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Diskussion : Ständemehr
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Ständemehr
Stichpunkte
Allgemein
Das Ständemehr ist ein Begriff aus dem Schweizerischen Bundesstaatsrecht. Es bedeutet
"Verbergen") 1 Geltungsbereich 2 Ermittlung des Ständemehrs 3 Auswirkungen in der Praxis 4 Wurzeln des Ständemehrs [Bearbeiten]
dass neben dem Volksmehr (der Mehrheit der Stimmenden) auch die Mehrheit der "Stände" (alter Ausdruck für Kantone) einer Abstimmungsvorlage zustimmen muss. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Geltungsbereich
Das Ständemehr ist in folgenden Fällen nötig: für die Annahme einer Verfassungsänderung und bei einem Obligatorischen Referendum. Keine Anwendung findet das Ständemehr beim sog. fakultativen Referendum
aber ohne Mitwirkung der Kantone durchgeführt wird. [Bearbeiten]
da dies im Normalfall erst auf Betreiben von mindestens 50.000 Stimmbürgern
Ermittlung des Ständemehrs
Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben je eine halbe Standesstimme
die übrigen Kantone eine ganze Standesstimme
Die Halbkantone Obwalden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Nidwalden
Somit ergeben sich 23 Standesstimmen
wenn die Mehrheit der Kantone (Stände) zugestimmt hat
Das Ständemehr bei einer Vorlage ist erreicht
wie seine Standesstimme ermittelt wurde
Am Anfang des modernen Bundesstaates 1848 konnte noch jeder Kanton selbst entscheiden
der "Grosse Rat"
ein eigenes Votum abgab
So galt etwa im Kanton Tessin die Regel
das nicht unbedingt mit der Volksmehrheit übereinstimmen musste
dass das Kantonsparlament
Mittlerweile gilt die einheitliche Regelung
dass die Standesstimme mit der Mehrheit des Volksvotums im betreffenden Kanton identisch ist. [Bearbeiten]
Auswirkungen in der Praxis
bedeutet dies
sondern jene
welche von der Mehrheit der kleinen Kantone vorgezogen wird
dass das Ständemehr auch eine knappe Volksmehrheit zunichte machen kann
die von den meisten Abstimmenden gewünscht ist
so dass nicht die Entscheidung getroffen wird
Da für Verfassungsänderungen ausdrücklich eine Mehrheit von Volk und Ständen (Kantonen) erforderlich ist
ländlichen
In der Praxis bevorteilt das Ständemehr die kleinen
konservativen Kantone der deutschen Zentral- und Ostschweiz gegenüber den großen städtischen Agglomerationen und gegenüber der französischen Schweiz (wobei die großen Städte und die französische Schweiz oft ähnlich abstimmen)
Aufgrund des Abstimmungsverhaltens in den letzten Jahrzehnten hat man errechnet
1 Prozent im Normalfall nicht automatisch ein Garant für ein Ständemehr ist; erst wenn im gesamtschweizerischen Rahmen ein Volksmehr von ungefähr 56 Prozent (!) erzielt ist
dass auch unter den notorischen "Neinsager"-Kantonen einige Ja gesagt haben. (Der Beweis dafür wurde durch die Abstimmung über den bezahlten Mutterschaftsurlaub vom 26
dass ein Volksmehr von 50
kann man davon ausgehen
dass beim Ständemehr die Stimme eines Wählers aus dem "Halbkanton" Appenzell-Innerrhoden (15.000 Einwohner
95 mal mehr Gewicht hat als jene eines Zürchers (1.228.600 Einwohner
eine halbe Standesstimme) 40
September 2004 erbracht: Obwohl die Vorlage mit immerhin 55
war das Ständemehr bei dieser Abstimmung nicht von Belang.)) Ein weiteres Problem liegt darin
eine Standesstimme)
4 % Ja-Stimmen das Volksmehr erreichte
wäre das Ständemehr mit 10 zu 13 Standesstimmen eindeutig verfehlt worden. (Da es sich hier allerdings um ein fakultatives Referendum handelte
aber beide Halbkantone haben etwa gleich viel Einwohner wie etwa Graubünden respektive Fribourg
die beide je eine Standesstimme halten (historisch bedingt durch die Teilung des alten Kantons Basel)
Ein weiteres Beispiel sind die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
die genau gleich viel Gewicht hat wie jene eines anderen Menschen
Dies stellt die demokratische Gerechtigkeit in Frage
denn jeder Mensch sollte eigentlich eine Stimme haben
Kritiker schlugen deshalb vor
mittelgrossen zwei und kleinen wie Apenzell-Innerrhoden eine - oder das Ständemehr gleich ganz abzuschaffen
grossen Kantonen drei Ständestimmen zu geben
Allerdings wäre dazu das Ständemehr nötig. [Bearbeiten]
Wurzeln des Ständemehrs
Die Wurzeln des Ständemehrs liegen in der historischen Autonomie der Kantone in der Alten Eidgenossenschaft. Bei der Schaffung des Bundesstaats 1848 wollten die Kantone nach den Erfahrungen mit der Helvetischen Republik sichergehen
dass es nicht ein weiteres Mal über ihren Kopf hinweg zu einer zentralistischen Verfassung kommen würde
Auf diese Weise soll dem Prinzip des Föderalismus Rechnung getragen werden. Siehe auch: Politisches System der Schweiz
Föderalismus
Direkte Demokratie
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Ständemehr
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