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Deutsches Reich
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Allgemein
Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 auf Betreiben des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates
nachdem Preußen sich im Deutschen Krieg gegen Österreich und dessen verbündete deutsche Staaten
"Verbergen") 1 Geschichte 2 Entstehung des Begriffs 3 Staatsrechtliche Fragen 3.1 Siehe auch [Bearbeiten]
im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gegen die benachbarte Großmacht Frankreich durchgesetzt hatte. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Das Deutsche Reich ging aus dem unter preußischer Vorherrschaft stehenden Norddeutschen Bund hervor
Geschichte
seit 1938 mit Österreich [Bearbeiten]
Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei Abschnitte: 1871-1918 Deutsches Kaiserreich 1871-1890 Zeit des Reichskanzlers Bismarck 1890-1918 wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg 1918-1933 Weimarer Republik 1933-1945 die Zeit des Nationalsozialismus (siehe auch: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg) 1943-1945 Staatsbezeichnung "Großdeutsches Reich"
Entstehung des Begriffs
das angesichts von Säkularisierung und napoleonischer Übermacht 1806 zerbrochen war
Die Verwendung des Wortes Reich im Titel knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (962–1806) an
In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund übrigens recht austauschbar
dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten. [Bearbeiten]
Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise
Staatsrechtliche Fragen
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31
Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73): Das Deutsche Reich existiert fort
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig
ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation
besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet
sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...)
so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches
- in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger
Damit wird eine staatsrechtliche Identität
die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann
unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland endgültig das
was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der deutsche Nationalstaat
Als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung hat die Bundesrepublik Ansprüche auf altes Reichsgebiet gegenüber Polen und der Sowjetunion bzw
Russland aufgegeben
weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht souverän gewesen seien
dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag nicht rechtskräftig seien
weshalb die vereinigte Bundesrepublik nicht rechtmäßig und damit nicht identisch mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt sei. [Bearbeiten]
gehen einige revisionistische Theoretiker davon aus
Während dies allgemein akzeptiert ist
Siehe auch
Geschichte Deutschlands Bundesrepublik Deutschland Deutsche Demokratische Republik da:Tyske kejserrige en:German Empire eo:Germanaj Imperiestroj fi:Saksan keisarikunta fr:Empire allemand it:Impero Germanico ja:ドイツå¸?国 ko:ë?…ì?¼ì œêµ nl:Duitse Rijk pl:II Rzesza Niemiecka pt:Império Alemão
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Deutsches Reich
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