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Diskussion : Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
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Impressum
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Stichpunkte
Allgemein
Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt
die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten
die in ihr Mitglied sind
Die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft
In der Schweiz ist die SUISA dafür zuständig
"Verbergen") 1 Mitgliedschaft und Struktur 2 GEMA-Gebühren und Pauschalabgabe 3 Rechtsgrundlage 4 Kritik an der GEMA 5 Geschichte 6 Umsatz 7 Aktuelle Diskussion 8 Andere Verwertungsgesellschaften 9 Weblinks [Bearbeiten]
Siehe auch: Novellierung des Urheberrechts
Verwertungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Geräteabgabe
Mitgliedschaft und Struktur
da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Rechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind und nur von diesem an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden können
Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig
seine Rechte selber wahrzunehmen oder dies der GEMA zu übertragen
Es bleibt einem Urheber also selbst vorbehalten
also Komponisten und Textdichter bzw. ihre Verleger eine der verschiedenen Mitgliedsarten erhalten
müssen Urheber
Um durch die GEMA vertreten zu werden
Als Mitglied sind sie dann vertraglich verpflichtet
sämtliche ihrer Werke bei der GEMA anzumelden
die dann nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Berechtigten ausgeschüttet wird
Rundfunk- und Fernsehsender
Nutzer dieser Werke
hauptsächlich Hersteller von (Bild)Tonträgern
Veranstalter von Live-Musik uvm. erwerben bei der GEMA die jeweils notwendigen Rechte für die Nutzung gegen die Zahlung einer Vergütung
ist also eine "Non-Profit"-Organisation und vertrat 2003 rund 60.000 Komponisten
Texter und Musikverleger. [Bearbeiten]
Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert
GEMA-Gebühren und Pauschalabgabe
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützte musikalische Werken aus dem so genannten "Weltrepertoire" der GEMA müssen Gebühren an die GEMA abgeführt werden
die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet
das zwischen U-Musik und E-Musik unterscheidet; ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird beispielsweise mit 12 Punkten bewertet
Die Vergütung erfolgt nach einem Punktesystem
ein mit großem Orchester instrumentiertes Werk von mehr als sechzig Minuten Dauer dagegen mit 1.200 Punkten
die bereits im Kaufpreis enthalten sind und zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gehen und von dort zu einem ein Teil an die GEMA weitergeleitet werden
die das Kopieren von Musik ermöglichen
Auch für Geräte und Medien
müssen pauschale Abgaben (so genannte Pauschalabgabe) abgeführt werden
Die Höhe der Abgaben auf CD-Rohlinge lagen im Juni 2002 bei 6
14 Cent pro Rohling
Die IFPI beantragte im Januar 2004
6 Prozent zu senken
den 1997 vereinbarten Vergütungssatz für die Lizenzierung von Tonträgern von derzeit 9
009 Prozent des Herstellerabgabepreises auf 5
ihre Probleme auf dem Rücken und zu Lasten der schöpferischen Komponisten und Textdichter zu lösen". [Bearbeiten]
Die GEMA kritisierte diesen Vorstoß als "Versuch der deutschen Tonträgerindustrie
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Arbeit von Verwertungsgesellschaften ist unter anderem das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) vom 9
September 1965
das den Betrieb von Verwertungsgesellschaften ermöglicht. [Bearbeiten]
Kritik an der GEMA
werden unter anderem die sehr einschränkenden Vertragsbedingungen kritisiert
aber auch unabhängigen Autoren
Seitens von Mitgliedern
jedes einzelne ihrer Werke anzumelden
So sind zum Beispiel alle Mitglieder vertraglich verpflichtet
sofern dafür öffentliches Aufkommen zu erwarten ist
ist für sie nicht mehr möglich
Einzelne Werke unter einer anderen (z.B. einer freien) Lizenz zu veröffentlichen
und einmal angemeldete Werke können in der Regel nicht ohne weiteres wieder freigegeben werden
da anderweitige Verträge der GEMA mit Kunden dem entgegen stehen
Ferner sind die Vertragslaufzeiten mit sechs Jahren sehr lang
Als weitere Kritikpunkte werden auch mangelnde Verteilungsgerechtigkeit und geringe Transparenz der GEMA angeführt
dass bei beliebigen Musikstücken die Rechtsprechung von einer GEMA-Registrierung ausgeht
Seitens der Verbraucher stellt die GEMA-Vermutung – d.h. die Tatsache
solange nicht der Urheber dem Kunden die Nichtmitgliedschaft bestätigt – eine umstrittene Umkehr der Beweislast dar. [Bearbeiten]
Geschichte
Die GEMA wurde am 24
August 1947 von den Alliierten als Rechtsnachfolgerin der STAGMA (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte) gegründet
Die STAGMA war im September 1933 von der Reichsmusikkammer unter Joseph Goebbels durch Liquidation und Gleichschaltung mehrerer unabhängiger Verwertungsgesellschaften gebildet worden
Paul Lincke und Kollegen von der Genossenschaft Deutscher Komponisten in Berlin gegründet wurde
unter anderem Richard Strauss
Die erste dieser Vorläuferorganisationen war die AFMA (Anstalt für musikalische Aufführungsrechte)
die 1903 auf Initiative von Komponisten und Verlegern
die 1915 entstand. [Bearbeiten]
Der Name GEMA stammt von einer anderen dieser Organisationen
Umsatz
Die GEMA erwirtschaftete 2001 und 2002 wachsende Einnahmen. Das Aufkommen aus den Aufführungs- und Senderechten lag 2002 bei 357 Millionen Euro (2001: 352 Millionen Euro; 2000: 342 Millionen Euro). Die Gesamterträge aus allen Arten von Musiknutzung lagen 2002 bei 813 Millionen Euro (2001: 811 Millionen Euro; 2000: 801 Millionen Euro). [Bearbeiten]
Aktuelle Diskussion
Die GEMA ist oft Bestandteil von Diskussionen über das Urheberrecht
Privatkopie und Tauschbörsen
In letzter Zeit wird sie besonders häufig im Zusammenhang mit Maßnahmen der Recording Industry Association of America (RIAA)
dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und Entwicklungen wie dem Digital Rights Management (DRM) von Microsoft erwähnt. [Bearbeiten]
Andere Verwertungsgesellschaften
sind beispielsweise GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH und VG Wort - Verwertungsgesellschaft Wort. GEKA - Kartographie Das Schweizer Gegenstück zur GEMA ist die SUISA
die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke
Andere Verwertungsgesellschaften
die Einnahme der ihnen zustehenden Gebühren teilweise an die GEMA abgegeben haben
In Österreich heisst die entprechende Organsisation AKM - Gesellschaft der Autoren
Komponisten und Musikverleger [Bearbeiten]
Weblinks
6 Millionen urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken an. http://www.gema.de http://www.gvl.de Urheberrechtsausgleich oder Subventionssteuer? (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/musik/7586/1.html) Detaillierter
Seit April 2003 bietet die GEMA auf ihrer Webseite einen Zugang zu ihrer Werke-Datenbank mit rund 1
kritischer Artikel von Peter Mühlbauer in Telepolis
9
Mai 2001
Wirft der GEMA unter anderem mangelnde Verteilungsgerechtigkeit
Intransparenz und Lobbyismus vor. Wenn bei uns der Groschen fällt..
Zur Geschichte und aktuellen Situation der Musikurheber Verwertungsgesellschaft GEMA 1999 (http://www.nmz.de/nmz/nmz1999/nmz06/rumpf/doss-wahren.shtml) von Karl Heinz Wahren (Präsident des Deutschen Komponisten-Interessenverbandes und Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates)
neue musikzeitung
Juni 1999
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
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