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Diskussion : Kampfhund
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Kampfhund
Stichpunkte
Allgemein
Als Kampfhunde wurden Hunde bezeichnet
die zu Hundekämpfen ausgebildet und eingesetzt wurden
"Verbergen") 1 Kriegs- und Kampfhunde 2 Hundeverordnungen und Gesetze 3 Diskussion 4 Literatur 5 Weblinks [Bearbeiten]
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
In der aktuellen Diskussion werden als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier
Kriegs- und Kampfhunde
Bild nicht gefunden Staffordshire Bullterrier Bild nicht gefunden Bullterrier Bereits in den Kulturen der Frühzeit der Menschheit wurden sehr große Hunde des Mastiff-Typs als Kriegshunde eingesetzt
die das gegnerische Feuer auf sich ziehen oder den Feind aufspüren sollten
Griechische und assyrische Armeen beispielsweise sandten ihren Kriegern Kriegshunde voraus
um Tod und Verwirrung in die gegnerischen Reihen zu tragen
Häufig trugen sie Messer oder Fackeln am Halsband
Im antiken Rom ließ man in der Arena Hunde gegen Bären
Löwen und auch Gladiatoren kämpfen
Durch modernere Methoden der Kriegsführung wurden Kriegshunde im Mittelalter bedeutungslos
besonders auch Bullen
Stattdessen wurden sie jetzt als Wächter großer Anwesen oder zum Treiben von Vieh
zum Markt eingesetzt
Daraus entwickelte sich der blutige Sport des so genannten Bullenbeißens
bis er Anfang des 19
der sich über Jahrhunderte fortsetzte
Jahrhunderts endgültig verboten wurde
Stattdessen hatten im 18. und 19
Jahrhundert die Hundekämpfe ihre Blütezeit
Gezüchtet wurden hierfür Kreuzungen aus alten wuchtigen Bullenbeißern und Terriern
Das Ergebnis waren schwere
starke Hunde mit dem Temperament und der Schnelligkeit von Terriern
Bei Kämpfen in der Arena (englisch: pit
daher hat der Amerikanische Pit Bull Terrier seinen Namen) konnte der Besitzer des Siegers leicht einen Monatsverdienst oder mehr gewinnen
Kampfhunde kämpften nur in der Arena
außerhalb verhielten sie sich wie andere Hunde auch
Es gibt die Anekdote von dem preisgekrönten Pit-Sieger
der vor einem aggressiven Straßenhund kläglich die Flucht ergriff
Hunde
galten als nicht tauglich für die Arena und wurden von Kämpfen und der Zucht ausgeschlossen - und für gewöhnlich getötet. Ende des 19. und Anfang des 20
die gegen Menschen aggressiv waren
Jahrhunderts wurden Hundekämpfe praktisch weltweit verboten
Seither gibt es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - kein Zucht von Hunden für den Einsatz in Hundekämpfen mehr
Hunde der Bullterrier-Rassen wurden weiter gezüchtet: der American Staffordshire Terrier beispielsweise als Wachhund auf Farmen
Der englische Staffordshire Bullterrier
einer der beliebtesten Haushunde Großbritanniens
erhielt den Beinamen "nurse dog". [Bearbeiten]
Hundeverordnungen und Gesetze
als bei einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier im Sommer 2000 ein Kind getötet wurde
Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht
In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte über das Thema geführt
In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen
Gemeinsam war ihnen
dass sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde vergrößern sollten
Dogo Argentino
American Pit Bull Terrier und Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Dogue de Bordeaux
Mastiff und weitere
Fila Brasileiro
Bullmastiff
außerdem wurden häufig in einer zweiten Liste weitere Rassen aufgeführt wie Tosa Inu
Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Teilweise wurden auch Fantasierassen wie Bandog oder Römischer Kampfhund benannt
Ausnahmen bildeten Thüringen
das als gefährliche Hunde Hunde definierte
die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg waren
die sich durch ihr Verhalten als gefährlich erwiesen haben und Nordrhein-Westfalen
wo unter die Verordnung alle Hunde fielen
Wesenstest für Hunde Zugangsverbot z.B. bei öffentlichen Festen
Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der Öffentlichkeit
auf Spielplätzen Sterilisation bzw
Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkundenachweis)
in Freibädern
Folgende Auflagen wurden in der Regel gegen Halter dieser Hunde erlassen: Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führungszeugnis)
Kastration der Hunde Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip. Die Wesenstests waren nicht normiert
In einigen Bundesländern führte der bestandene Wesenstest zur Befreiung vom Maulkorbzwang
in anderen nicht
Ein nicht bestandener Wesenstest konnte die Tötung des Hundes zur Folge haben
In Nordrhein-Westfalen musste darüber hinaus beispielsweise ein besonderes Interesse für die Haltung der Hunde nachgewiesen werden
teilweise auf den zehn- bis zwanzigfachen Satz
Viele Gemeinden erhöhten die Hundesteuer für Kampfhunde drastisch
Die Tierheime füllten sich mit hunderten von kaum vermittelbaren Tieren
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg führten
die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielsweise von Schleswig-Holstein
Folge der Verordnungen war eine Fülle von Klagen betroffener Hundehalter und -züchter
überwiegend mit der Begründung
dass so tiefreichende Eingriffe in die Rechte der Bürger nicht auf dem Verordnungswege zulässig seien
Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz für nichtig erklärt
andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin gültige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung
Einige Bundesländer erließen daraufhin Gesetze
Am 21
zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier
das zum einen die Einfuhr
Staffordshire-Bullterrier
April 2001 erließ der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"
American Staffordshire-Terrier
Bullterrier und deren Kreuzungen verbot
Gegen dieses Gesetz richtete sich eine Verfassungklage
die vom Bundesverfassungsgericht am 16
März 2004 entschieden wurde
da eine solche Regelung Ländersache sei. (Text des Urteils (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html)) [Bearbeiten]
dagegen verstoße das Zuchtverbot gegen die Verfassung
Danach ist das Importverbot nicht verfassungswidrig
Diskussion
eine größere Sicherheit der Bevölkerung zu erreichen
Ziel der Hundeverordnungen ist es
denen eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird
durch Ausrottung der genannten Kampfhunderassen
Dabei wird bei diesen Rassen eine erhöhte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Körper- und Beißkraft angenommen
sondern die Gefährlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall einzuschätzen sei
Gegner der Hundeverordnungen - darunter u.a. die Kynologen Erik Zimen
aber auch die Gewerkschaft der Polizei (http://www.gewerkschaftderpolizei-online.de/fred/content-more.cfm?satz=298) und die Bundestierärztekammer (http://bundestieraerztekammer.de/btk/pressestelle/pressemitteilungen/pm4-04inter.htm) - argumentieren
dass es keine gefährlichen Hunderassen gebe
Dorit Feddersen-Petersen und Günther Bloch
Insofern werde die durch die Verordnungen angestrebte Sicherheit der Bevölkerung verfehlt und seien die mit den Verordnungen verbundenen Eingriffe in die Rechte der betroffenen Hundehalter und -züchter nicht gerechtfertigt
sondern von ihren Haltern erzogen würden
Sinnvoll sei es vielmehr
von jedem Hundehalter einen Befähigungsnachweis zu verlangen
da gefährliche Hunde nicht geboren
Zudem wird eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert. [Bearbeiten]
Literatur
Dr
Dieter Fleig "Kampfhunde" Bd.1+2 Kynos Verlag ISBN 3924008027 und ISBN 3924008035 Dr
wie sie wirklich sind" Kynos Verlag ISBN 3933228042 Dr
Dieter Fleig "Kampfhunde
Dieter Fleig u.a. "Die grosse Kampfhundelüge" Kynos Verlag ISBN 3933228298 Gina Barth-Muth "Feindbild Hund und Halter" Müller Rüschlikon ISBN 3275013718 Thomas Duffe
Eric Horlitz "Dog Face" BoD GmbH Norderstedt ISBN 3831122652 Vicki Hearne "Bandit" - Dossier über einen gefährlichen Hund - Kynos Verlag ISBN 3929545187 Su Winter "Kampfhund sucht Schutzengel" Kynos Verlag ISBN 3933228263 [Bearbeiten]
Weblinks
Hund und Halter (http://www.hund-und-halter.de/) Diskussionsforum (http://www.ksgemeinde.de/)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Kampfhund
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