Zum Forum
Passwort vergessen?
Noch keinen Account?
lexikon
Hauptseite
Zufälliger Artikel
Diskussion
Diskussion : Höchstzahlverfahren nach d'Hondt
Links
Forum
Portale
Reisen
Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Hauptmenü
Home
Editorial
Bildung
E-Learning
Fremdsprachen
Magazin
Wissen
Wörterbücher
Enzyklopädien
Expertendienste
Wissenswertes
Praktische Ratgeber
--------------------------
Biologie
Chemie
Computer
Film/ Theater
Geografie
Geschichte
Jura
Kunst
Literatur
Mathematik
Medizin
Musik
Philosophie
Physik/ Astronomie
Politik
Psychologie
Religionen
Sport
Umwelt
Wirtschaft
Reisen
Lexikon
Versicherung
Suchen
Schnellsuche
Suchmaschinen
Metasuchmaschinen
Webkataloge
News
Treffpunkt
Chat
Forum
Suche
Schnellsuche
Sitemap
Kontakt
Impressum
Höchstzahlverfahren nach d'Hondt
Stichpunkte
Allgemein
"Verbergen") 1 Geschichte 2 Wahlverfahren 2.1 Benachteiligung kleinerer Parteien 3 Weblinks [Bearbeiten]
Jefferson's method
Divisorverfahren mit Abrunden) wurde 1882 vom belgischen Juristen Victor d'Hondt entwickelt. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt (auch d'Hondtsches Höchstzahlverfahren
Verfahren nach Hagenbach-Bischoff
Geschichte
Schon 1792 machte Thomas Jefferson einen Vorschlag
nach dem das Prinzip dem Verfahren zur Wahl des US-Repräsentantenhauses zugrunde liegen sollte
In anglophilen Ländern ist es deshalb unter dem Namen Jefferson Method bekannt
das auch heute noch unter seinem Namen gebraucht wird
Der belgische Jurist Victor d'Hondt entwickelte dann 1882 in Gent das Berechnungsverfahren
Eine Variante des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens
stammt vom Schweizer Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff
das Hagenbach-Bischoff-Verfahren
Das d'Hondtsche-Höchstzahlverfahren wurde bis 1983 zur Ermittlung der Sitzzahlen bei Wahlen zum Deutschen Bundestag verwendet und bei der Wahl 1987 durch das Hare-Niemeyer-Verfahren abgelöst
Auch zu der Berechnung der Ausschussbesetzung wurde es dort in den ersten fünf Wahlperioden eingesetzt und in der sechsten Wahlperiode ab 1970 durch das Verfahren nach Hare und Niemeyer ersetzt
einiger Länderparlamente und Gemeindevertretungen sowie von Betriebsräten findet das Verfahren nach d'Hondt auch heute noch Anwendung
Bei der Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses
allerdings – wegen der proporzverzerrenden Wirkung – mit abnehmender Tendenz. In Österreich werden die Abgeordneten zum Nationalrat nach diesem System gewählt. (siehe: NRWO) [Bearbeiten]
Wahlverfahren
38 4 Partei C 246 24
Partei Zahl derStimmen Prozentanteilder Stimmen Sitze pro-portional Sitze nachd'Hondt Partei A 416 41
46 2 1000 100
16 4 Partei B 338 33
6% 2
00% 10 10 Beispiel: mögliche Stimmenverteilungbei der Wahl eines 10köpfigen Gremiums</div> Treten zur Wahl eines Gremiums mehrere Parteien an
8% 3
ist der proportionale Sitzanteil aufgrund des Stimmenanteils nur in seltenen Fällen ganzzahlig
6% 4
Daher ist ein Verfahren zur Ermittlung der ganzzahligen Sitzzahl
2
... n)
5
4
die jede Partei innerhalb des Gremiums erhält
notwendig. Bei Verwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens teilt man die Zahl der erhaltenen Stimmen einer Partei nacheinander durch eine aufsteigende Reihe natürlicher Zahlen (1
3
Die dabei erhaltenen Bruchzahlen werden als Höchstzahlen bezeichnet. Divisor Partei A Partei B Partei C :1 416 (1) 338 (2) 246 (3) :2 208 (4) 169 (5) 123 (7) :3 139 (6) 113 (8) 82 :4 104 (9) 85 (10) 62 :5 83 68 49 :6 69 56 41 <p>Beispiel: Ermittlung der Höchstzahlen (Die Wertein Klammern entsprechen der Vergabereihenfolge) Die Höchstzahlen wiederum werden absteigend nach ihrer Größe geordnet
Die so ermittelte Reihenfolge gibt die Vergabereihenfolge der Mandate an
wieviele der Höchstzahlen Berücksichtigung finden
Die Zahl der Sitze des Gremiums gibt an
dass die 10 höchsten Höchstzahlen (hellgrau unterlegt) der ihnen zugeordneten Partei jeweils einen Sitz bringen
Im vorliegenden Beispiel bedeuten 10 Sitze
Die Sitzverteilung kann auch dadurch bestimmt werden
dass die abgegebenen Stimmen durch eine Zahl geteilt werden und das Ergebnis abgerundet wird
4 abgegebene Stimmen erhält eine Partei einen Sitz im Beispielgremium
d.h.
4
für je 8
Im folgenden Beispiel ergibt sich die Sitzverteilung durch Division mit 8
Das Verfahren erfüllt die Mehrheits-
nicht aber die Minderheitsbedingung
Das heißt: eine Partei
bekommt auch die Mehrheit der Sitze
die die Mehrheit der Stimmen hat
die nicht die Mehrheit der Stimmen besitzt
wenn alle anderen Parteien kleiner sind
Umgekehrt kann eine Partei
trotzdem die Mehrheit der Sitze erlangen
Bei gleichen Höchstzahlen führt das Verfahren zu Mehrdeutigkeiten
wobei auch die Quotenbedingung verletzt werden kann
außerdem weichen die Ergebnisse bei großen Unterschieden in den Stimmanteilen von der Proportionalität ab
sondern auch einen bzw. mehrere Sitze darüber hinaus
Dann erhält eine große Partei nicht nur den aufgerundeten ganzzahligen Sitzanspruch
Kleinere Parteien werden dadurch benachteiligt. [Bearbeiten]
Benachteiligung kleinerer Parteien
Dass das Verfahren nach d'Hondt kleinere Parteien gegenüber anderen Verfahren benachteiligt
zeigt zum Beispiel die Landtagswahl Schleswig-Holstein 2005
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis dieser Landtagswahl (http://www.statistik-sh.de/LW05/Download/BVII2405.pdf) hätte sich die Sitzverteilung wie folgt ergeben: Partei Stimmanzahl Sitzverteilung relatve Abweichung zum Stimmenverhältnis d'Hondt Hare-Niemeyer d'Hondt Hare-Niemeyer CDU 576100 30 29 + 3.175% - 0.265% SPD 554844 29 28 + 3.556% - 0.015% FDP 94920 4 5 -16.507% + 4.367% Grüne 89330 4 4 -11.282% -11.282% SSW 51901 2 3 -23.651% +14.524% Summe 1367095 69 69 Die relative Abweichung zum Stimmenverhältnis gibt an
um welchen Anteil man die Stimmzahl einer Partei ändern müsste
damit die Partei genau so viele Sitze erlangen würde
wie ihr nach dem Sitzverteilungsverfahren zugewiesen werden
so erlangt sie durch das Sitzverteilungsverfahren einen Nachteil
ist die relative Abweichung zum Stimmenverhältnis der Partei dagegen negativ
so erlangt sie durch das Sitzverteilungsverfahren einen "Bonus"
Ist die relative Abweichung zum Stimmenverhältnis einer Partei positiv
Eine CDU-FDP-Koalition hätte keine absolute Mehrheit erlangt
weder nach Sitzen nach d'Hondt noch nach Sitzen nach Hare-Niemeyer noch nach der Stimmzahl
Siehe auch: Hagenbach-Bischoff-Verfahren [Bearbeiten]
Weblinks
Wahlrecht.de – das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren (http://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt.html) Wahlauswertung.de – Berechnungsmöglichkeit (http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/) et:D'Hondti meetod en:D'Hondt method fi:D'Hondtin menetelmä sv:D'Hondts metod
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Höchstzahlverfahren nach d'Hondt
aus der freien Enzyklopädie
wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation
. In der wikipedia ist eine
Liste der Autoren
verfügbar.
D'Hondt
Hondt.jpg
Victor d'Hondt
Bundesautobahn 2
Nymphe
Cece.jpg
Steingut
Privathaushalt
Haushalt (Hauswirtschaft)
[ Zurück ]
Inhalt Lexikon:
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Chat
|
Lexikon
|
Reisen
|
Versicherung
|
Forum
|
Kontakt