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Vormund
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Allgemein
Ein Vormund ist nach deutschem Recht ein rechtlicher Vertreter einer minderjährigen Person
welche unter keiner elterlichen Sorge steht oder deren Eltern in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind
für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und den Mündel gesetzlich zu vertreten
Er hat die Aufgabe
Die Bestimmungen zur Vormundschaft stehen in §§ 1773 bis 1895 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Ein Gericht kann die Vormundschaft für eine minderjährige Person anordnen
wenn beispielsweise ihre Eltern verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde
Als Vormund können eine volljährige
geschäftsfähige Person
mehrere Personen (beispielsweise ein Ehepaar)
eine Behörde (beispielsweise das Jugendamt) oder ein Verein berufen werden
dass die Eltern einen Vormund bestimmen
dass sie nicht mehr für ihre Kinder sorgen können
für den Fall
Es ist auch möglich
Hat der Mündel das 14
kann er die Berufung einer Person zu seinem Vormund verhindern
Lebensjahr vollendet
wenn er mit dieser Person nicht einverstanden ist
wenn der Mündel volljährig wird
Die Vormundschaft endet
Jeder Deutsche ist zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet
wenn er vom Vormundschaftsgericht dazu berufen wird und keine Gründe dagegensprechen
die Vormundschaft dieser Person ausgeschlossen. Die Ausübung der Vormundschaft würde die Sorge des berufenden Vormundes für dessen eigene Familie entscheidend erschweren. Er (der berufene Vormund) hat das 60
als sie noch dazu berechtigt dazu waren
Ein Grund zur Ablehnung beziehungsweise zur Untauglichkeit zu einer Vormundschaft ist: Die Eltern haben
gibt es in Deutschland nicht mehr
wie sie früher im Falle einer Entmündigung eintrat
Lebensjahr vollendet. Er hat für mehr als drei minderjährige Personen zu sorgen. Er ist durch Krankheit zur Ausübung der Vormundschaft nicht fähig. Er wohnt zu weit vom Mündel entfernt. Er führt mehr als eine Vormundschaft. Eine Vormundschaft über Volljährige
An ihre Stelle ist seit dem 1
Januar 1992 das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung getreten
Siehe auch: Betreuung Betreuungsrecht Pflegschaft [Bearbeiten]
Weblinks
§§ 1773 – 1895 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG016303377.html) Geschichte der Vormundschaft (http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/Sem0203/thema8.pdf) (Pdf) Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! Vorlage:Deutschlandlastig
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Vormund
aus der freien Enzyklopädie
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und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
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