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Diskussion : Oberkommando der Wehrmacht
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Oberkommando der Wehrmacht
Stichpunkte
Allgemein
Das Oberkommando der Wehrmacht (kurz: OKW) war die höchste deutsche militärische Planungs- und Verwaltungsbehörde im Zweiten Weltkrieg. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
"Verbergen") 1 Gründung 2 Gliederung 3 Nach der Kapitulation 4 Weblinks [Bearbeiten]
Gründung
Hervorgegangen ist das OKW im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise aus dem Wehrmachtsamt im Reichskriegsministerium
Die rechtliche Grundlage beruht auf einem Erlass Hitlers vom 4
Februar 1938
Darin heißt es: Erlaß über die Führung der Wehrmacht vom 4
Februar 1938
Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus
Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als "Oberkommando der Wehrmacht" und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl
An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtsamts als "Chef des Oberkommandos der Wehrmacht"
Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt
Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr
der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus
Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten
Berlin
den 4
Februar 1938 Chef der Behörde während der gesamten Dauer ihrer Existenz war der spätere Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel
OKM). [Bearbeiten]
Das OKW hatte keine unmittelbare Befehls- oder Kommandogewalt über die Führungsstäbe der drei Wehrmachtsteile (OKH
OKL
Gliederung
Das OKW gliederte sich in 6 Abteilungen (Ämter): Wehrmacht-Zentral-Abteilung Wehrmacht-Führungsamt (ab 1940 Wehrmachtführungsstab) Amt Ausland / Abwehr (militärische Spionage) Allgemeines Wehrmachtsamt Wehrwirtschaftsamt Justitzdienststelle beim Chef des OKW mit Wehrmacht-Rechtsabteilung Außderdem waren das Reichskriegsgericht und das Reichsfürsorge- und Versorgungsgericht dem OKW organisatorisch zugeordnet. [Bearbeiten]
Nach der Kapitulation
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden des Oberkommandos der Wehrmacht wurden sowohl beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als auch beim einem Nürnberger Folgeprozess angeklagt
Das Gericht verzichtete darauf festzustellen
das das OKW als solches eine verbrecherische Organisation dargestellt hat. Siehe auch: Prozess Oberkommando der Wehrmacht [Bearbeiten]
Weblinks
http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/kriegsverlauf/oberkommando/ http://www.wk-2.de/okw.html http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/Oberkommando/OKW.htm en:Oberkommando der Wehrmacht fi:Oberkommando der Wehrmacht fr:Oberkommando der Wehrmacht pl:Oberkommando der Wehrmacht pt:Oberkommando der Wehrmacht
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Oberkommando der Wehrmacht
aus der freien Enzyklopädie
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Karl Amadeus Hartmann
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