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Diskussion : Kfz-Haftpflichtversicherung
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Kfz-Haftpflichtversicherung
Stichpunkte
Allgemein
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung
sondern einen Schaden
an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt
der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht
die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht
wie Heilungskosten bei Personenschäden Renten bei Invalidität Reparaturen an anderen Fahrzeugen Reparaturen an anderen Objekten Kostenersatz
Diese Schäden können verschiedenster Art sein
wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch wären
dass der halbe Zeitwert überschritten wird
Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden. Die maximale Entschädigung eines oder mehrerer Geschädigten richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme
so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen
Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt
Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann
sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich
Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt
um ein Kfz-Kennzeichen für ein Fahrzeug zu bekommen
In den meisten Ländern ist eine KFZ-Haftpflichversicherung vorgeschrieben
gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes Bonus-Malussystem
Um die Prämien einerseits konkurrenzfähig zu halten und andererseits die zu bezahlenden Schäden zu reduzieren
die nach den Maluspunkten berechnet wird
so erhöht sich die Versicherungsprämie für den Versicherten
Muss die Versicherung einen Schaden begleichen
so wird die Prämie nach den Bonuspunkten reduziert
Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung zahlungsfrei
Kritiker sehen im Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht
Es gibt auch Fälle
in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt
sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurückholen
Manchmal ist sie zwar gegenüber dem Geschädigten vorleistungspflichtig
Solche Fälle liegen z
B. bei Unfällen durch Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen Autoreifen vor
da hier keine Versicherung einspringt
Besonders prekär ist die Situation bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne gültigen Kennzeichen
wenn ein ausländisches Fahrzeug ohne Zusatzschild für das Herkunftsland beteiligt ist. Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten
Dies kann auch der Fall sein
Um nicht mit der ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen
kann eine inländische Vertragsversicherung dafür einspringen
In Österreich ist dies der Versicherungsverband der Dachverband aller Versicherungen
Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne Versicherungskarte
Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben - innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen - das Mitführen der Grünen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern
bei verschuldeten Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfolge wird die "Grüne Karte" meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klärung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen
Wichtig: Erfahrungen zeigen
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr
5
daraus resultieren die weiteren Abkommen
Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux http://www.cobx.org
mit Sitz in London
Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten
Heute sind es 44
Es gilt hauptsächlich für Europa
Manche Versicherer kombinieren Haftpflichtversicherungen mit sog
die Zusatzleistungen mitbringen
Schutzbriefen
wie man sie von Automobilclubs kennt
Dazu zählen Pannenhilfe
Abschleppdienste
Übernachtung und Rücktransport
Ein Schutzbrief kann ebenso spezielle Auslandsangebote wie Ersatzteillieferungen beinhalten. [Bearbeiten]
Details aus einigen Ländern
[Bearbeiten]
Deutschland
Im Fall von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer. http://www.verkehrsopferhilfe.de Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4.KH-EG Richtlinie
Die endgültige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros durchgeführt
Grundlage ist seit 2003 eine EU-Richtlinie
die fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen
der Schäden reguliert
Für die Abwicklung und Regulierung von Schäden bei Schäden in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte e
V.
mit Sitz in Hamburg zuständig
Mehr Info: http://www.gruene-karte.de Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft
Sie fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen
der Schäden reguliert
Wer dies ist
erfährt man unter: http://www.zentralruf.de/ [Bearbeiten]
Österreich
Bei PKW und Motorrädern richtet sich die Höhe der Prämie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem
Bei LKW nach dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus
Außerdem gibt es noch verschiedene Rabattstufen die von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt wird
für verschiedene Bevölkerungsgruppen
so gibt es einen Frauenrabatt oder Seniorenrabatt
dass Führerscheinneulinge bei manchen Versicherern auch im Haftpflichtfall einen Selbstbehalt bezahlen müssen
Relativ neu ist
Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Österreich werdne so geregelt
die den Schaden nach österreichischem Recht abwickelt
dass der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs www.vvo.at eine inländische Partnerversicherung benennt
Ebenso wird bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen verfahren
Generell gilt bei Kraftfahrzeugen und Anhängern die amtliche Kennzeichentafel als Nachweis einer aufrechten Fahrzeugversicherung
etwa im Privat- oder Sportbereich
Haftpflichtversicherungen gibt es auch außerhalb des Straßenverkehrs
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr
Kaskoversicherung
Rechtsschutzversicherung
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Kfz-Haftpflichtversicherung
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
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