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H.M.
Stichpunkte
Allgemein
Abkürzung für "herrschende Meinung"
h.M.
Begriff aus der Rechtswissenschaft
Stellt die Meinung der Mehrheit von Rechtsgelehrten
Rechtswissenschaftlern und/oder Rechtsanwendern zu einer bestimmten Problematik dar
Der Gegensatz dazu ist die sog
Mindermeinung
Wieso ist eine Mindermeinung (fast) genauso wichtig wie eine herrschende Meinung? 1
Die rechtswissenschaftliche Meinung befindet sich in einem permanenten Wandel
Dies wird einerseits durch die permanente Anpassung des Rechts an die gesellschaftliche Entwicklung und andererseits durch Gesetzgebung und Gesetzesänderung bewirkt
Das Kennen von Mindermeinungen lässt die eigene Position hinterfragen
2E
s gibt sowohl eine herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft (sogL
iteraturmeinung) als auch in der Rechtspraxis (BGH-Urteile
BVerfG-Urteile)D
iese kann gleich sein oder sich unterscheiden3
d.h. sowohl die Stärken eines Arguments als auch die Schwächen erkennen können
Meinungen zu analysieren
Ein Rechtswissenschaftler muss in der Lage sein
4E
um den Interessen der Parteien bzw. der Gerechtigkeit genüge zu tunU
s kann manchmal geboten sein
eine vermittelnde Stellung zwischen zwei entgegenstehenden Positionen einzunehmen
im konkreten Einzelfall zu differenzieren und dies auf das vorhandene Problem zu übertragenE
nabdingbar ist daher die Fähigkeit
ine genaue Kenntnis mehrerer Meinungen ist daher notwendig5
In der Ausbildung wird grundsätzlich die Kenntnis von bestimmten Rechtsproblemen erwartet
Dies umfasst die herrschende Meinung und auch die sog
Mindermeinung
Siehe auch: Lehrmeinung
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
H.M.
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