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Diskussion : Lohnnebenkosten
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Lohnnebenkosten
Stichpunkte
Allgemein
Lohnnebenkosten werden die Ausgaben genannt
als diese Kosten für das Unternehmen kalkulatorisch erfasst werden müßen
wie z
um dem Unternehmer eine objektive Übersicht über die Einnahmen-/Kostensituation für unternehmerische Entscheidungen
die der Arbeitgeber neben der eigentlichen Gehaltszahlung für die Einrichtung und den Unterhalt eines Arbeitsplatzes aufzuwenden hat Dies ist insofern von Bedeutung
B. die Preisfindung zu treffen
die einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber mittelbar und unmittelbar über die eigentliche Lohnzahlung hinaus durch die eingestellte Arbeitskraft entstehen
Deshalb gehören zu den Lohnnebenkosten alle Kosten
Anders ausgedrückt sind Lohnnebenkosten all diejenigen Kosten
die ein Unternehmen für einen Arbeitnehmer zusätzlich zu den Lohnkosten zu tragen hat
denn die Veranlassung zur Versicherung sozialer Risiken entfielen durch einen Wegfall der Arbeitgeberanteile (oder der gesamten Sozialversicherungsbeiträge) nicht
Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer stellen also im Grunde genommen zusätzliches Bruttoeinkommen dar
d. h. der Arbeitnehmer müsste diese Kosten in jedem Falle tragen
Kosten für den bezahlten Tarifurlaub und andere zusätzliche tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (z
So werden zu den Lohnnebenkosten ungerechtfertigterweise häufig ebenso die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
BT
Mehrarbeits- und Sonderzuschlagszahlungen
verbilligtes Kantinenessen oder Betriebsausflug) gezähltD
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Firmenfahrzeug
antiemen
"Verbergen") 1 Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland 2 Arbeitgeberseitige Maßnahmen zur Senkung der Sozialkosten in Deutschland 3 Lohnnebenkosten in der Schweiz 4 Weblinks [Bearbeiten]
agegen fallen mittelbare Kosten
sofern sie eindeutig einem Arbeitsplatz zugeordnet werden können. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
wie anteilmäßiger Stromverbrauch
Berufsgenossenschaftsbeiträge
baurechtliche Veränderungen oder arbeitsplatzbezogene Abschreibungen unter die Lohnnebenkosten
Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland
In Deutschland zählen u. a. folgende (Pflicht-) Beiträge zu den Lohnnebenkosten : Rentenversicherung Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Diese Beiträge wurden bisher hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
Zu 100% werden u. a. folgende Beiträge vom Arbeitgeber getragen Beiträge zur Berufsgenosssenschaft Schwangerschaftsgeld Urlaubsgeld Der vom Arbeitgeber zu tragende Gesamtbeitrag liegt damit bei knapp 25 % des Bruttolohns bis zu zwei jährlich neu bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen
die über einer Beitragsbemessungsgrenze liegen
Für Gehaltsanteile
fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge mehr an
Die genaue Beitragshöhe ist vom Beitragssatz der vom Arbeitnehmer frei wählbaren Krankenkasse abhängig
Der Arbeitnehmer trägt weitere gut 20 % seines Bruttolohns zur Sozialversicherung bei
Rezeptgebühren und quartalsmäßige Arztpraxisgebühren (in Höhe von 10 Euro) die durch Reformgesetze alleine vom Arbeitnehmer zu tragen sind
Hinzu kommen noch Leistungen für Zahnersatz
In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab dem 23
25%
Lebensjahr einen Zuschlag von 0
In Sachsen trägt der Arbeitnehmer die Gesamtkosten der Pflegeversicherung
Die Sozialabgaben stellen eine Pflichtversicherung dar und können auch nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer ausgeschlossen werden
sofern ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht
Der Beitrag des Arbeitnehmers wird automatisch mit seiner monatlichen Gehaltszahlung abgeführt
Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag werden vom Arbeitgeber monatlich an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) weitergeleitet
Die Einzugsstelle verteilt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die einzelnen Sozialversicherungsträger
Den Beitrag zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber unmittelbar an den zuständigen Unfallversicherungsträger
Dies ist in der Regel eine Berufsgenossenschaft. [Bearbeiten]
Arbeitgeberseitige Maßnahmen zur Senkung der Sozialkosten in Deutschland
der die Kosten für die Beschäftigung erhöht
Für den Arbeitgeber stellen über das Bruttogehalt hinausgehende Kosten einen finanziellen Aufwand dar
Obwohl Arbeitgeber bereits durch Streichung der Vermögenssteuer
wenn nicht den wesentlichen Grund für die steigende Arbeitslosigkeit in Deutschland
halten neoliberal geprägte Wirtschaftsexperten und die maßgeblichen politischen Kräfte inzwischen fast aller Parteien in Deutschland die Lohnnebenkosten für einen wichtigen
der Abschaffung der Steuer auf Erlöse aus Unternehmensverkäufen und der Senkung der Einkommenssteuersätze (insbesondere der Spitzensteuersätze) maßgeblich entlastet wurden
die Gesundheitsreformen Teile der Versicherungsbeiträge in Selbstbeteiligung
Krankenhausnotopfer und Praxisgebühren umwandelten und die Arbeitslosigkeit ungeachtet dessen immer weiter gestiegen ist
Bild nicht gefunden Entwicklung der Lohnnebenkosten Um Arbeitslose noch stärker zu fordern
wurde das sogenannte Hartz-Konzept geschaffen und u. a. im Rahmen der Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung (in modifizierter Form) umgesetzt
Es bewirkt im Niedriglohnbereich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge
die neben das reguläre Beschäftigungsverhältnis treten
Dafür wurden die Instrumente Minijob und Midijob geschaffen
Leistungen der Krankenversicherung und Arbeitslosengeld gekürzt
Gleichzeitig wurden durch die Agenda 2010 weitere Teile der bisher als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abgeführten Sozialversicherungskosten dem Nettoeinkommen der Arbeitnehmer angelastet
sowie auf der Ausgabenseite Rentenauszahlungen
sie mithin neben ethischen (kollektive Absicherung von Lebensrisiken) auch volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgaben erfüllen
dass Lohnersatzleistungen die Nachfrage in Zeiten konjunktureller Schwäche stützen
Kritiker der Fixierung auf die Höhe der Lohnnebenkosten geben zu bedenken
Des Weiteren müssen ihrer Ansicht nach die Höhe der Lohnstückkosten sowie die Stückgewinne als Indikatoren der Produktivität einer Volkswirtschaft in der Diskussion berücksichtigt werden
Zur Darstellung der Lohnnebenkosten im Lohnbereich von 1-1200 Euro siehe auch die nebenstehende Grafik
Die Zahlenbasis der Grafik will der Autor allerdings nicht benennen. [Bearbeiten]
Lohnnebenkosten in der Schweiz
Invalidenversicherung
Die Lohnnebenkosten in der Schweiz teilen sich zur Zeit (2004) so auf: Rentenversicherung
Erwerbsersatzordnung (AHV/IV/EO): 5.05% (weitere 5.05% trägt der Arbeitnehmer)
Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 17
Geburtstag
für Nichterwerbsttätige am 20
Geburtstag (hier mit einer Jahrespauschale)
Auch Selbständigerwerbende müssen AHV-Beiträge bezahlen. Arbeitslosenversicherung (ALV): 1% auf Löhne bis 106'800 (weitere 1% trägt der Arbeitnehmer bei)
Kein ALV-Abzug für Lohnanteile über 106'800
der Arbeitnehmer die für Freizeitunfälle (NBU)
Keine Beitragspflicht für Selbständigerwerbende. Unfallversicherung (UVG/NBU): Der Arbeitgeber bezahlt die Prämien für Betriebsunfälle und Berufskrankheiten
Die NBU-Prämien werden dem Arbeitnehmer deswegen direkt vom Lohn abgezogen
die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten
Beide Versicherungen sind aber zwingend für alle Angestellte
Selbständigerwerbende haben keine Unfallversicherungspflicht
Die Prämien sind von der Branche abhängig (Im Durchschnitt 0.16% für die UVG und 3% für die NBU) Krankenversicherung (KVG): Diese ist in der Schweiz unabhängig vom Arbeitsverhältnis geregelt und obligatorisch für alle Einwohner. Pensionskasse (2
Säule): Versicherungspflicht für alle Angestellten
deren Einkommen über 24720.- pro Jahr liegt
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Alter und liegt zwischen 2.5% bei unter 25-jährigen (Nur Risikoversicherung) und über 20% bei über 55-jährigen (Risikoversicherung und Alterskapitalbildung)
Versichert ist jeweils obligatorisch nur der Lohnanteil bis 74160.- pro Jahr
Die Prämien tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Die vom Arbeitgeber aufzubringenden Lohnnebenkosten liegen somit je nach Branche und Alter des Angestellten zwischen ca
7.5 und 16%
Etwa derselbe Anteil wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. [Bearbeiten]
Weblinks
Kritischer Auszug aus Albrecht Müllers Buch Die Reformlüge zu Lohnnebenkosten auf der Homepage des Autors (http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=6&idart=454) Verdi (Hrsg.): Wirtschaftspolitische Informationen 1/2005: Mythos "Lohnnebenkosten" (PDF) (http://www.verdi.de/politik/wirtschaftspolitik_2/informationen/mythos_lohnnebenkosten__wirtschaftspolitische_informationen_01_05__februar_2005)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Lohnnebenkosten
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