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Diskussion : Privatautonomie
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Privatautonomie
Stichpunkte
Allgemein
äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann
Die Privatautonomie ist das Prinzip
dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden
Für diesen Willen ist dann auch jeder vollständig und grundsätzlich unbegrenzt verantwortlich
Der Begriff wird vor allem in der Rechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie verwendet
Er entstammt dem Denken des Liberalismus und setzt voraus
dass menschliche Handlungen auf der Vernunft beruhen
Privatautonomie äußert sich zum Beispiel im Zivilrecht in der Vertragsfreiheit
der Eigentumsfreiheit und der Testierfreiheit
der Vereinigungsfreiheit
sowohl was ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten angeht als auch ihr Wissen und ihre Gewandtheit
Es lässt sich jedoch nicht ignorieren
dass tatsächlich große Unterschiede zwischen den Menschen bestehen
Nicht jeder ist wirtschaftlich und sozial tatsächlich gleichberechtigt und nicht jeder Wille wird ohne (subtile) Zwänge geäußert
Zum Schutz solcher Menschen gegen Übervorteilung oder Überrumpelung sieht die Rechtsordnung Einschränkungen der Privatautonomie vor
Diese Einschränkungen treffen regelmäßig den
der einen Vorsprung an wirtschaftlicher Macht oder an Wissen hat
der Kontrahierungszwang und zahlreiche Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch
zum Beispiel über das Widerrufsrecht bei Verträgen
die "an der Haustür" abgeschlossen wurden
Beispiele für derartige Einschränkungen der Privatautonomie im Zivilrecht sind die soziale Mietgesetzgebung
Siehe auch: Verbraucherschutz [Bearbeiten]
Literatur
in Schwarz/Peschel-Mehner (Hrsg.): Recht im Internet (http://www.kognos.de/produktshow.php3?bereich=recht&prod=ri)
Zum Widerruf und Verbraucherschutz: Ultsch
Kognos Verlag Augsburg
ISBN 3-931314-04-9 Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Privatautonomie
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
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