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Diskussion : Reichstagsbrandverordnung
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Reichstagsbrandverordnung
Stichpunkte
Allgemein
Die Reichstagsbrandverordnung vom 28
Februar 1933 setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war ein wichtiger Meilenstein bei der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats
Vordergründiger Anlass war der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor
Die weitreichende Regelung wurde unter dem irreführenden Titel "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" als Rechtsverordnung erlassen
Paul von Hindenburg nutzte dabei das Notverordnungsrecht des Artikels 48 der Weimarer Reichsverfassung
einschließlich der Pressefreiheit
des Vereins- und Versammlungsrechts
Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis
Beschränkungen der persönlichen Freiheit
Post-
des Rechts der freien Meinungsäußerung
Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen waren somit legitim
Eingriffe in das Brief-
Die Reichstagsbrandverordnung bot die Grundlage für eine Verhaftungswelle von Regimegegnern und war der Ausgangspunkt für die Umwandlung der Weimarer Republik in eine totalitäre Diktatur
Der zweite Teil der Verordnung begründete das Recht des Reiches
auf die Länderebene durchzugreifen
Er bildete die Grundlage für die Gleichschaltung und Zentralisierung des gesamten staatlichen Gefüges des Deutschen Reiches in der Folgezeit
da er jegliche föderalistische Reservatrechte in Gänze zur Disposition stellte
wie es ihr Wortlaut suggerierte
ganz so
Die Verordnung wurde zunächst nur im Kampf gegen die Kommunisten als Legitimation verwendet
Allerdings wurde ihr Wirkungsbereich im Rahmen der Volksgemeinschaftslehre der Nationalsozialisten bald erweitert
dass letztlich praktisch alle politischen Entwicklungen
auf die Agitation der Kommunisten zurückgehen würden
Diese „erweiterte Interpretation“ fußte darauf
die nicht im Sinne des Nationalsozialismus waren
die das Regime ins Visier nehmen wollte
Dadurch konnten mit Berufung auf den Text der Verordnung plötzlich alle politischen Gruppen bekämpft werden
im Umkehrschluss die kommunistische Gefahr stärkten – womit diese Handlung wieder unter die Notverordnung fielen. In der zweiten Stufe der „erweiterten Interpretation“ wurden dann praktisch alle Handlungen und Tätigkeiten Einzelner und Gruppen als letztlich politisch definiert
da argumentiert wurde
die im schärfsten Widerstand zu den Kommunisten fielen darunter
wie katholische Jugendgruppierungen
da es nach nationalsozialistischem Verständnis keinen unpolitischen Bereich in der Volksgemeinschaft geben konnte
dass Tätigkeiten
Auch solche Gruppen
die die nationalsozialistische Volksgemeinschaft durch partikularistische Tendenzen in irgendeiner Form schwächten
wenn das Regime das wünschte
Dies bedeutete
und somit alles und jeder praktisch aller Grundrechte verlustig ging
dass fortan de facto alles und jeder unter den Geltungsbereich der Verordnung fielen
Daher bildet diese Verordnung de facto das metaphorische „Grundgesetz“ des NS-Regimes
Sie allein begründete fast vom ersten Tage an den dauerhaften zivilen Ausnahmezustand und damit die willkürliche Macht
die alle späteren staatlichen Verbrechen und Umbauten des Staates legitimierte
diesem Vorgang
einen Anstrich von Legalität zu geben
genau wie der „Machtergreifung“
Die Nationalsozialisten versuchten
In der Tat war die Notverordnung im ersten Moment eine legale Notverordnung des Reichspräsidenten wie jede andere zuvor auch
die jeden Verfassungsrechtler zu dem Schluss kommen lässt
dass sie ihrem Wesen nach illegal war. Nach klassischem Verfassungsrecht musste einen rechtsstaatlichen Ausnahmezustand dreierlei charakterisieren: Die rechtstaatliche Ordnung musste offensichtlich gefährdet sein
Allerdings wurde sie in einer Form interpretiert und umgesetzt
Der Ausnahmezustand musste das klar erkennbare Ziel der Wiederherstellung der Ordnung haben Er musste auch auf diese Zeit begrenzt sein. Die Anwendung der Verordnung vom 28
Februar 1933 widersprach diesen Auflagen in jedem Punkt. Eine Gefährdung des Rechtsstaates wurde durch die Regierung eigentlich erst erzeugt
von der vorher keine Rede sein konnte
um die Ordnung zu zerstören
statt sie wiederherzustellen. Und trotz aller propagandistisch motivierten Stabilitätsbekundungen wurde der Ausnahmezustand aufrechterhalten. Damit handelten die Nationalsozialisten allen verfassungsrechtlichen Schranken für den Ausnahmezustand zuwider
wenn auch in ihrer Begründung zweifelhafte Notverordnung
Der Ausnahmezustandzustand wurde durch seine „erweiterten Interpretationen“ benutzt
und setzten die ursprünglich formal legale
und damit sich selbst und ihr Regime dauerhaft in die Illegalität
Die Nationalsozialisten haben der Grundlage ihrer Macht also nur den Anstrich von Legalität gegeben
dass sie bis heute noch wirkungsmächtig nachschwingt
Tatsächlich haben sie sich willentlich jenseits jeglichen Rechtsverständnisses willentlich in die Illegalität gestellt. Die Legende von der „Legalität“ der nationalsozialistischen Handlungen in der Stabilisierungsphase des Regimes wurde allerdings so glaubhaft verbreitet
Genau wie die Machtergreifung und teils sogar das Ermächtigungsgesetz
steht auch die Reichtagsbrandverordnung im Ruch
„legal“ gewesen zu sein. [Bearbeiten]
Weblinks
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz vom Volk und Staat ("Reichstagsbrandverordnung") in documentArchiv.de (http://www.documentarchiv.de/ns/rtbrand.html) Reichstagsbrandverordnung im Originaltext via Wikisource en:Reichstag Fire Decree it:Decreto dell'incendio del Reichstag
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Reichstagsbrandverordnung
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