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Diskussion : Freiheitliche demokratische Grundordnung
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Freiheitliche demokratische Grundordnung
Stichpunkte
Allgemein
Die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland ist die demokratische Gesellschaftsordnung
die durch das Grundgesetz (Art
18 und 21
implizit v.a
Art
die sowohl das Recht als auch die Pflicht hat
die FDGO zu verteidigen
20 und 38) und die ihm nachgeordneten Gesetze aufgestellt
sowie durch das Bundesverfassungsgericht präzisiert worden ist. Die Bundesrepublik selbst versteht sich als streitbare Demokratie
Die verwendeten Mittel dazu sind beispielsweise das Parteiverbot oder die Aberkennung der Grundrechte
Volksvertretung)
Zur FDGO gehören vor allem die Garantie der Grundrechte
das Wahlrecht aller Staatsbürger sowie die Sicherstellung der Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlament
Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung). Dieser Verfassungsanspruch muss jedoch immer wieder auf seine Gültigkeit und Durchsetzungsfähigkeit in der Realität (Verfassungswirklichkeit) überprüft werden
die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Grundlegende Elemente der FDGO sind laut Bundesverfassungsgericht: Achtung der Menschenrechte Volkssouveränität Gewaltenteilung Mehrparteiensystem Unabhängigkeit der Gerichte Verantwortlichkeit der Regierung Bildung und Ausübung einer Opposition
Das Bundesverfassungsgericht definierte die FDGO als eine Ordnung
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Freiheitliche demokratische Grundordnung
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
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