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Diskussion : Kaufmann (HGB)
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Kaufmann (HGB)
Stichpunkte
Allgemein
wer ein Handelsgewerbe betreibt. Für einen Kaufmann gelten die Rechte und Pflichten des HGB
Kaufmann im Sinne des § 1 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ist
für Nichtkaufleute gelten dagegen die Bestimmungen des Bürgerliches Gesetzbuch
Durch die Änderung des Kaufmanns- und Firmenrechts zum 1
Juli 1998 sind die Begriffe Musskaufmann und Sollkaufmann nicht mehr von Bedeutung
Die Bezeichnung Istkaufmann ersetzt hierbei die bisherige Definition des Musskaufmanns und die Definition Kannkaufmann wurde aktualisiert. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
"Verbergen") 1 Istkaufmann/Vollkaufmann 2 Nichtkaufmann 3 Musskaufmann (veraltet) 4 Kannkaufmann (Kannkaufmann kraft Eintragung) 5 Sollkaufmann (veraltet) 6 Formkaufmann 7 Minderkaufmann (veraltet) [Bearbeiten]
Istkaufmann/Vollkaufmann
Istkaufmann ist jeder in das Handelsregister einzutragende oder eingetragene Gewerbetreibende
für die eine vollkaufmännische Betriebsführung notwendig ist
dass das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Handelsgewerbe ist dabei jeder Gewerbebetrieb
es sei denn
der Eintrag in das Handelsregister ist nur deklaratorischer Natur (wird öffentlich bekannt gemacht)
Der Unternehmer eines solchen Betriebs ist zwingend Kaufmann
dies ist aber nicht starr geregelt
Ob die Größe des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
hängt von verschiedenen Kriterien ab
in der er beweisen und darlegen muss
dass er kein Kaufmann ist
Durch die negative Formulierung im HGB besteht für den Unternehmer der nicht im Handelsregister eingetragen ist
die Nachweispflicht
hier ist nicht die Größe des Unternehmens von Bedeutung
Für Forst- und Landwirtschaftliche Unternehmen gelten entsprechende Ausnahmen
wenn sich dieser in das Handelsregister eintragen läßt
Der Unternehmer ist generell nur dann (Kann-)Kaufmann
Für einen Kaufmann gelten die Rechte und Pflichten des HGB
Bilanzierung und dem Führen einer Firma
Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit von Buchführung
wie AG (Aktiengesellschaft) und GmbH
Zwingend Kaufleute sind juristische Personen
Die so genannten Formkaufleute
Die Kaufmannseigenschaft erlischt mit Aufgabe des Gewerbebetriebs und nicht durch Löschung im Handelsregister. [Bearbeiten]
Nichtkaufmann
für dessen Gewerbebetrieb keine vollkaufmännische Betriebsführung notwendig ist
Ein Nichtkaufmann ist ein Unternehmer
Dieses Gewerbe wird nicht in das Handelsregister eingetragen
Für einen Nichtkaufmann gelten die Vorschriften des BGB
dass sein Gewerbebetrieb nicht die entsprechende Größe hat
Der Unternehmer muss den Nachweis erbringen
Beispiel: Anja Schmitz ist Inhaberin eines nicht im Handelsregister eingetragenen Glas- und Porzellangeschäftes
Sie betreibt den Betrieb allein
ist Frau Schmitz Kleingewerbetreibende. [Bearbeiten]
Da hier keine kaufmännische Organisation benötigt wird
Musskaufmann (veraltet)
Der Begriff des Musskaufmann existiert rechtlich nicht mehr
die ein so genanntes Grundhandelsgewerbe betrieben haben
Als Musskaufmann waren Gewerbebetriebe bezeichnet
Bis zum 1
Juli 1998 wurde im § 1 Abs
was ein so genanntes Grundhandelsgewerbe ist: 1
2 HGB beschrieben
in denen Waren angeschafft und abgesetzt werden
Unternehmen
2L
ohnfabrikation 3V
ersicherungen 4K
reditinstitute 5T
ransportunternehmen 6K
ommisions- und Speditionsgeschäft
Lagerhaltung 7V
erlage
Buchhandlung und Kunsthandlungen 8D
ruckereien [Bearbeiten]
Kannkaufmann (Kannkaufmann kraft Eintragung)
die nur Kraft Eintragung in das Handelsregister zu Vollkaufleuten wurden
Kannkaufleute sind Personen
ob eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen soll
Es steht diesen Personen frei
dem die Notwendigkeit für eine vollkaufmännische Betriebsführung fehlt (kleine Gewerbetreibende) oder wenn das Gewerbe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig ist
um Unternehmer die einen Gewerbebetrieb betreiben
Es handelt sich hierbei
Kannkaufleute werden Kraft Eintrag der Firma in das Handelsregister zu Kaufleuten. (das heißt Kannkaufmann kraft Eintragung) Durch diesen Eintrag erhalten diese die Rechte und Pflichten nach dem HGB
ansonsten gelten die Regelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Die Kaufmannseigenschaft für Kaufleute erlischt durch das Löschen des Eintrags im Handelsregister. [Bearbeiten]
Sollkaufmann (veraltet)
wurden als Sollkaufleute bezeichnet
Alle Gewerbetreibenden
die kein so genanntes Grundhandelsgewerbe betrieben und auch nicht im Land- und Forstwirtschaftlichen Umfeld tätig waren
Ein Sollkaufmann war verpflichtet
wenn er die beiden folgenden Kriterien erfüllte: 1
Betreiben eines Gewerbes 2
Dieses Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Ehevermittler
Handwerksbetriebe [Bearbeiten]
Beispiele für Sollkaufleute sind: Hotels
Formkaufmann
Formkaufmann ist ein Verein
§ 6 Abs
der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt
2 HGB
Hierbei sind die sogenannten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gemeint
Sie sind Kaufmann Kraft Rechtsform ohne Rücksicht
ob diese tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben
dass die Gesellschaft als juristische Person erst durch die Eintragung in das Handelsregister existiert und aufgrund dieses Eintrags auch die Kaufmannseigenschaft erhält
Es ist zu beachten
Die Frage
ob ein Verein ein Handelsgewerbe betreibt
ergibt sich nicht aus § 6 Abs
2 HGB
sondern aus den speziellen Regelungen (beispielsweise Aktiengesetz). § 6 Abs
dass ein Formkaufmann nie Minderkaufmann
sondern Vollkaufmann ist
da er festlegt
2 HGB hatte nur früher Bedeutung
Die Formulierung des § 6 Abs
dass Kapitalgesellschaften eigentlich juristische Personen sind
2 HGB zeigt auch
Formkaufmann sind insbesondere die Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft (AG): § 3 Abs
1 AktG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): § 13 Abs
3 GmbHG Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): § 278 Abs
3 AktG Außerdem: eingetragene Genossenschaft (eG): § 17 Abs
ob tatsächlich ein Handelsgewerbe vorliegt
2 GenG) Europäische Interessen- und Wirtschaftsgemeinschaft nach deutschem Recht (EWIV): § 1 Halbsatz 2 EWIVG Der Betrieb eines Handelsgewerbes wird durch das Gesetz fingiert
das heißt es kommt nicht darauf an
Nach herrschender Lehre ist die Eintragung im Handelsregister Voraussetzung für die Eigenschaft als Formkaufmann
Dies ergibt sich daraus
das die besonderen Gesellschaften erst mit der Eintragung entstehen
Keine Formkaufleute sind daher die Vorgesellschaften wie die VorGmbH
Diese können jedoch nach § 1 ff
HGB Kaufleute sein. [Bearbeiten]
Minderkaufmann (veraltet)
Der Minderkaufmann war früher in § 4 HGB geregelt
Diese Vorschrift wurde im Zuge der Reform des Handelsrechts 1998 durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) gestrichen
Die frühere Regelung galt dann
wenn kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorhanden war
Minderkaufleute waren beispielsweise Handwerker und Kleingewerbetreibende
wenn diese Bedingung erfüllt war
obwohl er stets zwingend Kaufmann war
nicht in das Handelsregister eingetragen werden und keine Prokura erteilen
Der Minderkaufmann konnte keine Firma führen (mit Ausnahme von Vor- und Nachnamen)
die auf der besonderen Geschäftsgewandtheit des Kaufmanns beruhten
gerade mit Ausnahme jedoch derjenigen Vorschiften
Für ihn galten jedoch nur einige bestimmte Vorschriften des HGB
Möglich war ein Herabsinken vom Vollkaufmann zum Minderkaufmann
Dann musste beispielsweise die frühere OHG - die nunmehr Gesellschaft bürgerlichen Rechts war - ihren Eintrag im Handelsregister löschen lassen. Siehe auch: Handel
Verkauf Weiterführende Literatur: Handelsgesetzbuch (http://www.handelsgesetzbuch.de) Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Kaufmann (HGB)
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