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Juristenlatein
Stichpunkte
Allgemein
die eine Fachsprache darstellt
Als Juristenlatein bezeichnet man umgangssprachlich die oft schwer verständliche und komplizierte juristische Ausdrucksweise
sondern die gesamte Rede- und Schreibweise
daher wird auch von "Juristendeutsch" gesprochen
Gemeint sind damit meist aber nicht nur die verwendeten lateinischen Fachbegriffe
Typisch für diese Ausdrucksweise sind lange
die meist aus dem Lateinischen stammen
mehrfach verschachtelte Sätze und die übermäßige Verwendung von Fachbegriffen
selbst wenn die Zuhörer oder Leser auch bei weniger genauer oder gar umgangssprachlicher Formulierung den Inhalt korrekt verstehen würden
Darüber hinaus neigen Juristen zu pedantischer Genauigkeit
um in fachlicher Hinsicht unangreifbar zu sein (wegen der Haftung)
Wegen der daraus resultierenden schlechten Verständlichkeit wird der Begriff häufig abwertend gebraucht
Das ebenfalls häufig negativ bewertete Amtsdeutsch ähnelt wegen der notwendigen Verwendung von juristischen Fachbegriffen dem Juristenlatein
qui petit
nulla poena sine lege Kein Verbrechen
Kürzel und Wendungen: aberratio ictus Fehlgehen des Schlages (der Tat) (das "Abirren des Pfeiles" beim Versuch) actus contrarius Die gegenteilige Handlung dolo agit
Einige Beispiele tatsächlicher gebrauchter lateinischer Fachbegriffe
was sofort zurückgewährt werden muss ex ante aus damaliger Sicht
wer fordert
von vornherein ex lege kraft Gesetzes ex nunc von nun an ex officio von Amts wegen ex post im nachhinein ex tunc von damals an expressis verbis ausdrücklich ne bis in idem nicht zweimal für das Selbe (Verbot der Doppelbestrafung) nullum crimen
keine Strafe ohne Gesetz (Gesetzlichkeitsprinzip) nulla poena sine lege certa Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz (Bestimmtheitsgebot) nulla poena sine lege praevia Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Rückwirkungsverbot) nulla poena sine lege scripta Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz (Verbot der Bestrafung nach Gewohnheitsrecht) nulla poena sine lege stricta Keine Strafe ohne strenges (streng zu befolgendes) Gesetz (Analogieverbot) [Bearbeiten]
quod statim rediturus est böswillig handelt
Vorsicht vor unerwartetem Sinn
Vorsichtig muss man sein beim juristischen Gebrauch von Alltagswörtern oder ingenieurtechnischen Wörtern im Juristendeutsch
Sie haben dort oft einen völlig anderen oder unerwarteten Sinn
während es in der Umgangssprache oft in der Bedeutung "immer" verwendet wird
Beispiele: "Grundsätzlich" bedeutet "im Prinzip" (im Grundsatz
in der Mehrzahl der Fälle)
Gesundheit oder Eigentum
Fehler bedeutet eine Gefährdung von Leben
diese kann natürlich auch zu einer Gefährdung führen
Im ingenieurtechnischen Sinn heißt es lediglich eine Abweichung von einem optimalen oder normierten Zustand oder Verfahren
in der Umgangssprache bedeutet "Fehler" sehr selten eine derartige Gefährdung
in der Umgangssprache eher als "gleich anschließend". Siehe auch: Terminologie
Fachjargon
Fehler
die den ordungsgemäßen Gebrauch verhindern und einige andere Definitionen. "Besitz" und "Eigentum" sind juristisch nicht identisch
Liste lateinischer Rechtsbegriffe
Friedrich Gottlob Nagelmann [Bearbeiten]
Außerdem gibt es Verfahrensfehler
während die Umgangssprache sie weitgehend synonym verwendet. "Unverzüglich" wird juristisch als "ohne schuldhaftes Verzögern" verstanden
Literatur
Franz-Stefan Meissel: "Juristenlatein
Nikolaus Benke
2800 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen der Juristensprache"
CH
Beck München 2
Aufl
386 S
2002
Der Fall Entenhausen
Eichborn-Verlag). Johanna Filip-Fröschl
ISBN 3-406-49111-1 In humorvoller Weise setzt sich Botho Bremer in seinem Buch "Der Fall Entenhausen" mit den Wirrungen der juristischen Fachsprache auseinander (Botho Bremer
1994
Peter Mader: "Latein in der Rechtssprache
Ein Studienbuch und Nachschlagewerk"
Wird auch zu Studenberechtinungsprüfungen in Österreich als Prüfungsstoff verwendet
Verlag Braunmüller
224 S
ISBN 3-7003-1264-4 [Bearbeiten]
Weblinks
www.jura.uni-sb.de/internet/Woerterbuecher.html - Verzeichnis verschiedener Sammlungen von juristischen Fachbegriffen und von Wörterbüchern JuristenLatein (http://www.jurawiki.de/JuristenLatein) im JuraWiki jur-abc: Lateinische Juristen*-Sprüche im Zivilrecht (http://www.jur-abc.de/de/10000011.htm) Online-Dienst Jus gratis: Lateinische Rechtsregeln und -begriffe (http://www.zap-verlag.de/online-dienste/iusgratis/latr.html) "Juristenlatein" via www.juratexte.de (http://www.muenster.de/~lucas/jura/Latein.pdf) - Alphabetisch sortierte Liste mit häufig zitierten lateinischen Floskeln
PDF-Format.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Juristenlatein
aus der freien Enzyklopädie
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und steht unter der
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