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Diskussion : Groß-Berlin
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Groß-Berlin
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Allgemein
Groß-Berlin ist eine Bezeichnung für das 1920 entstandene Stadtgebiet von Berlin wie es bis heute mit nur wenigen Änderungen besteht. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
"Verbergen") 1 Entwicklung zu Groß-Berlin 2 Das Groß-Berlin-Gesetz 3 Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin 4 Weblink [Bearbeiten]
Entwicklung zu Groß-Berlin
Mit der industriellen Revolution und der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 wuchs die bis dahin recht kleine Residenzstadt Berlin sehr schnell
Die bis dahin freien Flächen zu den Nachbargemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke genutzt
Seit den 1890er Jahren gab es viele Klagen über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung z.B. von den Ältesten der Kaufmannschaften
Andererseits profitierten die gleichen reichen Berliner Bürger von der Zersplitterung
die ihnen erlaubte in bestimmten Vororten (z.B
Grunewald) wie in Steueroasen zu leben
Mit der Bildung eines "Zweckverbandes Groß-Berlin" (Gesetz vom 19
Juli 1911) wurde versucht
andererseits aber eine beherrschende Stellung des "roten" Berlins in der preußischen und Reichspolitik weiterhin zu verhindern
einerseits einige der Probleme zu überwinden
Dieser Zweckverband war aber deshalb so unverbindlich
dass er die in ihn gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllte
Zumal die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden zusätzliche Probleme bereitete und der Zweckverband in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen hatte
um die Eingemeindung endgültig politisch durchzusetzen
Deshalb bedurfte es des Zusammenbruchs des Kaiserreichs durch Weltkrieg und Revolution
Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder im Berliner Weichbild bis heute erhalten geblieben
Siehe auch: Geschichte Berlins [Bearbeiten]
Das Groß-Berlin-Gesetz
Groß-Berlin-Gesetz wird in der Kurzform das "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin" genannt
das am 27
April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen wurde und am 1
Oktober 1920 in Kraft trat
Berlin-Schöneberg
aus den umliegenden Kreisen Niederbarnim
Berlin-Wilmersdorf
59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke. Der neue Stadtkreis Berlin schied aus der Provinz Brandenburg aus und bildete fortan einen eigen Verwaltungsbezirk
Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin eingegliedert: die sechs Stadtkreise Berlin-Lichtenberg
Neukölln und Spandau
Osthavelland und Teltow die Stadtgemeinde Cöpenick
Charlottenburg
9 Mio
Zu den bis dahin 1
2 Mio
Berlinern kamen damit 1
Einwohner dazu
Wilmersdorf
Zehlendorf
Reinickendorf
Schöneberg
Prenzlauer Berg (zunächst als Prenzlauer Tor)
wurde darauf geachtet
Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 883 km². Es entstanden 20 Verwaltungsbezirke: aus Alt-Berlin: Mitte
Steglitz
Köpenick und Lichtenberg
Tiergarten
Kreuzberg (zunächst als Hallesches Tor) und Friedrichshain
die zu dieser Zeit die meisten Einwohner hatten: Pankow
Wedding
denen eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben zugeordnet wurden
Treptow und Weißensee. Bei der Bildung der Verwaltungsbezirke
benannt nach den Gemeinden
die ehemaligen selbstständigen Städte Charlottenburg
neu geschaffene Bezirke
Tempelhof
dass sich "bürgerliche" und "proletarische" Bezirke in etwa die Waage hielten
Neukölln
Spandau
die jedoch alle scheiterten
Trotzdem gab es bis 1923 "Los von Berlin"-Bewegungen
Durch das Gesetz gelang es
eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren
Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den Zwanziger Jahren geschaffen worden. [Bearbeiten]
Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin
Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch
war aber in der Verwaltung weiterhin präsent
So wurde er auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23
wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Änderung des § 23 im Jahr 1990 stand
Mai 1949 aufgenommen
Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis in die Sechziger Jahre noch Magistrat von Groß-Berlin. [Bearbeiten]
Weblink
Wortlaut des Gesetzes (http://www.verfassungen.de/de/be/berlin20.htm) Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Groß-Berlin
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