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Diskussion : Gesetzliche Krankenversicherung
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Gesetzliche Krankenversicherung
Stichpunkte
Allgemein
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-
"Verbergen") 1 Aufgaben und Gliederung der Gesetzlichen Krankenversicherung 2 Versichertenstruktur 3 Wechsel der Krankenkasse 4 Reformvorhaben 5 Jährliche Verwaltungskosten der GKV 6 Unterschiede zwischen PKV und GKV 7 Siehe auch: 8 Weblinks [Bearbeiten]
Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Arbeitslosen-
Aufgaben und Gliederung der Gesetzlichen Krankenversicherung
wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" (§ 1 SGB V). Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch
dessen Umfang im SGB V festgelegt ist
Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es
"die Gesundheit der Versicherten zu erhalten
Geschlecht
Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter
Gesundheitsstatus)
Der derzeitige Beitragssatz liegt bei circa 12 - 16 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens
Man unterscheidet zwischen primären Trägern und Ersatzkassen der GKV: Primäre Träger sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) die Betriebskrankenkassen (BKK) die Innungskrankenkassen (IKK) Ersatzkassen haben sich im Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) bzw. dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) zusammengeschlossen
Hierzu gehören beispielsweise die Barmer Ersatzkasse (BEK)
die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft (für Bergleute). Diese Gliederung geht auf die früher bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen zurück
die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die KKH (Kaufmännische Krankenkasse). Daneben gibt es noch einige "Spezialkassen" wie beispielsweise die landwirtschaftlichen Krankenkassen
die in das GKV-System einbezogen wurden
das 1996 in Kraft trat
Die Unterscheidung in primäre Krankenkassen und Ersatzkassen ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz
bedeutungslos geworden
einer (geöffneten) Krankenkasse seiner Wahl beitreten
Seitdem kann jeder Bürger
der nicht privat krankenversichert ist
jede Ersatzkasse
bei der der Ehegatte versichert ist. [Bearbeiten]
die BKK oder IKK des Betriebs
bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienmitversicherung bestand oder die Krankenkasse
dem der Wahlberechtigte angehört
die für den Beschäftigungs- oder Wohnort zuständig ist
jede geöffnete BKK/IKK
Wählbar sind die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts
die Krankenkasse
Versichertenstruktur
Circa 87 Prozent der Bevölkerung sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert oder mitversichert
8 Millionen Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige: 22
6 Millionen Rentner: 15
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland Gesamtzahl: 72
6 Millionen freiwillig versichert: 4
6 Millionen das entspricht 87 % der Bevölkerung Pflichtmitglieder: 29
6 Millionen (Quelle BMGS ) Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist abhängig vom Einkommen
Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) kann man als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben
einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen oder auch gar nicht krankenversichert sein
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2005 beträgt 42.300 € (monatlich 3.525 €)
50 €)
Für Fälle
die erstmals die JAE überschreiten gelten allerdings 46.350 € (monatlich 3.862
Für den Bereich der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Jahresarbeitsentgeltgrenze - das heißt jeder gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte ist Mitglied der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Man kann gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung folgenden Status haben: versicherungspflichtig versicherungsfrei auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit freiwillig versichert familienversichert [Bearbeiten]
Wechsel der Krankenkasse
um kündigen zu können
Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein
dabei ist es unerheblich
ob die Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer Fusion entstanden ist (siehe Urteil des Bundessozialgericht vom 2
so besteht ein Sonderkündigungsrecht
Wenn allerdings die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht
Dezember 2004 Az.B12 KR 23/04 R u.a.). Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! [Bearbeiten]
Reformvorhaben
gibt es verschiedene Reform-
Verbesserungs- und Änderungsvorschläge
Da sich das deutsche Gesundheitssystem in einer sich zunehmend verschärfenden Finanzierungskrise befindet
Unter anderem: Bürgerversicherung
gefordert von SPD/Bündnis 90/Die Grünen Kopfpauschale
ursprünglich gemeinsam von CDU und CSU gefordert
Im Herbst 2004 hat sich die CSU angesichts ungeklärter Finanzierungsfragen jedoch zunehmend von der Kopfpauschalenregelung distanziert. Abschaffung der GKV
wobei die jetzige GKV in Private Krankenversicherungen (PKV) umgewandelt werden sollen
eine solche Versicherung abzuschließen
und verpflichtet sein
die die gesetzlich festgelegte medizinische Grundversorgung absichert
Dafür soll jeder Einwohner Deutschlands das Anrecht auf eine gesetzlich festgelegte private Grundversicherung haben
Risiko und ohne Risikozuschlag
der aufgenommen werden will
ohne Risikoüberprüfung aufnehmen
Die PKVs müssen danach jeden
unabhängig von Alter
Geschlecht
sowie für alle Versicherten bei ein und derselben PKV die gleiche Versicherungsprämie für die Grundversicherung erheben
Wer sich die Versicherungsprämie nicht leisten kann
soll diese vom Staat erstattet bekommen. (gefordert von FDP) Nähere Informationen zu den Reformvorschlägen gibt es unter Gesundheitssystem/Probleme und Reformvorschläge [Bearbeiten]
Jährliche Verwaltungskosten der GKV
die in der gleichen Kasse sind
wie häufig welches Mitglied bei welchen Arzt gewesen ist
1992: 106 € / Mitglied (netto) 1994: 118 € / Mitglied (netto) 1996: 129 € / Mitglied (netto) 1998: 135 € / Mitglied (netto) 2000: 143 € / Mitglied (netto) 2002: 157 € / Mitglied (netto) Die Krankenkassen erhalten keine Mitteilung darüber
und was für Leistungen dieser erbracht hat. Die Krankenassen haben in der Regel keine Kontolle wieviel Beitrag ein pflichtversichertes Mitglied bezahlt
da der Arbeitgeber die Beiträge für alle Mitarbeiter
in einer Summe an die Krankenkasse bezahlt
Diese Überweisung wird im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft. [Bearbeiten]
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert
...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Gehalt
Provision
Bei der PKV ist für jede versicherte Person eine Separater Beitrag fällig. Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn
Geschlecht
Gesundheitsstatus) berechnet
Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter
Beruf
d.h. die Politik kann die Leistungen jederzeit beschränken (Staatsmedizin
Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel günstigere Tarife als in der GKV. Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z.B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel
Sehhilfen
Zahnersatz). Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch Die GKV ist Abhängig vom Sozialgesetzbuch
Planwirtschaft). Klagen gegen eine GKV ist vor den Sozialgerichten kostenfrei [Bearbeiten]
Siehe auch:
Beitragsbemessungsgrenze - Gemeinsamer Bundesausschuss - Gesundheitspolitik - Gesundheitsreform- Gesundheitswesen - GKV-Modernisierungsgesetz - Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung - Kassenärztliche Vereinigung - Krankengeld - Krankenkasse - Rezeptgebühr - Risikostrukturausgleich - Sozialwahl - Versicherungsfreiheit - Versicherungspflicht - Versicherungspflichtgrenze [Bearbeiten]
Weblinks
http://www.g-k-v.com Die GKV http://www.aok.de - AOK Bundesverband http://www.bkk.de - BKK Bundesverband http://www.deutschebkk.de - Deutsche BKK http://www.gek.de - Gmünder ErsatzKasse http://www.ikk.de - IKK Bundesverband http://www.vdak.de - VDAK Verband der Angestellten-Krankenkassen http://www.Krankenkasseninfo.de Beitrags- und Leistungsübersicht aller gesetzlichen Krankenkassen http://www.abc-der-Krankenkassen.de Informationen über gesetzliche Krankenkassen http://www.gesetzlichekrankenkassen.de Preis- und Leistungsvergleich von gesetzlichen Krankenkassen
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung
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