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"inhaftiert" ist das eig ein Rechtsbegriff, oder gehört hier gefangen gehalten?
Aus dem Artikel: "Dieser wurde im Februar 1903 bis 2003 von Kuba an die USA verpachtet. 1934 wurde der Vetrag durch US-amerikanischen Druck auf "ewig" nachträglich abgeändert."
Kann mir jemand sagen, inwieweit die USA Druck ausgeübt haben? Ich halte das für etwas fraglich; die damalige Regierung war sowieso sehr US freundlich, Druck wird da wohl kaum notwendig gewesen sein. Auch google hat nichts zu Tage gefördert. -- mkrohn 20:28, 14. Aug 2003 (CEST)
Also, w:Illegal_combatant hat mit Genfer Konvention nix zu tun, oder?--\"~\"
- Die Genfer Konvention und hier insbesondere die dritte Genfer Konvention erläutert wie Kriegsgefangene zu behandeln sind. Kriegsgefangenen Status kann man nur erlangen, wenn man Kombattant (siehe w:Combatant) ist bzw. war. Die amerikanische Regierung behauptet nun, dass die Kämpfer der Taliban nicht Kombattanten waren, sie also folglich auch nicht als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention gelten. Z.B. müssen Kombattanten eine Uniform tragen und müssen ihre Waffen immer offen zeigen, was wohl im Falle der Taliban oftmals nicht zutrifft. Formal kann ich diese Argumentation nachvollziehen, d.h. ich halte das amerikanische Vorgehen für rechtmäßig, heiße es aber nicht gut.
- Zur Unterscheidung: Kombattanten (siehe oben), Nicht-Kombattanten (Zivilpersonen, medizinisches Personal, Militärseelsorger etc.), illegale Kombattanten (bewaffnete, die an Kämpfen teilnehmen, aber nicht den Kombattanten Status haben, z.B. Söldner).
- siehe auch: w:Prisoner of war
- Zu deiner Frage: Kombattanten haben etwas mit der GK zu tun, wer kämpft und nicht Kombattant ist, hat gemäß GK keinerlei Rechte. Hoffe das hilft weiter -- mkrohn 15:11, 15. Aug 2003 (CEST)
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- ... wer kämpft und nicht Kombattant ist, hat gemäß GK keinerlei Rechte. Steht das so drinnen. Also sagt die GK: nur die, die in der GK aufgezählt sind, genießen bestimmte Rechte. Anscheinend. --\"~\" aha, schade das bei w:Illegal combatant die GK nicht erwähnt wird. --\"~\"
Nach nochmaligen sorgfältigen Lesen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob meine ursprüngliche Interpretation richtig ist.
- Kombattant (Kämpfer in Uniform etc.) => Kriegsgefangener - unstrittig
- Nicht-Kombattant (Zivilisten, Sanitäter etc.) => dafür gibt es Regelungen - unstrittig
- Kämpfer, die nicht Kombattanten sind - umstritten (ich hätte erwartet, dass diese keine Rechte haben, aber es scheint so, als wenn dir GK sagt, dass diese dann unter das Zivilrecht fallen. Der Begriff "illegaler Kombattant" wurde von den Amerikanern geprägt).
Aus w:Illegal_combatant: "Under this Convention and other treaties, the established approach is that a person is either a civilian tried under civilian law or a combatant treated as a prisoner of war."
Aus [1] der GK III (Artikel 2):
"(1) Persons taking no active part in the hostilities, including members of armed forces who have laid down their arms and those placed \" hors de combat \" by sickness, wounds, detention, or any other cause, shall in all circumstances be treated humanely, without any adverse distinction founded on race, colour, religion or faith, sex, birth or wealth, or any other similar criteria.
To this end, the following acts are and shall remain prohibited at any time and in any place whatsoever with respect to the above-mentioned persons:
(a) violence to life and person, in particular murder of all kinds, mutilation, cruel treatment and torture;"
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- Ob die Gefangen in Guantanamo jetzt Kombattanten oder Nicht-Kombattanten sind, sei mal dahingestellt. Daraus geht aber nicht hervor, daß sie überhaupt keine Rechte haben. Für sie gilt dann immer noch die Allg. Erklärung der Menschenrechte und dort heißt es:
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- "Artikel 9
- Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
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- Artikel 10
- Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht."
http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr
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- Das völlig rechtlose Subjekt, wie es die Regierung der USA mit den Gefangenen in Guantanamo geschaffen haben, läßt sich rechtmäßig, d.h. im Sinne irgendeines Gesetzes oder einer Verfassung, nicht begründen und ist Ausdruck des Ausnahmezustandes, in dem REcht und Gesetz suspendiert sind, den die Regierung der USA im Kampf gegen "den Terrorismus" geschaffen haben. Captain-C 14:41, 17. Mai 2004 (CEST)
Die im Zuge des Afghanistan Krieges festgenommenen Personen erhielten zum Teil einen neu geschaffenen Sonderstatus, der in den Genfer Konventionen nicht berücksichtigt ist.
Die in den Genfer Koventionen bezeichnete Unterteilung bezieht sich auf:
POW - prisoner of war - bezeichnet Angehörige einer Armee souveräner Staaten, die sich durch Tragen von Uniform oder Abzeichen kennzeichnen.
Illegal Combatant - Söldner, Aufständische, nicht identifizierbare bewaffnete Teilnehmer an kriegerischen Auseinandersetzungen.
Für beide Gruppen sehen die Genfer Konventionen spezifizierte Grundrechte vor. Im Unterschied zum POW darf der illegal combatant von sogenannten \"secret military commissions\" verhört werden. Auch die im Verhör zugelassenen Methoden unterscheiden sich von denen, die für POW\"s vorgesehen sind.
Für Guantanamo Bay (auch \"Camp X-Ray\") genannt, erließ die US amerikanische Regierung unter Präsident Bush eine \"presidential directive\", also eine Verordnung des Präsidenten.
Diese besagt, dass die in Afghanistan festgenommenen Kämpfer weder POW noch illegal combatant Status erhalten sondern unter der neuen Definition \"suspected Terrorist\" inhaftiert und verhört werden. Damit sind diese Gefangenen aller in den Genfer Konventionen verzeichneten Rechte beraubt.
Ausgenommen davon sind die Taliban Kämpfer, die den Status \"illegal combatant\" erhielten.
Kämpfer der Taliban galten weder als Soldaten einer staatlichen Armee, noch trugen sie einheitliche Uniformen. Ein Kernpunkt der Bush-Direktive war, dass er die Existenz einer staatlichen afghanischen Armee komplett abstritt.
Alle anderen Kämpfer wurden Al-Quaida zugeordnet und erhielten den \"suspected terrorist\" status.
Der von vielen Regierungen und Organisationen scharf kritisierte Sonderstatus ist zudem heftig umstritten, weil die Zuordnung der in Afghanistan gefangen genommenen Kämpfer außerordentlich schwierig war:
1)Keiner der Kämpfer trug Uniform
2)Die Kämpfer der Nordallianz, die sich aus Verbündeten diverser Warlords formierte, wechselten im Verlauf des Krieges mehrfach die Seiten. Heute gegen die Taliban und mit den USA, morgen dagegen.
3)Ein Großteil der Zivilbevölkerung und auch Angehörige von Hilfsorganisationen waren im Alltag bewaffnet, schlicht um dort zu überleben. Viele wurden in Kämpfe verwickelt.
4)Es existierten nur sehr lückenhafte Rekrutierungslisten oder Dokumente, die bescheinigen welche Person für die Taliban, die Polizeitruppen oder für ganz andere Vereinigungen kämpften.
Angesichts solcher Zustände wird angezweifelt, dass eine Unterscheidung zwischen Taliban und anderen Kämpfern überhaupt möglich war. Die Zuordnung des Begriffes \"illegal combatant\" oder \"suspected terrorist\" zu einer Person erscheint also willkürlich.
Um in Guantanamo Bay als \"suspected terrorist\" inhaftiert zu sein, ist dazu die Staatsangehörigkeit irrelevant. Der Status bezieht sich nicht nur auf Kämpfer mit afghanischem Pass. Ungefähr 36 verschiedene Nationalitäten sind in Guantanamo Bay inhaftiert.
Die Zahlen der inhaftierten Personen und deren Staatsangehörigkeit schwankten immer wieder. Von ca. 650 Häftlingen sollen 619 wenigstens nach Nationalität identifiziert sein.
Da aber in Afghanistan ebenfalls Camps unterhalten werden, die \"illegal combatants\" oder \"suspected terrorists\" beherbergen, ist ungewiss, wie viele davon zusätzlich nach Guantanamo ausgeflogen wurden oder werden.
28.09.2004 Tat
Ist der Satz Seit Januar 2002 werden hier Taliban- und al-Qaida-Kämpfer so noch aufrecht zu erhalten ? Muß man nicht vielmehr davon ausgehen, dass dies nicht vollständig zutrifft ? --217.94.159.41 20:59, 28. Nov 2004 (CET)
"Guantanamo Bay, der US-amerikanische Marinestützpunkt, liegt 15 km entfernt von der Stadt. Seit Januar 2002 werden hier mutmaßlicheTaliban- und al-Qaida-Kämpfer unter den schwer kontrollierbaren Bedingungen eines rechtsfreien Raumes inhaftiert und nach Auffassung des Internationalen Roten Kreuzes gefoltert."
Sollte da nicht noch etwas wie: "Aussagen freigelassener Häftlinge deuten darauf hin, dass die Gefangenen in Guantanamo unschuldige Opfer der amerikanischen Willkür sind" hinzugefügt werden?
Der Begriff "illegaler Kämpfer (Kombatant)" wurde nicht von den USA geprägt, sondern völlig frei erfunden.
16.dez04 maze
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