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Diskussion : Palandt
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Palandt
Stichpunkte
Allgemein
Der Palandt ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Das jährlich in aktualisierter Auflage erscheinende Buch zählt zu den wichtigsten Standardwerken der deutschen Rechtswissenschaft und zum ständigen Handwerkszeug fast aller in der gerichtlichen Praxis tätigen Juristen
Verlegt wird der "Palandt" im Verlag C
HB
eck als 7B
and in der Beck'schen Kurzkommentar-ReiheD
as gegenwärtig etwa 2700 Seiten umfassende Werk enthält eine detaillierte Kommentierung des BGB und einiger wichtiger NebengesetzeI
was seinem primären Einsatzzweck als Handbuch für Praktiker Rechnung trägtU
n wissenschaftlich umstrittenen Einzelfragen gilt der "Palandt" als konservativ und sehr rechtsprechungsnah
die fast jedes längere Wort durch eine Abkürzung ersetztB
die eine Kommentierung des BGB heute bereitstellen muss
m die enorme Informationsmenge
noch in einem einzigen Band unterbringen zu können
bedient sich der "Palandt" einer besonderen Fachsprache
macht den "Palandt" für juristische Laien fast unbenutzbar; für einen geübten Verwender ist sie dagegen sehr zweckmäßig. [Bearbeiten]
wenn der Vertr (unter Einschluss der Änd) noch länger als ein Jahr laufen soll (hM)." Diese extreme sprachliche Verkürzung
wenn der Vertrag (unter Einschluss der Änderungen) noch mindestens ein Jahr laufen soll - so die herrschende Meinung." Palandt-Formulierung: "Formzwang: Ergreift grdsätzl jede Änd u jede Verlängerg des MietVertr
eispiel: Normale Formulierung: "Der Formzwang ergreift grundsätzlich jede Änderung und jede Verlängerung des Mietvertrags
die auch die Fachterminologie einschließt
Entstehungsgeschichte
Zur Entstehungsgeschichte des "Palandt" ist kritisch anzumerken
dass sie sich in der Zeit der NS-Diktatur auf staatliche Weisung vollzog
durch die nationalsozialistische Ideologie geprägte Auslegung des BGB zu fördern und zugleich den Einfluss mehrerer vor 1933 erschienener BGB-Kommentare zu beseitigen
deren Verfasser zum Teil jüdischer Herkunft gewesen waren
in der Rechtspraxis die verzerrte
Ziel des Regimes war es
Namensgeber des neuen Kommentars war Dr
Otto Palandt
ein linientreu nationalsozialistischer Justizfunktionär (Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes)
der zu dem nach ihm benannten Werk lediglich die Einleitungstexte der ersten zehn Auflagen beisteuerte - kommentiert hat Palandt nicht einen einzigen Paragraphen des BGB
oft als zynisch empfundene Korrekturen ersetzt. [Bearbeiten]
Nach 1945 wurde der "Palandt" trotzdem konzeptionell unverändert und ohne größere personelle Brüche weitergeführt; die vielen antisemitischen und anderweitig NS-ideologischen Passagen wurden in den ersten Nachkriegsauflagen durch lapidare
Bearbeiter (Autoren)
Peter Bassenge Uwe Diederichsen Helmut Heinrichs Hans Putzo Heinz Thomas Gerd Brudermüller Wolfgang Edenhofer Andreas Heldrich Hartwig Sprau Walter Weidenkaff
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Palandt
aus der freien Enzyklopädie
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und steht unter der
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. In der wikipedia ist eine
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