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Diskussion : Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
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Impressum
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Stichpunkte
Allgemein
Bild nicht gefunden Der 'öffentliche' Teil des UN-Sicherheitsrates
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
auch Weltsicherheitsrat genannt
ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Nach Artikel 24 I der UN-Charta haben ihm die UN-Mitgliedsstaaten "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" übertragen
Während andere Organe der UNO unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können
kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des VII
Kapitels der UN-Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die UN-Mitgliedsstaaten treffen ("Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen")
Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UN-Charta
wobei die politische Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen (des Art
39) im Einzelfall zur Weiterbildung bestehenden Rechts führen kann
Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei aber nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen
Der Sicherheitsrat verfügt nicht über quasi-legislative Kompetenzen
Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
"Verbergen") 1 Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates 1.1 Ständige Mitglieder 1.2 Nichtständige Mitglieder 2 Zustandekommen von Beschlüssen 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Weblinks [Bearbeiten]
Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates
Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern der Vereinten Nationen
Jedes Jahr wird die Hälfte der zehn wechselnden durch die Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt
Sie werden nach regionalen Gruppen ausgesucht und von der UN-Generalversammlung bestätigt
Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen
Ein Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitgliedlandes muss jederzeit im UNO-Hauptquartier anwesend sein
damit der Rat immer zusammentreten kann. [Bearbeiten]
Ständige Mitglieder
danach Russland Vereinigten Staaten von Amerika [Bearbeiten]
bis 1971 Taiwan (Republik China)
danach Volksrepublik China Frankreich Großbritannien und Nordirland bis 1991 Sowjetunion
Nichtständige Mitglieder
Brasilien
Mexiko
Deutschland
Syrien 2003 und 2004: Angola
Griechenland
Guinea
Dänemark
Mauritius
in alphabetischer Reihenfolge der englischen Landesbezeichnungen
Pakistan
Singapur 2002 und 2003: Bulgarien
Japan
Benin
Tansania Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern
Chile
Irland
Rumänien 2005 und 2006: Argentinien
Spanien 2004 und 2005: Algerien
Norwegen
Philippinen
Kamerun
2001 und 2002: Kolumbien
Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat
Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht
weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen
Derzeit wird diskutiert
Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004
Indien
Brasilien
sich gegenseitig beim Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen
Weiterhin könnte im Rahmen der Reform auch ein afrikanischer Staat aufgenommen werden
Nigeria ist hierbei neben Südafrika und Ägypten im Gespräch
Neben den dann 10 ständigen könnten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören
Nach einem zweiten Reformmodell sind keine neuen ständigen Mitglieder vorgesehen
sondern die Einrichtung einer neuen Kategorie: "semi-permanente" Sitze
die auf vier Jahre gewählt und verlängert werden können. [Bearbeiten]
Zustandekommen von Beschlüssen
Beschlüsse des Sicherheitsrates bedürfen der Zustimmung von neun der 15 Mitglieder einschließlich aller fünf permanenten Mitglieder (Art
27 II UN-Charta)
Freiwillige Stimmenthaltung oder das Nichterscheinen im Rat werden nach etabliertem Völkergewohnheitsrecht seit der sog
mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere „Billigung“ von Ratsbeschlüssen ausdrücken lässt
Politik des "leeren Stuhls" durch die UdSSR in der Korea-Frage 1950 als Erklärungsvariante qualifiziert
Eine Entscheidung kann durch ein Veto von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden
Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 1990 in 279 Fällen von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht. [Bearbeiten]
Kritik
Immer wieder wird insbesondere die Einstimmigkeit des Sicherheitsrates kritisiert und ein Reformbedarf angemahnt
Der Völkermord in Ruanda tötete in wenigen Wochen Hunderttausende Menschen
Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen
bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben
Wenige Jahre später wiederholte sich das Szenario in der sudanesischen Region Darfur
Wieder kam es zu Mord und Vertreibung
weil sie die Legitimität des Kriegsverbrechertribunals nicht anerkannten
weil sie befürchtete nicht ausreichend am Öl im Sudan beteiligt zu werden
die USA blockierten ebenso
Die Volksrepublik China blockierte jedoch den Sicherheitsrat
Letztlich scheiterten Beschlüsse in der Darfurfrage somit an unzureichenden demokratischen Strukturen des Sicherheitsrates
Der Völkermord im Sudan hält unterdessen an. [Bearbeiten]
Siehe auch
Portal Vereinte Nationen ISAF Deutschland in den Vereinten Nationen [Bearbeiten]
Weblinks
Resolutionen des Weltsicherheitrates (auf Englisch): http://www.un.org/documents/scres.htm Resolutionen des Weltsicherheitrates (auf Deutsch): http://www.un.org/Depts/german/sr/fs_sr_res.html bg:Съвет за Ñ?игурноÑ?Ñ‚ на ООÐ? en:UN Security Council es:Consejo de Seguridad de Naciones Unidas fi:YK:n turvallisuusneuvosto fr:Conseil de sécurité des Nations unies he:מועצת הביטחון id:Dewan Keamanan PBB it:Consiglio di Sicurezza delle Nazioni Unite ja:国連安全ä¿?éšœç?†äº‹ä¼š minnan:An-chôan LÃ-sÅ«-hÅ?e nl:Veiligheidsraad no:FNs sikkerhetsrÃ¥d ru:Совет безопаÑ?ноÑ?ти ООÐ? sv:Förenta Nationernas säkerhetsrÃ¥d zh:è?”å?ˆå›½å®‰å…¨ç?†äº‹ä¼š
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
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