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Eingetragener Verein
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Allgemein
Ein eingetragener Verein (Abk. e
V.) ist ein Verein
der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist
in der insbesondere die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind
In Deutschland wird der eingetragene Verein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert (§§ 21 - 79 BGB): „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen
der einen gemeinsamen Namen trägt
sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Gründung eines Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern und eine Satzung
Der eingetragene Verein besitzt im Regelfall die Organe Mitgliederversammlung und Vorstand
sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen
Er stellt eine juristische Person dar
die der Verein durch seinen Vorstand begründet
haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen
das heißt für Verbindlichkeiten
Ausnahmsweise kann es zur Haftung der Vorstandsmitglieder kommen
Ins Vereinsregister eingetragene Vereinsnamen sind gewöhnlich Eigennamen
das nachgestellte e
V. ist jedoch kein Bestandteil dieses Eigennamens
Das Kürzel e
V. dient lediglich als Hinweis auf den Rechtsstatus des Zusammenschlusses (zum Beispiel in Briefköpfen oder in amtlichen Schriftstücken) und kann in der Regel weggelassen werden
Beispiel: Alle Sportvereine im Deutschen Sportbund sind eingetragene Vereine
Folglich könnte in einer Fußballtabelle mit 16 Mannschaften 16 Mal "e
das in solchen Zusammenhängen durchgehend wegzulassen
V." stehen. Üblich und sinnvoll ist es aber
Siehe auch: Vereinsrecht in Deutschland
Vereinsgesetz Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Eingetragener Verein
aus der freien Enzyklopädie
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und steht unter der
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