige Abkommen wie das Donauschutzabkommen und Organisationen wie die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins zurückgegriffen werden. [Bearbeiten]
Weblinks
Text des Wasserhaushaltsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/whg/index.html) Karte der Flussgebietseinheiten in Deutschland (http://www.bmu.de/files/flussgebietseinheiten.gif) Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Wasserhaushaltsgesetz
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
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Bendorf am Rhein
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Kiss (Band)
Hugo Portisch
Lieser (Fluss)
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