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Impressum
Eisenbahn-Bundesamt
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Allgemein
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die selbständige deutsche Bundesoberbehörde für die Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung
Bau- und Wohnungswesen
Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministers für Verkehr
Das EBA ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie für in Deutschland operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen
Nicht im Eigentum des Bundes stehende Bahnen unterliegen der Aufsicht der Bundesländer
Diese haben jedoch die Möglichkeit
die Aufsicht an das EBA zu übertragen (§ 5 Abs
2 AEG)
Bisher haben 13 Bundesländer die Aufsicht an das EBA übertragen
Das EBA wird in diesen Fällen auf Weisung und Rechnung der Länder tätig
Das EBA ist einstufig organisiert
In der Zentrale in Bonn bearbeiten 250 Mitarbeiter Grundsatzfragen
weitere 1.000 Personen erledigen in zwölf Außenstellen an 15 Standorten das operative Geschäft vor Ort. Derzeit ist das EBA für insgesamt 15 Eisenbahnverkehrsunternehmen und drei Infrastrukturunternehmen zuständig. Darüber hinaus ist dem EBA die Kompetenz zur Genehmigung und Überwachung von Magnetschwebebahnen übertragen (Allgemeines Magnetschwebebahngesetz - AMbG)
die den diskriminierungsfreien Netzzugang sicherstellen soll
Eine Aufgabe ist die Trassenagentur
Die offizielle Seite des EBA (http://www.eisenbahnbundesamt.de) Infos zum AEG (http://www.wedebruch.de/gesetze/grundlagen/aeg1.htm)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Eisenbahn-Bundesamt
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
Liste der Autoren
verfügbar.
EBA
Uwe Timm
Allgemeines Magnetschwebebahngesetz
Grenzpunkt
AMbG
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