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Diskussion : Mutterschaftsversicherung
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Mutterschaftsversicherung
Stichpunkte
Allgemein
Eine Mutterschaftsversicherung oder Elternschaftsversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem Ziel
den Erwerbsausfall einer Wöchnerin während der Zeit des Mutterschutzes zu ersetzen. [Bearbeiten]
Schweiz
das keine Mutterschaftsversicherung kannte
Die Schweiz war das letzte Land in Europa
Seit 1945 bestand ein Verfassungsauftrag an den Bund
dass Wöchnerinnen während 9 Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten dürfen das Obligationenrecht (OR) sieht seit 1989 einen Kündigungsschutz für Schwangere Frauen und Wöchnerinnen während 16 Wochen nach der Niederkunft vor ebenfalls im OR wird eine grundsätzliche Lohnfortzahlung während einer "angemessenen Frist" (die auf mind
eine solche einzuführen
diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt: im Arbeitsgesetz wird festgehalten
es fehlte jedoch am politischen Willen
diesen per Initiative vom Volk an die Regierung erteilten Auftrag umzusetzen. Es existierten bereits diverse Schutzbestimmungen für Mütter und Wöchnerinnen
3 Wochen beziffert wird) benannt
deckt jedoch nicht in allen Fällen die 8 Wochen Arbeitsverbot
Diese Lohnfortzahlung wird nach kantonalen Richtlinien festgesetzt
Die Höhe der Lohnfortzahlung ist gesetzlich gar nicht geregelt und hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. In einigen Gesamtarbeitsverträgen werden relativ grosszügige Lohnfortzahlungen im Falle einer Schwangerschaft gewährt
Der Bund zahlt ab dem dritten Dienstjahr seinen Angestellten einen Mutterschaftsurlaub von vier Monaten und in immerhin 14 Kantonen bekommen die weiblichen Angestellten eine 100%ige Lohnfortzahlung während 16 Wochen
haben erwerbstätige Schweizerinnen die Möglichkeit
Neben diesen in Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen festgehaltenen Regelungen zur Lohnfortzahlung
bei ihrer Krankenkasse eine private Taggeldversicherung für den Fall einer Mutterschaft abzuschliessen
In mehreren Kantonen werden junge Elternpaare oder Eineltern
mit so genannten Mutterschaftsbeihilfen unterstützt
die aufgrund der Schwangerschaft und Geburt in eine prekäre finanzielle Lage geraten sind
Diese müssen jedoch von den Bedürftigen selbst bei der Fürsorge beantragt werden. Nach dem Volksnein zur letzten Vorlage einer nationalen Mutterschaftsversicherung am 13
Juni 1999 haben einige Kantone (Kanton Genf
Kanton Jura) eigene Projekte für kantonale Mutterschaftsversicherungen initiiert und umgesetzt
Bei der eidgenössischen Abstimmung vom 26
September 2004 wurde die Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung vom Schweizer Stimmvolk angenommen
Vorlage:Schweizlastig
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Mutterschaftsversicherung
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