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Folter
Stichpunkte
Allgemein
Bild nicht gefunden Peinliches Verhör Folter ist laut der UN-Anti-Folter-Konvention jede Handlung
"Verbergen") 1 Menschenrechte 2 Die Geschichte der Folter in Deutschland 2.1 Ursachen 2.2 Gesetzliche Regelungen 2.3 Hexenverfolgung 2.4 Foltergeräte 2.5 Abschaffung 2.6 Aktuelles 3 Aktuelle Diskussionen 3.1 Folter durch US-Amerikaner 3.2 "Gefahrenabwehr" und das absolute Folterverbot 3.2.1 Das Vorgehen der Frankfurter Polizei im Entführungsfall Metzler 3.2.2 Die Rechtslage 3.2.3 Fazit: Individuelle Moral und allgemeines Recht 4 Foltermethoden 5 Psychologie der Folter 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks [Bearbeiten]
um einzuschüchtern oder zu bestrafen. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen
um eine Aussage zu erpressen
Menschenrechte
da es – anders als die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen – klagbare Rechte begründet
Völkerrechtlich enthalten Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen: „Niemand darf der Folter oder grausamer
die von jedermann vor dem Gerichtshof der Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden können
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folterverbot: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist rechtlich von größerer Bedeutung
Weitere völkerrechtliche Folterverbote finden sich in Art
6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und in der Anti-Folter Konvention der Vereinten Nationen
Im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Artikel 1 Absatz (1) GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ und in Artikel 104 Absatz (1) Satz 2 GG verankert: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert
ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden
So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten
die unter der Androhung von Folter erpresst werden
Ferner sind Aussagen
in einem Gerichtsverfahren nicht verwertbar (§ 136a StPO)
Aussageerpressung ist auch selbst eine Straftat (Amtsdelikt). [Bearbeiten]
Die Geschichte der Folter in Deutschland
Bild nicht gefunden Alte Burg Penzlin - Folterkammer In der weltlichen Gerichtsbarkeit wurde die Folter in Deutschland seit Anfang des 14
Jahrhunderts praktiziert
Sie entwickelte sich bis zum Ende des Mittelalters als Mittel des Strafverfahrensrechts und wurde meist so definiert: ein von einem Richter rechtmäßig in Gang gebrachtes Verhör mit Hilfe körperlicher Zwangsmittel zum Zwecke der Erforschung der Wahrheit über ein Verbrechen
Nach mittelalterlicher Auffassung konnte eine Verurteilung entweder auf Grund der Aussage zweier glaubwürdiger Augenzeugen oder auf Grund eines Geständnisses (das also entgegen einer verbreiteten Meinung nicht die einzig mögliche Urteilsgrundlage war) erfolgen
6; 19
selbst wenn sie noch so zwingend auf die Schuld des Angeklagten hinwiesen
oder die Aussage eines einzigen – sei es auch noch so glaubwürdigen – Zeugen keine Verurteilung rechtfertigen (gegen Letzteres sprachen nach Auffassung des Mittelalters und der frühen Neuzeit einige in der Tat eindeutige Bibelstellen wie Deuteronomium 17
Hingegen konnten bloße Indizien
16)
5 und Matthäus 18
Tortur
Bezeichnet wurde die Folter meist als Marter
Frage in der Strenge bzw
Frage in der Schärfe oder als peinliche Frage (letzteres hieß eigentlich strafrechtliches Verhör
das Wort „Pein“ hatte damals entsprechend seine Herkunft aus dem lateinischen poena die Bedeutung von Strafe)
sondern eine Maßnahme des Strafverfahrensrechts und sollte eine Entscheidungsgrundlage liefern
Die Folter selbst war keine Strafe
das die Folter ursprünglich nur gegenüber Sklaven
seit dem 1. nachchristlichen Jahrhundert aber bei Majestätsverbrechen (crimen laesae maiestatis)
also bei Hochverrat
auch gegenüber Bürgern kannte
Die geschichtlichen Wurzeln der Folter des deutschen Spätmittelalters liegen im römischen Recht
der Bezeichnung für ein pferdeähnliches Foltergerät
Das deutsche Lehnwort „Folter“ leitet sich denn auch aus dem lateinischen Wort poledrus (Fohlen) her
auf denen römisches Recht in das deutsche Recht des Mittelalters importiert wurde
Es gab zwei Wege
das sich
Zum einen war es das Kirchenrecht
seit jeher am römischen Recht orientiert hatte (Merksatz: Ecclesia vivit lege romana – die Kirche lebt nach römischem Recht)
entsprechend dem Zentrum der Papstkirche in Rom
so änderte sich das im hochmittelalterlichen Kampf der Kirche gegen die häretischen Bewegungen der Katharer (Hauptgruppe: Albigenser) und der Waldenser
Hatten Kirchenväter und Päpste vor der Jahrtausendwende die Anwendung von Folter noch ausdrücklich abgelehnt
„ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“
in der er die Kommunen Norditaliens anhielt
die der Ketzerei verdächtigen Personen mit Hilfe der Folter zum Eingeständnis ihrer Irrtümer zu zwingen
1252 erließ Papst Innozenz IV. seine berühmt-berüchtigte Bulle Ad extirpanda
Diese später auf ganz Italien ausgedehnte und von späteren Päpsten bestätigte Anordnung wurde im 13
wie wir aus Abhandlungen gelehrter Franziskanermönche wissen
Jahrhundert auch in Deutschland im kirchlichen Strafverfahren von den dazu verpflichteten weltlichen Behörden angewandt
war die so genannte Rezeption
Der zweite Weg
der zur Übernahme des römischen Rechts in das deutsche mittelalterliche Recht führte
Das Recht des deutschen Mittelalters war überwiegend durch – nur teilweise schriftlich niedergelegtes – Gewohnheitsrecht geprägt
das sich örtlich und zeitlich recht unterschiedlich entwickelte und nicht wissenschaftlich-systematisch begründet und rational durchdrungen war
In Italien dagegen griff man seit dem beginnenden 12
auf Grund einer im 11
vor allem an der Universität von Bologna
Jahrhundert
Jahrhundert wiederentdeckten Handschrift einer großen römischen Rechtssammlung aus dem 6
Jahrhundert (Corpus iuris civilis
Gesamtwerk des weltlichen Rechts) auf das altrömische Recht zurück
das am Ausgang der Antike auf eine tausendjährige Entwicklung zurückblicken konnte
Auch in Deutschland
wo weltliche Herrschaftsträger sich immer wieder mit kirchlichen Einrichtungen und deren rechtlich geschulten Klerikern auseinanderzusetzen hatten
schickte man nun Studenten zum Studium der – in Deutschland nicht existierenden – Rechtswissenschaft vermehrt an italienische Hochschulen
Sie traten nach Abschluss ihrer Studien als Träger römisch-rechtlicher Vorstellungen in die deutsche Rechtspraxis ein. [Bearbeiten]
Ursachen
Erste belegte Folterfälle Gebiet/Stadt Jahr Augsburg 1321 Straßburg 1322 Speyer 1322 Köln 1322 (?) Regensburg 1338 Nürnberg 1350 – 1371 Freiburg i
Br
1361 Bamberg 1381 – 1397 Frankfurt a
M2
Hälfte 14
Jhd. Brünn (Mähren) 1384 – 1390 Büdingen (Wetterau) 1391 Friedberg (Wetterau) 1395 Memmingen 1403 Mergentheim 1416 Görlitz 1416 Leipziger Schöffenstuhl 1350 – 1500 Breslau 1448 – 1509 Ofen (Buda) 1421 Hamburg 1427 München 1428 Cham (Oberpfalz) 1438 Wien 1441 Konstanz 1450 Osnabrück 1459 Hildesheim 1463 Schweidnitz 1465 Würzburg 1468 Quedlinburg 1477 Basel 1480 Ellwangen 1488 Zu diesen theoretischen Fundamenten der Folteranwendung in Deutschland kamen etwa seit dem 14
Jahrhundert auch praktische Bedürfnisse der Verbrechensbekämpfung hinzu
Die Auflösung alter Stammes- und Sippenstrukturen hatte zu sozialer und auch örtlicher Mobilität geführt
mit der auch eine verstärkte Kriminalitätsentwicklung einherging
umherziehende Landsknechte
Bettler und sonstiges fahrendes Volk machten die Landstraßen unsicher
Raubüberfälle und Morde waren an der Tagesordnung
Gaukler
fahrende Scholaren
wandernde Handwerksburschen
Verarmende Ritter
Die so genannten „landschädlichen Leute“ bildeten ein teilweise organisiertes Gewerbs- und Gewohnheitsverbrechertum
das sich mehr und mehr zu einer allgemeinen Landplage entwickelte
für die die Bekämpfung der Kriminalität daher zu einer Lebensnotwendigkeit wurde
Es bedrohte Handel und Wandel und damit die Grundlagen des Wohlstandes vor allem in den Städten
Das überkommene deutsche Strafverfahrensrecht war für eine wirksame Verbrechensbekämpfung weitgehend untauglich
Es hatte auf der Vorstellung beruht
dass die Reaktion auf begangenes Unrecht allein Sache des Betroffenen und seiner Sippe war
Verbrechensbekämpfung war überhaupt keine öffentliche Aufgabe gewesen
aber zu einem Verfahren war es lange Zeit nur auf Klage des Betroffenen oder seiner Sippe hin gekommen
Zweikampf) zur Verfügung gestellt
Gottesurteil
Die Rechtsordnung hatte den Beteiligten zwar geregelte Formen für ihre Auseinandersetzung (Eid
die erst auf eine private Klage hin zu Stande kamen: Es galt das Akkusationsprinzip (Grundsatz der Anklage durch einen Privaten)
Es hatte sich immer um Verfahren gehandelt
da kein Richter – dieser heute noch für den deutschen Zivilprozess geltende Grundsatz lag lange Zeit auch dem Strafverfahrensrecht zu Grunde
Wo kein Kläger
Für den Kampf gegen die „landschädlichen Leute“ war dieser Verfahrenstyp weitgehend ungeeignet
eine Klage mit allen damit auch für den Kläger verbundenen Risiken (Rache
Die Ingangsetzung eines Verfahrens hing danach nämlich davon ab
ob sich jemand bereit fand
Schadensersatz) zu erheben
bei dem die Obrigkeit von sich aus das Verfahren in Gang setzen und bei dem es nicht mehr um eine formale Beweisführung (durch Eid
Gottesurteil
nämlich das so genannte Inquisitionsverfahren (von lateinisch inquirere = erforschen)
Zweikampf – die letzteren beiden Beweismittel hatte die Kirche im vierten Laterankonzil von 1215 ohnedies verboten)
So griff man auf einen anderen Verfahrenstypus zurück
der sich ebenfalls in der Kirche entwickelt hatte
sondern um die materielle Wahrheit ging
Der Beweis durch zwei Augenzeugen spielte dabei in der Praxis keine bedeutende Rolle
diese Zeugen überleben zu lassen
wenn der Verbrecher sich bei seiner Tat von zwei Zeugen hatte beobachten lassen und wenn er ungeschickt genug gewesen war
Er konnte nur zum Zuge kommen
und das Geständnis besorgte man sich im Zweifel eben mit Hilfe der dem importierten römischen Recht bestens bekannten Folter
So wurde gerade auch im Inquisitionsverfahren das Geständnis des Beschuldigten zur „Königin aller Beweismittel“
teilweise auf Grund vom Kaiser gewährter Privilegien
Aus all diesen Gründen breitete sich die Folter im Laufe des Spätmittelalters nahezu im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aus
Die Übersicht rechts oben gibt für eine Reihe von Orten bzw
Gebieten das Jahr oder die Zeit des ersten belegten Folterfalles an
Bei diesen Orten oder Gebieten kann es sich nicht um Inseln der Folteranwendung in einer ansonsten folterfreien Landschaft gehandelt haben
Nicht alle Fälle des Foltergebrauchs sind schriftlich aufgezeichnet worden
bei Weitem nicht alle Aufzeichnungen sind erhalten geblieben und die erhalten gebliebenen sind noch nicht alle erforscht. [Bearbeiten]
Gesetzliche Regelungen
war eine gesetzliche Regelung des Gebrauchs der Folter
Was fehlte
Dies führte zu einer weitgehend willkürlichen Folterpraxis
Vielfach waren es juristisch nicht gebildete Laienrichter
die über die Folterung zu entscheiden hatten
Die willkürlichen Folterungen führten zu Klagen
wonach Obrigkeiten „Leute unverschuldet und ohne Recht und redliche Ursache zum Tode verurteilt und richten lassen haben sollen“
Das 1495 errichtete Reichskammergericht berichtete dem Reichstag zu Lindau 1496/97
dass bei ihm Beschwerden eingegangen seien
1498 beschloss der Reichstag von Freiburg i
wie man in Criminalibus procedieren solle“
Br. „eine gemeine Reformation und Ordnung in dem Reich führzunehmen
mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen könnten
„närrische Heckenrichter in den Dörfern“
den Beschuldigten Anleitungen zu geben
geißelte die Missstände der Strafjustiz und versuchte
der um 1436 in Schwäbisch Hall verfaßte Klagspiegel
über lange Zeit handschriftlich verbreitet und später vielfach gedruckt
wie sie sich gegen unfähige und willkürliche Richter
Ein auf Deutsch geschriebenes Rechtsbuch
Die Folter
so forderte der Autor
dürfe nur „messiglich auß vernunft“ angewendet werden
Fünf Reichstage befassten sich mit der in Freiburg geforderten Regelung des Strafverfahrens
Endlich war es 1532 so weit: Der in diesem Jahr in Regensburg abgehaltene Reichstag stimmte der „Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V.“ zu
dass die meisten Strafgerichte mit Personen besetzt seien
In der Vorrede des – auf Deutsch abgefassten – Gesetzes wurde beklagt
die das römische Recht (“vnsere Keyserliche Rechte“) nicht beherrschten und dass daher an vielen Orten Unschuldige gepeinigt und getötet würden
Besonders eingehend regelte das Gesetz die Folter
wenn gegen den Beschuldigten schwerwiegende Verdachtsgründe vorlagen und wenn diese Verdachtsgründe durch zwei gute Zeugen oder wenn die Tat selbst durch einen guten Zeugen bewiesen waren
Sie durfte danach nur angewandt werden
Vor der Entscheidung über die Anwendung der Folter müsse dem Angeklagten Gelegenheit zur Entlastung gegeben werden
Selbst bei feststehenden Verdachtsgründen dürfe nur gefoltert werden
wenn die gegen den Angeklagten vorliegenden Gründe schwerwiegender als die für seine Unschuld sprechenden Gründe seien
Das Maß der Folterung habe sich nach der Schwere der Verdachtsgründe zu richten
Ein unter der Folter abgelegtes Geständnis dürfe nur verwertet werden
wenn der Angeklagte es mindestens einen Tag später bestätige
Auch dann müsse der Richter es noch auf seine Glaubwürdigkeit überprüfen
Der Gebrauch der Folter entgegen den Vorschriften des Gesetzes müsse zur Bestrafung der Richter durch ihr Obergericht führen
dass sie die Folter nicht abgeschafft hat
Man kann der Peinlichen Gerichtsordnung vorwerfen
Aber die oft aufgestellte Behauptung
dieses Gesetz – nach Meinung des bedeutenden Rechtswissenschaftlers Gustav Radbruch die einzige bedeutende gesetzgeberische Leistung des alten Reiches – habe die Folter in Deutschland erst ermöglicht
ist falsch
Das Gesetz hat im Gegenteil eine Reihe von Kautelen zu Gunsten des Beschuldigten eingeführt
war es ein fortschrittliches Gesetz
Gemessen an den Maßstäben der Zeit
Aber auch nach diesen Maßstäben wies es Lücken auf
sondern überließ all dies der „ermessung eyns guten vernünfftigen Richters“
Vor allem regelte es nicht Art und Maß der Folter und die Voraussetzungen ihrer wiederholten Anwendung
Insofern brachten manchmal erst spätere Territorialgesetze nähere Regelungen
z
B. die bayerische MalefitzProzeßOrdnung von 1608
die als Reichsrecht erst mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 das Ende ihrer Geltung fand (als Landesrecht konnte sie auch später noch angewendet werden)
Im Großen und Ganzen hat die Peinliche Gerichtsordnung
ihr Ziel zurückhaltenderen und maßvollen Foltergebrauches wohl erreicht
aber auch teilweise modifiziert worden
In manchen Städten und Territorien ist sie in dieser Richtung durch städtische oder Territorialgesetze noch ergänzt
die die lange Zeit auch in Deutschland dominierende italienische Strafrechtswissenschaft entwickelte. [Bearbeiten]
Dazu kamen die differenzierten Lehren zur Folter
Hexenverfolgung
Nahezu völlig versagt hat die Peinliche Gerichtsordnung dagegen bei den massenhaften Hexenverfolgungen in der zweiten Hälfte des 16
Jahrhunderts und im 17
sondern der frühen Neuzeit waren)
Jahrhundert (die daher kein Produkt des „finsteren“ Mittelalters
bis die von den Peinigern erwünschten Geständnisse vorlagen. „Die Folter machte die Hexenleute!“ – dieser Satz eines Rechtshistorikers trifft den Kern der Sache
so heftig und so oft folterte
Für diese Hexenverfolgungen war es – ebenso wie für die zeitlich meist früheren Ritualmordbeschuldigungen gegen Juden – kennzeichnend
dass man so lange
Die Begründung für die Missachtung der Peinlichen Gerichtsordnung bei den großen Hexenverfolgungen war auf katholischer wie auf protestantischer Seite die gleiche
ein crimen atrocissimum
ein Ausnahmeverbrechen (so der katholische Weihbischof von Trier Peter Binsfeld in seinem berühmt-berüchtigten Hexentraktat von 1589)
Die Hexerei sei ein crimen exceptum
ein Verbrechen schrecklichster Art (so der fromme Lutheraner und sächsische Rechtsgelehrte Bendict Carpzov in einem 1635 erschienen Kriminallehrbuch) – bei solchen Verbrechen brauche man die normalen Verfahrensregelungen nicht zu beachten
war streng an der peinlichen Gerichtsordnung orientiert
in denen dieses Gericht Verfahren mit Bezügen zum Hexereidelikt durchzuführen hatte
lehnte die Theorie vom Ausnahmeverbrechen ab und verlangte
dass alle Indizien auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht werden müssten
Nur die Rechtsprechung des Reichskammergerichts in den 255 Fällen
bevor es zu einer Folterung kommen durfte
Aber mit Strafsachen konnte das Reichskammergericht nur in Sonderfällen befasst werden. [Bearbeiten]
Foltergeräte
Bild nicht gefunden Eine Daumenschraube Über Foltergeräte und Foltergrade findet man in der außerwissenschaftlichen Literatur mehr Fantasie als geschichtliche Wahrheit
Auch so genannte Kriminalmuseen sind in dieser Hinsicht mit Vorsicht zu bewerten
Wer eine weitgehend im Originalzustand erhaltene Folterkammer besichtigen will
kann das in Regensburg tun
in dem 1532 die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. verkündet wurde
Die so genannte Fragstatt befindet sich dort genau unter dem Reichssaal
Aber selbst Abbildungen in alten Schriften und Büchern verdienen eine zurückhaltende Bewertung
Solche Abbildungen waren in erster Linie Marketingmaßnahmen der Drucker und Verleger
Je drastischer die Darstellung war
umso interessanter musste das Buch oder die Schrift sein
Flugblätter mit Abbildungen von Folterszenen sollten vielfach dem nicht lesekundigen Publikum die Effizienz der Rechtspflege demonstrieren
Gegner der Folter wollten natürlich deren Grausamkeit möglichst eindringlich vor Augen führen
Die Folterungen erfolgten aber ausnahmslos nicht öffentlich
eben im Dunkel der Folterkammern
der Peinlichen Gerichtsordnung der Kaiserin Maria Theresia von 1768
Eine authentische Darstellung von Foltermethoden findet sich in einem österreichischen Gesetz
Dieses für die habsburgischen Erblande Österreich und Böhmen (nicht dagegen für Ungarn) erlassene Gesetz hatte zwar hinsichtlich der Folter nur eine kurze Lebensdauer
denn bereits 1776 wurde die Folter dort abgeschafft
Aber es stellte in zwei Anhängen die Foltergeräte und –methoden mit pedantisch genauen Gebrauchsanweisungen so dar
wie sie bis dahin in Wien und Prag gebräuchlich waren
Das Gesetz ist deswegen manchmal als ein besonders grausames Foltergesetz bezeichnet worden – zu Unrecht
mit dem Gesetz sollten im Gegenteil Foltermethoden nach Belieben verhindert werden
Auch entsprachen die Foltergeräte und die Foltergrade weitgehend den auch sonst im Heiligen Römischen Reich üblichen Foltermethoden
Nach Maria Theresia gab es folgende Foltergrade: Böhmen Anwendung von Daumenschrauben Schnürung von vorne Aufspannung auf einer Leiter Brennung Österreich Anwendung von Daumenschrauben Schnürung von hinten Aufziehen auf eine Seilwinde Anhängung von Gewichten [Bearbeiten]
Abschaffung
Abschaffung der Folter Gebiet/Stadt Jahr Preußen 1740 Baden-Durlach 1767 Mecklenburg 1769 Braunschweig 1770 Sachsen 1770 Schleswig-Holstein 1770 Oldenburg 1771 Österreich 1776 Bayer
Pfalz 1779 Pommern 1785 Sachsen-Meiningen 1786 Osnabrück 1787/88 Bamberg 1795 Anhalt-Bernburg 1801 Bayern 1806 Württemberg 1809 Sachsen-Weimar 1819 Hannover 1822 Coburg-Gotha 1828 Wie und wann kam es nun zur Abschaffung der Folter in Deutschland? Vereinzelte Bedenken gegen den Sinn der Folter hatte es schon im Mittelalter gegeben
Ganz überwiegend vertrat man aber die Meinung
die Qualen der Folter ohne ein Geständnis zu überstehen
dass die Folter ein notwendiges Mittel zur Erforschung der Wahrheit in Strafsachen sei und dass Gott dem Unschuldigen die Kraft verleihen werde
Der geistesgeschichtliche Kampf gegen die Folter setzte aber lange vor der Aufklärung und überwiegend außerhalb Deutschlands ein
ein spanischer Judenkonvertit
Der Humanist
lehnte die Folter in einer bereits 1522 erschienenen Schrift als unchristlich und sinnlos ab. Ähnlich argumentierte der französische Rechtsphilosoph Michel de Montaigne in einer kurz vor 1580 erschienenen Schrift
Philosoph und Theologe Juan Luis Vives
unmenschlich
der in den Niederlanden wirkte
Als total „barbarisch
ungerecht“ bezeichnete sie 1624 der kalvinistische Geistliche Johannes Grevius
1657 entstand an der Universität Straßburg unter dem Theologieprofessor Jakob Schaller eine Dissertation mit dem Titel: „Paradoxon der Folter
die in einem christlichen Staat nicht angewendet werden darf“
1681 schlug der Franzose Augustin Nicolas in einer Schrift dem französischen Sonnenkönig Ludwig XIV. vor
die Folter als Vorbild für alle christlichen Fürsten abzuschaffen – vergeblich
ein Vertreter der Idee der Toleranz
kämpfte in einer 1686 erschienenen Schrift gegen die Folter
Der französische Philosoph und Schriftsteller Pierre Bayle
1705 nahm der aufklärerisch wirkende deutsche Jurist und Rechtsphilosoph Christian Thomasius eine Doktorarbeit mit dem Titel an: „Über die notwendige Verbannung der Folter aus den Gerichten der Christenheit“
Als Gegner der Folter äußerten sich weiterhin der französische Staatswissenschaftler Charles de Montesquieu 1748
der französische Aufklärungsphilosoph Francois Marie Voltaire (1694 bis 1778) und 1764 der italienische Jurist Cesare Beccaria
der bereits 1631 in einer anonym erschienenen Schrift radikale Kritik an den Hexenverfolgungen übte
Der Sache nach – wenn auch nicht ausdrücklich – hatte gegen die Folter aber auch der deutsche Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld plädiert
Allmählich brach im 18
Jahrhundert der Widerstand auch der Obrigkeiten und ihrer Juristen gegen die Abschaffung der Folter zusammen
Den Startschuss für Deutschland gab der Preußenkönig Friedrich der Große
Bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt ließ er in einer Kabinettsorder vom 3
Juni 1740 die „Tortur“ ausdrücklich abschaffen
Landesverrat und „große“ Mordtaten mit vielen Tätern oder Opfern
allerdings mit drei Ausnahmen: Hochverrat
Friedrichs Denken war stark von der Toleranzphilosophie Bayles beeinflusst
wie die Übersicht rechts zeigt
Wenige Jahrzehnte später folgten ihm andere deutsche Territorien mit der Abschaffung oder wesentlichen Einschränkung der Folter
1815 wurde die Folter sogar im Kirchenstaat abgeschafft
Die Entwicklung im übrigen Europa verlief parallel
Zuletzt erfolgte die Abschaffung 1851 im schweizerischen Kanton Glarus
wo 1782 auch Europas letzte Hexe verbrannt worden war
an Stelle der abgeschafften Folter Schikanen zu praktizieren
Mit der Abschaffung der Folter war diese erledigt
nicht aber das für die Allgemeinheit und jeden redlichen Richter wichtige Problem gelöst: Wie sollte nun erreicht werden
um Geständnisse zu erreichen
dass nach Möglichkeit Schuldige einer Strafe zugeführt
Unschuldige aber freigesprochen würden? Zunächst versuchte man
Man verprügelte die Beschuldigten
was kein traditionelles Mittel der Folter war
mit der Verhängung von Ungehorsams- oder Lügenstrafen
mit der Entziehung von Kost im Gefängnis
mit Zureden oder Drohungen
Man versuchte es mit endlosen Verhören
Rechtswissenschaftlich überzeugend – und human – waren diese Lösungen nicht
stellte sich zwangsläufig die Frage nach dem Wert von Indizien
Da das Geständnis seine Rolle als Königin aller Beweismittel aber nun ausgespielt hatte
nahe und entfernte
unmittelbare und mittelbare
ganze Lehrbücher mit Theorien über die Indizien zu füllen; man unterteilte in vorausgehende
in notwendige und zufällige
gleichzeitige und nachfolgende Indizien
einfache und zusammengesetzte
Die Juristen begannen
was natürlich inkonsequent war
die Todesstrafe auf der Grundlage von Indizienbeweisen zuzulassen
Man sträubte sich
Die Unsicherheit der Rechtsgelehrten spiegelte sich in der Gesetzgebung des 19
Jahrhunderts
die richterliche Überzeugungsbildung in ein Korsett gesetzlicher Regelungen zu zwängen
dass es sinnlos war
sondern dass die Lösung in der Anerkennung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung bestand
Erst allmählich erkannte man
Dieser Grundsatz wurde dann 1877 in die Reichsstrafprozessordnung übernommen
nämlich im dritten Reich und der DDR
Noch heute gilt er in unverändertem Wortlaut als § 261 unserer Strafprozessordnung: „Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien
aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.“ Die damit geforderte Gewissensentscheidung intelligenter und redlicher Richter hat nur in zwei Perioden der nachfolgenden deutschen Geschichte versagt
in denen man die abgeschaffte Folter wieder praktizierte
Das waren bezeichnenderweise die Zeiten
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält – anders als die Europäische Menschenrechtskonvention – kein ausdrückliches Verbot der Folter
weil das Verbot sich bereits aus dem Postulat nach Achtung und Schutz der Menschenwürde (Art
Das ist auch nicht notwendig
1 des Grundgesetzes) ergibt
In die deutsche Strafprozessordnung ist ein ausdrückliches Verbot der Folter – ohne Verwendung dieses Begriffes – erst 1950 eingefügt worden (§ 136 a)
Die heute wieder aufgeflammte Diskussion
ist daher müßig
ob die Folter in besonderen Fällen gleichwohl zulässig sein soll
sie beruhte auf öffentlich verkündeten päpstlichen Bullen
kaiserlichen Privilegien und feierlichen Reichstagsbeschlüssen; daher kann man von einer Rechtsgeschichte der Folter sprechen
Die Folter des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war nach der Überzeugung der großen Mehrheit der Zeitgenossen rechtmäßig
weshalb diese Regime die Anwendung von Foltermethoden regelmäßig leugnen
Die in unserer Epoche noch von vielen diktatorischen und autoritären Regimen praktizierte Folter ist dagegen unrechtmäßig
Es gibt heute nur noch eine Unrechtsgeschichte der Folter. [Bearbeiten]
Aktuelles
Im 20
Jahrhundert während des Nationalsozialismus wurden erneut grausame Vernehmungsmethoden zugelassen und angewandt
In der Bundesrepublik Deutschland ist jegliche Beeinträchtigung der freien Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten durch Misshandlung
Schlafentzug u. a. gesetzlich verboten
Obwohl es seitens der deutschen Rechtsordnung bei gerichtlicher Verurteilung mit schwerer Strafe bedroht ist
werden in den ersten Jahren des 21
Jahrhunderts immer wieder Fälle bekannt
dass Folter in Deutschland sehr wohl vorkommt
also Abschiebehäftlinge) hingewiesen
Amnesty International hat mehrfach auf Willkürakte und Misshandlungen seitens deutscher Beamter gegen Asylbewerber (so genannte „Schüblinge“
Wegen diverser Todesfälle hat es sogar Gerichtsverfahren und Verurteilungen gegen Beamte in Frankfurt
Köln und Hamburg gegeben
Links Alte Burg Penzlin
Museum für Magie und Hexenverfolgung in Mecklenburg (http://www.penzlin.de/D/d_burg/index.html) Foltern für Deutschland (http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=229) eine Polemik des Online-Magazins einseitig.info (http://www.einseitig.info)zur aktuellen Diskussion über Folter in der Bundeswehr. Telepolis (24
Juni 2004): Vorfall erinnert an Abu Ghraib in Frankfurt/Oder (http://www.heise.de/tp/deutsch/special/auf/17732/1.html) [Bearbeiten]
Aktuelle Diskussionen
[Bearbeiten]
Folter durch US-Amerikaner
Gefangene der USA werden bis heute im wegen Verletzung der Genfer Konvention international heftig kritisierten exterritorialen Häftlingslager Guantanamo in Käfige gesperrt und dort auch z.B. durch erzwungenen Schlafentzug gefoltert. Als Ergebnis des Dritten Golfkrieges folterten amerikanische Soldaten (mit zeitweiser Erlaubnis des US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld zwischen dem 2
Dezember 2002 und dem 16
irakische Kriegsgefangene
Al-Kaida-Mitglieder und Talibankämpfer
April 2003) Beschuldigte
"die nicht zu Verletzungen führen"
bis zu 20-stündige Verhöre
Rumsfeld hatte 14 Verhörmethoden abgesegnet
Bedrohung der Gefangenen mit Hunden und Befragungen nackter Häftlinge. Cofer Black
Isolation von Gefangenen bis zu 30 Tagen
Dunkelhaft und stundenlanges Stehen
Ex-Anti-Terror-Chef der CIA und heute im Außenministerium: "Es gibt vor und nach dem 11
Verharren in schmerzhaften Positionen
wie leichte körperliche Misshandlungen
das ist alles
September
was ich dazu sagen werde" und "Wir haben die Samthandschuhe ausgezogen." US-Präsident George W
Bush: "Folter ist nicht das Amerika
das ich kenne
der die Fotos sah
das ich kenne
das an die Freiheit glaubt." US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld: "Jeder Amerikaner
bat offiziell um Entschuldigung für die "beschämenden Vorfälle". MONITOR Nr
Das Amerika
was mit diesen Menschen geschehen ist." Der Sprecher der US-Streitkräfte im Irak
ist ein mitfühlendes Land
muss sich reumütig fühlen gegenüber dem irakischen Volk." Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice bat die Iraker offiziell um Verzeihung: "Es tut uns sehr leid
General Mark Kimmitt
518 am 6
Mai 2004 (http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=584&sid=113): Folter im Irak: Der moralische GAU der USA Die USA bestanden aber lange Zeit weiter auf einer Verlängerung der für US-Bürger geltenden Immunität gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof
Interessanterweise bemühte sich die US-Regierung in den Monaten vor dem Überfall auf den Irak verstärkt um Immunität amerikanischer Soldaten
Wenn die Sonderregelung für US-Amerikaner nicht verlängert werde
hieß es aus Diplomatenkreisen in Washington
drohten die USA mit einem Abzug ihrer Soldaten aus UN-Friedenseinsätzen
Seit dem 23
Juni 2004 haben die US-Diplomaten im UN-Sicherheitsrat ihr Ansinnen zurückgezogen
als eine Mehrheit für diese Regelung aussichtslos erschien
Kritiker bemängelten
Aufsehen erregenden Abstimmungsniederlage zuvorzukommen
das sei erst geschehen
also nur taktisch um einer drohenden
solche die auszugsweise ohnehin bereits ihren Weg an die Öffentlichkeit fanden
warum auch jetzt nur ausgewählte Dokumente von der US-Regierung veröffentlicht wurden
Kritiker der internationalen Presse sowie Amnesty Internationals fragen
noch jene für die CIA
Vorgelegt wurden bis Ende Juni 2004 weder die Direktiven für Irak
Regelmäßig verfrachten die USA zudem Gefangene in Drittstaaten
um sie dort foltern zu lassen
da Folter durch die US-Verfassung auf US-Territorium verboten ist. [Bearbeiten]
Offshore-Folter ist für die US-Administration wichtig
"Gefahrenabwehr" und das absolute Folterverbot
In Deutschland findet seit einiger Zeit eine öffentlich geführte Diskussion über einen Sonderfall im Zusammenhang mit dem absolut geltenden Folterverbot statt
Ausgelöst wurde diese im Zusammenhang mit der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler. [Bearbeiten]
Das Vorgehen der Frankfurter Polizei im Entführungsfall Metzler
Vom damaligen frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner wurde im Herbst 2002 angeordnet
"massive Schmerzzufügung" anzudrohen
und diese gegebenenfalls auch durchzuführen
Magnus G.
dem Verdächtigen im Entführungsfall Metzler
Bereits nach dieser Androhung der Folter sagte Magnus G. aus
und verriet den Ermittlern den Aufenthaltsort des Vermissten
der allerdings schon getötet worden war. (Eine Chronologie der Ereignisse findet sich unter Daschner-Prozess.) [Bearbeiten]
Die Rechtslage
da die von Deutschland ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention ein eindeutiges Folterverbot enthält
Die Anwendung von Folter in Deutschland ist einfachrechtlich unzulässig
die eine Ächtung bzw. ein Verbot der Folter beinhalten
Sie ist eine von mehreren internationalen Abkommen u.Ä.
die auch für Tatverdächtige Bestand habe
Verfassungsrechtlich wird argumentiert
dass die Schmerzandrohung der Frankfurter Polizei die Menschenwürde verletzte
Sie sei somit verfassungswidrig
d.h. er dürfe nicht gegen andere Rechte
auch nicht gegen das Recht Dritter auf Leben
Der Schutz der Menschenwürde sei im Grundgesetz absolut
da sonst die Objektformel verletzt werde
abgewogen werden
eine Person zum Objekt staatlichen Handelns zu machen
Sie verbietet es dem Staat
Jedoch haben sich in der rechtswissenschaftlichen Diskussion (insbesondere zur Bioethik) in den letzten Jahren vermehrt Stimmen gemeldet
die eine Abwägbarkeit oder Abstufung des Menschenwürdegrundsatzes befürworten und damit ausdrücklich oder als logische Folge auch Folter zulassen wollen
Dies stellt einen Tabubruch dar
Es ist auch vom derzeit kodifizierten Recht nicht gedeckt
Wenn Vizepräsident Daschner sich auf das Recht der Polizei zum "unmittelbaren Zwang" beruft
dass nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts Aussagen auch nicht zu Zwecken der Gefahrenabwehr durch unmittelbaren Zwang erpresst werden dürfen (Beispiel Hessen § 52 Abs
wird dabei übersehen
2 SOG)
In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen
Einer moralisch/ethischen Rechtfertigung ist damit ausdrücklich die rechtliche Grundlage entzogen. [Bearbeiten]
Fazit: Individuelle Moral und allgemeines Recht
Das allgemein geltende Recht sieht ein absolutes Verbot der Folter vor
da ansonsten dieses Verbot obsolet wäre
Dies gilt auch für die Androhung von Folter
die illegal ist
die jedoch individual-moralisch zu rechtfertigen ist - was wiederum nicht vor Bestrafung schützen kann
Davon unabhängig ist es jedoch die Entscheidung des Einzelnen (im genannten Fall: Daschner) eine Entscheidung zu treffen
Zudem liegen die negativen Auswirkungen einer Folterandrohung für eine effektive Strafverfolgung auf der Hand
Im Strafprozess gegen Magnus G. konnten die unter Folterandrohung gemachten Aussagen nicht verwertet werden (§ 136a StPO)
Gegen den Polizei-Vizepräsidenten
der die Androhung ausgesprochen hat
wurde vor dem Landgericht Frankfurt wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall verhandelt
und gegen den Polizeibeamten
der die Androhung von Folter angeordnet hatte
Am 20
Dezember 2004 wurden gegen beide rechtskräftig Geldstrafen auf Bewährung verhängt
Damit ist gerichtlich festgestellt
dass die Gewaltandrohung auch in diesem Fall rechtswidrig und strafbar war
Die Problematik eines "unmittelbaren Zwangs" im Rahmen der so genannten Gefahrenabwehr beschäftigt die Rechtswissenschaft seit langem
Sie wurde bis zum "Fall Daschner" insbesondere am Beispiel des (fiktiven) "Terroristenfalls" von Niklas Luhmann diskutiert. [Bearbeiten]
Foltermethoden
Pharmakologische Folter (Drogenmissbrauch
Nägel
Sitzen
Telefono
Verstümmelungen (Haare
Zuchtstuhl)
Strappado
Fesseln
Zwangsuntersuchungen (gynäkologisch
Zwangshaltungen (Stehen
Aufhängen (Papageienschaukel)
mit verbundenen Augen
Gliedmaßen
von mehreren Personen)
gastroenterologisch) ..
Erniedrigung (Kot essen
Nahrungsentzug
Knien
Hängen
Genitalien
Erschöpfung (Zwangsarbeit)
Ohren
Haut
öffentlich masturbieren)
Masken)
anale oder vaginale Vergewaltigung (mit diversen Gegenständen oder Gliedmaßen
Elektroschock
Embryo)
Sauerstoffmangel (Submarino
Verbrennungen zufügen
Verhör-Folter
Sensorische Deprivation
Zunge
Auspeitschen)
Schläge (Falanga
Zahnfolter
Zwangsmedikation)
Urin trinken
Schlafentzug
die keine offensichtlichen Spuren an den Opfern verursachen
Foltermethoden
nennt man weiße Folter
Dazu gehören zum Beispiel die Einzelhaft (bzw
Kitzeln. [Bearbeiten]
der Schlafentzug
der Reizentzug (z.B Dunkelhaft)
Isolationshaft)
die Sauerstoffmangel-Folter
Scheinhinrichtungen
Psychologie der Folter
Die meisten Menschen haben eine latente Bereitschaft zum Foltern
Diese Bereitschaft bricht sich leichter ihre Bahn
wenn die Folter durch "ethische" Gründe (siehe Wolfgang Daschner) oder Sachzwänge ("mir blieb ja keine Wahl") gerechtfertigt oder gar "zwingend" erscheint
anderen Menschen Grausames anzutun (indem man das eigene Gewissen dem Gehorsam unterordnet) mit dem Abraham-Test/Milgram-Experiment
Die Psychologie testet die latente Bereitschaft
normale Studenten in die Situation von Gefängniswärtern und Gefangenen versetzt
Beim Stanford Prison Experiment wurden gesunde
worauf es innerhalb weniger Tage zu Misshandlungen kam
wenn Institutionen moralische Regeln außer Kraft setzen
Dies zeigt
dass Folter "normales" menschliches Verhalten ist
In einem aktuellen Aufsatz untersucht der Psychologe Philip G
die Täterpsychologie: Unter welchen Bedingungen werden aus gewöhnlichen Menschen folternde Sadisten? Unter anderem gibt er folgendes Zehnpunkte-"Rezept" an: Gib der Person eine Rechtfertigung für ihre Tat
Zimbardo von der University of California
Berkeley
Zum Beispiel eine Ideologie
das Leben eines Kindes
"Nationale Sicherheit"
Sorge für eine vertragsartige Abmachung
schriftlich oder mündlich
in der sich die Person zum gewünschten Verhalten verpflichtet
Gib allen Beteiligten sinnvolle Rollen (z.B
Polizist)
Schüler
Lehrer
die mit positiven Werten besetzt sind
wo sie sinnlos und grausam sind
Gib Regeln aus
die für sich genommen sinnvoll sind
die aber auch in Situationen befolgt werden sollen
dass Opfer gefoltert werden
sondern dass ihnen geholfen wird
das richtige zu tun
Verändere die Interpretation der Tat: Sprich nicht davon
der Ausführende
etc.) Fange klein an: Mit leichten
Schaffe Möglichkeiten der Verantwortungsdiffussion: Im Falle eines schlechten Ausgangs soll nicht der Täter bestraft werden. (Sondern der Vorgesetzte
unwesentlichen Schmerzen. ("Ein kleiner Stromschlag von 15 Volt.") Erhöhe die Folter graduell und unmerklich. ("Es sind doch nur 30 Volt mehr.") Verändere die Einflußnahme auf den Täter langsam und graduell von vernünftig und gerecht zu unvernünftig und brutal
Erhöhe die Kosten der Verweigerung
etwa indem keine üblichen Möglichkeiten des Widerspruchs akzeptiert werden. (nach: G
Zimbardo
In A.G
"A Situationist Perspective on the Psychology of Evil -- Understanding how Good People are Transformed into Perpetrators"
NY
The Psychology of Good and Evil
Miller (ed.)
2004) Die These Zimbardos und ein wesentliches Ergebnis des Milgram-Experiments ist
dass unter solchen Rahmenbedingungen die meisten Menschen bereit sind zu foltern. [Bearbeiten]
Guildford Press
Siehe auch
Spanischer Stiefel [Bearbeiten]
Genfer Konvention
Verfassungswidrigkeit
Sadismus
UN-Sonderberichterstatter für Folter
Gehirnwäsche
Menschenwürde
UN-Anti-Folterkonvention
Wolfgang Daschner
Misshandlung
Rechtsordnung
Überleben-Stiftung für Folteropfer
Arbeitsblatt: Die Folter im Mittelalter; Amnesty International
Literatur
Dieter Baldauf: Die Folter
Eine deutsche Rechtsgeschichte
Köln: Böhlau 2004
ISBN 3-412-14604-8
Eine auch für rechtshistorische Laien gut verständliche
gleichwohl aber wissenschaftlich fundierte Darstellung der Rechtsgeschichte der Folter (mit zahlreichen weiteren Literaturnachweisen). Horst Herrmann: Die Folter
Eine Enzyklopädie des Grauens (Frankfurt a
M2
004) ISBN 3-8218-3951-1D
ie bisher umfassendste und grundlegendste Dokumentation von Foltermethoden und Foltergeräten aus Geschichte und Gegenwart. Mathias Schmoeckel: Humanität und StaatsraisonD
ie Abschaffung der Folter in Europa und die Entwicklung des gemeinen Strafprozess- und Beweisrechts seit dem hohen MittelalterK
öln: Böhlau 2000I
SBN 3-412-09799-3 Umfassende Darstellung der Abkehr von der Folter als logische Folge eines sich entwickelnden modernen Staats- und Justizverständnisses. [Bearbeiten]
Weblinks
28
Weltweite Empörung über Folter in amerikanischen Militärgefängnissen:Die Moral im Krieg und ihr Einsatz als Waffe der Kritik (http://www.gegenstandpunkt.com/gs/04/2/folter.htm) Die Welt: Gewerkschaftschef sieht Ansehen der Polizei durch den Frankfurter Fall schwer geschädigt (http://www.welt.de/data/2003/02/28/46299.html)
Pressemitteilung
20
Februar 2003 Amnesty International Sektion Schweiz: Was ist Folter? (http://www.amnesty.ch/d/ecatd/ecat10d.html) Amnesty International Sektion Deutschland: DAS FOLTERVERBOT GILT ABSOLUT ! (http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/bfa452c956bf85f2c1256cd4003a5afa?OpenDocument)
28.06.2001 (http://www.humboldt-forum-recht.de/4-2002/Drucktext.html) Telepolis: Foltern für die Freiheit (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/17792/1.html)
Februar 2003 Darf der Staat foltern? Podiumsdiskussion des Humboldt-Forums Recht
3
9
Juli 2004 BZFO: Folter-Definition nach Angelika Birck (http://www.angelika-birck.info/Folter.html) vom Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin (http://www.bzfo.de)
Zebra Österreich Foltern für Deutschland (http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=229) eine Polemik des Online-Magazins einseitig.info (http://www.einseitig.info)zur aktuellen Diskussion über Folter in der Bundeswehr. en:Torture eo:Torturo es:Tortura fi:Kidutus fr:Torture ja:拷� ms:Siksa nl:Martelen pt:Tortura
Juli 2004 Überleben - Stiftung für Folteropfer (http://www.stiftung-ueberleben.de/kontakt.html) Folter - Frauen in Haft (http://www.zebra.or.at/doc/frauen-flucht/folter.htm)
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