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Diskussion : Offenbarungseid
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Offenbarungseid
Stichpunkte
Allgemein
bestimmte Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht zu haben
Als Offenbarungseid bezeichnete man in der Bundesrepublik Deutschland früher den Eid eines Schuldners
Seit dem 27
Juni 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe §§ 807 Abs
2 und 3
899 ff
ZPO)
dass er die Angaben in seinem Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe
Nach diesen Vorschriften hat der Schuldner in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel zu Protokoll an Eides Statt zu versichern
dass er durch Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann
der Gläubiger glaubhaft macht
Der Schuldner ist zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet
wenn entweder die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat
der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankündigung mindestens zwei Wochen vorher wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen hat. Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 Abs
2 ZPO ist der Gerichtsvollzieher
so kann auf Antrag des Gläubigers gem. § 901 ZPO gegen ihn Haftbefehl erlassen werden
Erscheint der Schuldner im Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht
Die Haft zur Erzwingung darf gem. § 913 ZPO sechs Monate nicht übersteigen
Versichert der Schuldner unrichtige oder unvollständige Angaben im Vermögensverzeichnis so kann er sich bei Vorsatz wegen Falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) und bei Fahrlässigkeit wegen Fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt (§ 163 StGB) strafbar machen. [Bearbeiten]
Weblinks
§ 807 ZPO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__807.html) § 901 ZPO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__901.html) § 913 ZPO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__913.html) § 156 StGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__156.html) § 163 StGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__163.html) Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Offenbarungseid
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
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Arbeiterbewegung in Deutschland
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