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Diskussion : Einkommensteuer
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Einkommensteuer
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Allgemein
Vorlage:Überarbeiten Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen
Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen
Die Rechtsgrundlage findet sich im Einkommensteuergesetz
"Verbergen") 1 Einkommensteuer in Deutschland 1.1 Geschichte 1.2 Rechtslage 1.3 Kritik 2 Zitate 3 Siehe auch 4 Weblinks [Bearbeiten]
die Aufsichtsratsteuer. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
die Bauabzugsteuer
der Zinsabschlag
Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer
die Kapitalertragsteuer
Einkommensteuer in Deutschland
[Bearbeiten]
Geschichte
Die kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters waren erste Ansätze zur Personalbesteuerung
Im 17
Jahrhundert kam der preußische Kopfschoß
Die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben
Sie war schon 1808 von Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 ursprünglich als Kriegsabgabe empfohlen worden
1820 führte Preußen unter Karl August Fürst von Hardenberg eine Klassensteuer ein
Die Steuerstaffelung orientierte sich dabei nach der Gruppierung der Stände
Diese Steuer wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine Einheits-Einkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt
nachdem Hessen bereits im Jahr 1869 und Sachsen schon 1874 zu einer allgemeinen Einkommensteuer übergegangen waren
Diesem Vorbild folgten bis zum Ersten Weltkrieg alle deutschen Bundesstaaten
Im Zuge der Finanzreform von Matthias Erzberger zu Beginn der Weimarer Republik entstand 1920 eine einheitliche Reichseinkommensteuer. [Bearbeiten]
Rechtslage
Das zu versteuernde Einkommen wird wie folgt ermittelt: Gewinneinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15 EStG Einkünfte aus Selbständiger Arbeit §18 EStG[1] (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__18.html) Überschusseinkünfte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit §19 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen §20 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21 EStG Sonstige Einkünfte §§ 22 ff
EStG Die Einnahmen der Gewinneinkünfte werden um die Betriebsausgaben und die Einnahmen der Überschusseinkünfte um die Werbungskosten gemindert
Daraus ergibt sich die Summe der Einkünfte
Von diesem Betrag werden noch der Altersentlastungsbetrag §24a EStG und der Abzug für Land- und Forstwirte §13 III EStG abgezogen
Dies ergibt dann den Gesamtbetrag der Einkünfte
außergewöhnliche Belastungen §§33 bis 33c EStG Verlustabzug §§10d
10b und 10c EStG
Nun werden vom Finanzamt die Sonderausgaben §§10
2a III S
2 EStG abgezogen
was anschließend das Einkommen ergibt
32 VI EStG Haushaltsfreibetrag §32 VII EStG und der Härteausgleich nach §46 III EStG
Jetzt wird von diesem Betrag noch der Kinderfreibetrag §§ 31
i
V. m. § 70 EStDV abgezogen
Daraus resultiert das zu versteuernde Einkommen
Bei Ehepaaren kommt das Ehegattensplitting zur Anwendung
wie z
Aus der amtlichen Tabelle zur Einkommensteuer wird der Betrag abgelesen
den der Steuerpflichtige zu zahlen hat. Von der so ermittelten Einkommensteuer werden nun verschiedene Arten der Vorauszahlung abgezogen
B. Lohnsteuer (bei nichtselbstständiger Arbeit) Einkommensteuer-Vorauszahlung Kapitalertragsteuer Zinsabschlag Der Differenzbetrag wird nun vom Finanzamt dem Steuerpflichtigen erstattet oder der noch geschuldete Betrag vom Finanzamt angefordert
Zur Ermittlung der Einkommensteuer ist beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben
aus der die Finanzbeamten die Daten entnehmen
die er zur Einkommensteuer-Berechnung benötigt
sodass die Informationsangabe sehr unangenehm sein kann
Damit dringt das Finanzamt oft in die Privatsphäre ein
nach außen dringen
dass Informationen
Das Steuergeheimnis soll davor schützen
die das Finanzamt erhalten hat
Der Einkommensteuer-Betrag ist fast in jedem Staat progressiv steigend
Das heißt
während jemand mit höherem Einkommen überproportional viel Einkommensteuer zahlen soll. Dieser theoretischen Lastenverteilung nach Leistungsfähigkeit stehen aber oft praktische Steuerschlupflöcher besonders für Kapitaleinkommen entgegen
dass jemand mit niedrigem Einkommen unterproportional wenig Einkommensteuer zu zahlen hat
Das Verhältnis von Steuer zu Einkommen wird mit Steuersatz bezeichnet
Dabei ist zwischen effektivem Steuersatz (Durchschnittsteuersatz) und Grenzsteuersatz zu unterscheiden
wie den Auslandstätigkeitserlaß. [Bearbeiten]
Die Einkommensteuer bietet auch Steuerersparnisse
Kritik
Das deutsche Einkommensteuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen
Kernpunkt aller Einkommensteuerreform-Konzepte ist eine Vereinfachung
Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden
um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken
Gleichzeitig fordern Ökonomen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage der ESt eine Umorientierung vom Einkommen zum Konsum
Ziel ist eine sparbereinigte Einkommensteuer. [Bearbeiten]
Zitate
Am schwierigsten zu verstehen in der Welt ist die Einkommensteuer. (Albert Einstein) [Bearbeiten]
Siehe auch
Negative Einkommensteuer Schwarzarbeit Leistungsfähigkeitsprinzip Steuerhinterziehung [Bearbeiten]
Weblinks
EStG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html) Lexikon des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.1423/Lexikon/Einkommensteuer.htm) Programmablaufplan und interaktiver Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Interaktiver-Steuerrechner-.577.htm) https://www.elster.de ELSTER - Die Elektronische Steuererklärung Der Marsch in den Lohnsteuerstaat (http://www.lauber.de/bilanz-aera-kohl.html) in: Bilanz der Ära Kohl - Sozialabbau und Umverteilung in Zahlen und Infographiken
Hamburg 1998 ISBN 3-87975-931-6 Lohnsteuer
Unternehmenssteuer und personelle Verteilung (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=239) Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat die "Legende vom Lohnsteuerstaat" zurückgewiesen
so berichtete das Handelsblatt vom 2
April 1998. Online-Berechnung der Steuererklärung (http://www.forium.de/do/einkommensteuer.htm) Internet-Applikation zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer. SteuerThek (http://www.steuerthek.de/handbuch/index.htm) SteuerThek mit Infos zur Einkommensteuererklärung. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! Vorlage:Deutschlandlastig da:Indkomstskat en:Income tax
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Einkommensteuer
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