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Diskussion : Dingliches Recht
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Dingliches Recht
Stichpunkte
Allgemein
Als dingliche Rechte bezeichnet man in Deutschland Herrschaftsrechte an Sachen
Der Rechtsinhaber wird also durch sein dingliches Recht an der Sache selbst berechtigt
in bestimmter Weise mit dieser oder in Bezug auf diese zu verfahren
Als von der Rechtsgemeinschaft geschützte Rechtsposition des einzelnen Rechtsinhabers ist das dingliche Recht mithin ein Fall des subjektiven Rechts
Das signifikanteste Beispiel
zugleich das umfassendste dingliche Recht ist das Eigentum
Die Sache wird dem Rechtsinhaber zu Eigentum zugewiesen
so dass dieser nach seinem Ermessen mit der Sache verfahren und jeden Dritten von der Einwirkung ausschließen darf (vergleiche § 903 BGB)
Wie jedes subjektive Recht kann aber auch das Eigentumsrecht nicht schrankenlos gewährt werden
dass die Ausübung des Eigentumsrechts an entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter seine Grenze findet
was das Gesetz auch dadurch zum Ausdruck bringt
Art
Zu dieser privatrechtlichen Einschränkung kommt noch die verfassungsrechtliche Sozialbindung des Eigentums
15 GG
hinzu
Neben dem Eigentumsrecht gibt es eine Reihe von beschränkten dinglichen Rechten
vorgeht
dieses seinerseits beschränkend
der insoweit aber wiederum dem umfasssenden Recht des Eigentümers
Diese gewähren dem Rechtsinhaber nur einen beschränkten nach der Art des jeweiligen Rechts ausgestalteten rechtlichen Zugriff auf die Sache
Die beschränkten dinglichen Rechte stellen also Belastungen des Eigentums dar
der Nießbrauch
Beispiele beschränkter dinglicher Rechte sind etwa die Grunddienstbarkeit
die Hypothek oder die Grundschuld (vergleiche Sachenrecht). Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
das Pfandrecht
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Dingliches Recht
aus der freien Enzyklopädie
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und steht unter der
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