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Diskussion : GKV-Modernisierungsgesetz
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Impressum
GKV-Modernisierungsgesetz
Stichpunkte
Allgemein
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14
November 2003 will die derzeitige (2003) deutsche Bundesregierung eine Gesundheitsreform durchführen
die auf die Lohnnebenkosten entfallenden pauschalen Beiträge zu den Gesetzlichen Krankenkassen auf ca
Ziel ist es
13% des Bruttogehalts zu senken
Zum Ausgleich wurden die verursachungsabhängigen Beiträge (Zuzahlungen) neu eingeführt oder deutlich erhöht. Basisdaten Kurztitel: GKV-Modernisierungsgesetz Voller Titel: Gesetz zur Modernisierungder gesetzlichen Krankenversicherung Typ: Bundesgesetz Rechtsmaterie: Sozialrecht Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland Abkürzung: GMG FNA: 860-5-30? Verkündungstag: 14
November 2003 (BGBl
S
I 2003
2190) Aktuelle Fassung: 21
Dezember 2004 (BGBl
S
I 2004
3445) Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
"Verbergen") 1 Kernpunkte des GMG 1.1 Patienten 1.2 Ärzte 1.3 Apotheken 1.4 Krankenkassen 2 Weblinks [Bearbeiten]
Kernpunkte des GMG
Im Folgenden einige der Kernpunkte der Gesundheitsreform 2003 für die verschiedenen Beteiligten am Gesundheitsystem. [Bearbeiten]
Patienten
Die Regelungen für die Zuzahlungen bei Arzneimitteln werden geändert
Statt bisher 4
mindestens aber 5 und höchstens 10 € zugezahlt werden
50 oder 5 € muss zu jedem Arzneimittel 10% der Gesamtkosten
4
Die Zuzahlung geht wie bisher zu 100% an die Krankenkasse
Liegen die Kosten unter 5 € wird nur der tatsächliche Betrag berechnet
Durch die Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung (s.u.) dürfte so ein Fall allerdings nie eintreten. Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B
Acetylsalicylsäure oder Paracetamol werden in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet
Die Ausnahmen werden im Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen festgelegt. Zuzahlungen beim Arztbesuch
Für jeden Besuch beim Arzt müssen 10 € Praxisgebühr pro Quartal
also maximal 80 € (mit Zahnarzt) pro Jahr
bezahlt werden
entfällt diese Pauschale. Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
Bei Überweisungen
z.B. vom Haus- zum Facharzt
Pro Tag müssen für maximal 28 Tage 10 € bezahlt werden. Sterbe- und Entbindungsgeld werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Sehhilfen und Brillen werden ebenfalls nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für eine Künstliche Befruchtung werden für die ersten 3 Versuche zu 50% von der Krankenkasse übernommen
Eine Sterilisation wird nicht mehr erstattet. Beim Zahnersatz wird ab 2005 eine private Pflichtversicherung eingeführt
Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für Zahnersatz nicht mehr von der Krankenkasse erstattet. [Bearbeiten]
Ärzte
das den Hausarzt als Lotse etabliert
Es soll ein Hausarzt-System angeboten werden
er ist die erste Anlaufstelle für den Patienten und leitet ihn zu den entsprechenden Fachärzten weiter
Das heißt
Fachärzte befürchten
das heißt der KV Arzt muss in Zukunft spezielle Fortbildungen besuchen
dass sie durch diese Maßnahme Patienten verlieren und so das bestehende Fachärztenetz durch Praxisschließungen ausgedünnt wird. Es wird eine Fortbildungspflicht für Ärzte vorgeschrieben
Bei Nichtbesuch drohen ihm finanzielle Sanktionen
im schlimmsten Fall der Entzug seiner Zulassung. Dies gilt auch für Fachärzte im Krankenhaus
Sanktionen sind noch nicht klar
Der Gemeinsame Bundesaussschuß muss noch beschliessen
wodurch sich der Verwaltungsaufwand der KVen verringern soll. [Bearbeiten]
Mögliche Konsequenzen? Es wird ein unabhängiges Institut geschaffen
das die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Therapie bestimmter Krankheiten bewertet. Die bestehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden teilweise zusammengelegt
Apotheken
Es wird eine neue Arzneimittelpreisverordnung eingeführt
die die bisherigen gestaffelten Aufschläge auf Arzneimittel durch einen pauschalen Aufschlag ersetzt (Kombimodell)
10 € plus 3% auf den Großhandelsabgabepreis; abzüglich 2 Euro Rabatt für die Krankenkasse
In Zukunft erhält der Apotheker für die Abgabe jedes Arzneimittels 8
dass billige Arzneimittel teurer
teurere Arzneimittel aber deutlich billiger werden. Einführung von Festbeträgen für "me-too" Arzneimittel
Das bedeutet
Damit sollen Scheininnovationen ohne Zusatznutzen für den Patienten weniger attraktiv gemacht werden. Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbots
Zur Zeit (September 2003) darf ein Apotheker nur eine Apotheke besitzen
Nicht-Apotheker dürfen keine Apotheke betreiben
dies soll die Unabhängigkeit bei beratung und Abgabe von Arzneimitteln sicherstellen
Ab 2004 darf ein Apotheker bis zu vier Apotheken besitzen
die aber alle Anforderungen einer Vollapotheke (Labor
Neben seiner Hauptapotheke also bis zu drei Filialapotheken
Rezeptur etc.) erfüllen müssen. Erlaubnis des Versandhandels für Arzneimittel
Ab 2004 soll es nach Genehmigung erlaubt sein
Arzneimittel zu versenden
Allerdings unterliegen diese den selben Auflagen wie die bisher am Markt vorhandenen Präsenz-Apotheken
ob die gewünschte Kostenersparnis erzielt wird
ist umstritten
Der Versand darf nur unter strengen Auflagen erfolgen
apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Bereich) unterliegen nun (außer bei der Abgabe zu Lasten der GKV; dann gilt die alte Arzneimittelpreisverordnung) nicht mehr der Arzneimittelpreisverordnung und sind freier kalkulierbar. [Bearbeiten]
dass Fälschungen von Arzneimitteln auf den deutschen Markt kommen können. Die Preise im Bereich der rezeptfreien
Vor allem durch ausländische Mitbewerber droht die Gefahr
Krankenkassen
Die Krankenkassen müssen ihre Verwaltung straffen und sollen nicht mehr als 10% pro Mitglied für ihre Verwaltungskosten ausgeben
Zahlen über Verwaltungskosten und Gehälter von Spitzenfunktionären der Kassen müssen veröffentlicht werden. [Bearbeiten]
Weblinks
Gesetzgebung: Die Gesundheitsreform (http://www.die-gesundheitsreform.de/reform/gesetzgebung/index.html) Seite der Bundesregierung zum GMG (http://www.die-gesundheitsreform.de/) Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (http://www.bmgs.de/)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
GKV-Modernisierungsgesetz
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