Zum Forum
Passwort vergessen?
Noch keinen Account?
lexikon
Hauptseite
Zufälliger Artikel
Diskussion
Diskussion : Nebenkosten
Links
Forum
Portale
Reisen
Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Hauptmenü
Home
Editorial
Bildung
E-Learning
Fremdsprachen
Magazin
Wissen
Wörterbücher
Enzyklopädien
Expertendienste
Wissenswertes
Praktische Ratgeber
--------------------------
Biologie
Chemie
Computer
Film/ Theater
Geografie
Geschichte
Jura
Kunst
Literatur
Mathematik
Medizin
Musik
Philosophie
Physik/ Astronomie
Politik
Psychologie
Religionen
Sport
Umwelt
Wirtschaft
Reisen
Lexikon
Versicherung
Suchen
Schnellsuche
Suchmaschinen
Metasuchmaschinen
Webkataloge
News
Treffpunkt
Chat
Forum
Suche
Schnellsuche
Sitemap
Kontakt
Impressum
Nebenkosten
Stichpunkte
Allgemein
Nebenkosten (auch Betriebskosten) sind Kosten
die zusätzlich zu den eigentlichen Kosten (Miete) anfallen
Gartenpflege
Schornsteinreinigung
Im Mietverhältnis sind Nebenkosten beispielsweise Abgaben für Strom
Straßenreinigung
Müllabfuhr
Wasserversorgung
Entwässerung
Betriebskosten für Aufzüge
Hauswart und Heizung
Die Nebenkosten sind jährlich abzurechnen
die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes
Anlagen
Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen
der Nebengebäude
Die Grundlage für die Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV § 1 Betriebskosten / BetrKV § 2 Aufstellung der Betriebskosten). BetrKV § 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-
Müllschluckern
hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung
der Bedienung
hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile
Treppen
Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). BetrKV § 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a
die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; 4. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage
der Glasversicherung
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind
die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen
oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen
Wasser- sowie sonstige Elementarschäden
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft; 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms
zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile
die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. die Kosten der Entwässerung
die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern
hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung
die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüber-lassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
die Kosten der Beaufsichtigung
und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser
Sturm-
die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt
der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten
Treppen
die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; 11. die Kosten der Beleuchtung
soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind; 13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
um die durch Abnutzung
soweit diese nicht die Instandhaltung
hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a
die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
hierzu gehören die Vergütung
zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren
die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
die Kosten des Betriebsstroms
Boden-räume
die Kosten der Aufsicht
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2
Keller
Waschküchen
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage
die Kosten der Bedienung
hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind
der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen
Flure
oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2
Überwachung und Pflege der Anlage
der Haftpflichtversicherung für das Gebäude
Fahrkorb des Aufzugs; 10. die Kosten der Gartenpflege
2. die Kosten
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs
die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; 5. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
Waschküchen; 12. die Kosten der Schornsteinreinigung
wie Zugänge
Keller
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
Instandsetzung
Erneuerung
dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; In einem neuen Urteil vom 23
Überwachung und Pflege der Anlage
Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengen-erfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; 8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums oder c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme
die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten)
die Grundgebühren
Bodenräume
die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren
die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen
wie Zugänge
Flure
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden
die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen
angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
Zugängen und Zufahrten
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
insbesondere eines Unternehmers
den Öltank und den Aufzug; 14. die Kosten für den Hauswart
der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit
WM 2000
Februar 2000 (AZ: 15 S 9348/99
258) hat das LG München I folgende Tätigkeiten den typischen Hausmeisterarbeiten zugeordnet: 1
Treppen- und Straßenreinigung 2
Haus-
technischen Räumen
Reinigung von Bürgersteigen
Lichtschächten
Außenanlagen 3. Überwachung und Bedienung der Zentralheizung 4. Überwachen von Aufzügen 5
Schließen der nicht zu den Wohnungen gehörenden Fenstern 6
Auswechseln defekter Glühlampen/Leuchtstoffröhren 7
Leerung der Mülltonnen und Papierkörbe 8
Handbuch der Mietnebenkosten
Durchführung kleinerer Reparaturen (unter Hinweis auf Schmid
3
RdNr
Auflage 1997
4132). Dagegen sind folgende Tätigkeiten verwaltungsbezogen und zählen daher nicht zu den Hausmeisterarbeiten: 1
Instandhaltung der Außenanlagen 2
der Treppenhäuser und der laufenden Wartungsverträge; 4
der Wärmemesser
Pflege des Maschinenparks 3. Überwachen des Bauzustandes
der Schornsteinfeger
der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren
ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse; 16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Bild nicht gefunden30px Dieser Artikel ist leider sehr kurz
die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen
die Kosten der Überwachung
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 17. sonstige Betriebskosten
oder b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
Pflege und Reinigung der Einrichtungen
hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1
Anschaffung einheitlicher Namensschilder. 15. die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a
Das Prinzip der Wikipedia heißt Wiki
auch Du! Also: Sei mutig und mache aus ihm bitte einen guten Artikel
wenn du mehr zu diesem Thema weißt
Das heißt
dass jeder diesen Text erweitern kann
Klicke einfach auf "Seite bearbeiten"!
[X] Schliessen
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Nebenkosten
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
Liste der Autoren
verfügbar.
Friedrich III. (Sachsen)
The Eagles
ASN.1
ASN
Charpentiersche Täuschung
Adolf Anderssen
Gävleborgs län
Lennart Torstenson
Flächenbelastung (Flügel)
Mianmian
[ Zurück ]
Inhalt Lexikon:
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Chat
|
Lexikon
|
Reisen
|
Versicherung
|
Forum
|
Kontakt