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Selbsteintritt
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Allgemein
Ein Selbsteintritt ist ein Begriff aus dem Speditionsgewerbe
dies bedeutet er erlangt die Rechte und Pflichten eines Frachtführers zu den Pflichten und Rechte eines Spediteurs
Hierbei wird der Spediteur zusätzlich zum Frachtführer
Im Frachtbrief steht der Spediteur gleichzeitig als Absender und Frachtführer
Selbsteintritt ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht
Legaldefinition z.B. nach Art
so kann der Leiter der Aufsichtsbehörde an Stelle der angewiesenen Behörde handeln (Selbsteintritt).
3b Abs.1 BayVwVfG: Kommt eine staatliche Behörde einer schriftlichen Weisung der Aufsichtsbehörde nicht fristgerecht nach
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Selbsteintritt
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