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Diskussion : Bundesstraße
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Bundesstraße
Stichpunkte
Allgemein
die in erster Linie dem weiträumigen Verkehr dienen
Bundesstraßen sind Fernstraßen in Deutschland und Österreich
In der Schweiz heißen die Bundesstraßen Hauptstrassen
"Verbergen") 1 Deutschland 1.1 Allgemeines 1.2 Zur Systematik und ihrer Geschichte in Deutschland 2 Österreich 2.1 Allgemeines 2.2 Zur Systematik und ihrer Geschichte in Österreich 2.3 Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen nach dem Bundesstraßengesetz 3 Siehe auch: 4 Weblinks [Bearbeiten]
Die wichtigsten besitzen eine Nummer ohne Kennzeichen. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Deutschland
[Bearbeiten]
Allgemeines
Träger der Baulast ist in Deutschland der Bund
B 10 oder B 83)
Bezeichnet werden die Bundesstraßen mit einem großen "B" und einer fortlaufenden Nummer (zum Beispiel B 1
Die Bundesstraßenschilder sind in Deutschland gelb mit schwarzer Schrift
In der DDR hießen die Bundesstraßen Fernverkehrsstraßen und waren mit einem "F" gekennzeichnet
nur einzelne Straßen wurden zurückgestuft (z.B. solche
Die Nummerierung von Reichs-
die in das Staatsgebiet vor 1945 führten). Im Unterschied zu den Bundesautobahnen dienen Bundesstraßen nicht ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen für PKW auf Bundesstraßen betragen außerhalb geschlossener Ortschaften max
Fernverkehrs- und Bundesstraßen wurde beibehalten
100 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften max
50 km/h auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens 2 Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung und Fahrtrichtungen baulich getrennt) gilt in Deutschland die gleiche Regelung wie für Autobahnen
mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Zuständig für den Ausbau und den Erhalt der Bundesstraßen in Deutschland ist die Abteilung Straßenbau/Straßenverkehr des Bundesverkehrsministeriums (www.bmvbw.de (http://www.bmvbw.de/Abteilung-Strassenbau-und-Strassenverkehr-.580.htm))
In Deutschland gibt es derzeit rund 41.386 km Bundesstraßen. [Bearbeiten]
Zur Systematik und ihrer Geschichte in Deutschland
Gegen Ende der Weimarer Republik kam es im Zuge der zunehmenden Automobilisierung und dem damit einhergehenden Neu- und Ausbau mehrerer Fernstraßen zu der Planung einer einheitlichen Nummerierung der Fernstraßen in Deutschland
wie sie in anderen europäischen Ländern schon vorgenommen wurde
So wurde am 17
Januar 1932 das neue System der Reichsstraßen eingeführt und wurden mit einem "R" und einer Nummer gekennzeichnet
die das Grundnetz der so genannten großen Reichsstraßen bildeten
Die ersten neun Nummern – die einstelligen Zahlen - wurden an Deutschland ganz durchquerende Straßen vergeben
1934 wurde erstmals das noch heute übliche kleine gelbe Schild mit der Straßennummer verwendet. Die zwei- und dreistelligen Nummern wurden systematisch von Süd nach Nord und weiter von West nach Ost vergeben
Mit der Nummer 138 war die erste Phase der Nummerierung abgeschlossen
Pommern und Ostpreußen) und diese Gebiete nach dem Krieg an Polen und die Sowjetunion fielen
klafft heute eine große Lücke von den Nummern 111 bis zur Nummer 165
von denen nur noch einzelne mit kleinen Teilstücken an der heutigen Grenze zu Polen existieren
Da die letzten dieser Nummern alle in den Ostgebieten des damaligen Deutschen Reichs lagen (Schlesien
Die zweite Phase der Nummerierung ging von 1934 bis 1937
Nun wurden die Nummern ab 138 in Ostpreußen fortgesetzt und wanderten in umgekehrter Richtung nach Westen und dann wieder von Nord nach Süd
In dieser Phase erteilte Nummern waren die 139 bis 327
Luxemburg und Belgien) angegliederten Gebiete
und zwar ausschließlich für die vor dem Krieg (Anschluss Österreichs und Annexion des Sudetenlandes und der sogenannten "Rest-Tschechei") und im Krieg (in Polen
Die Nummern 328 bis 398 wurden von 1938 bis zum Ende des Krieges vergeben
Frankreich
Auch diese Nummern von 328 bis 398 existieren nicht mehr und bilden einen dunklen Fleck in der Vergangenheit der deutschen Fernstraßen
Bis heute existieren allerdings noch kurze Teilstücke der B 340 und der B 378
Daneben existiert noch die B 388 Ismaning-Taufkirchen-Eggenfelden-Passau-Wegscheid
Nach dem Krieg wurde das System der Reichsstraßen-Nummerierung beibehalten
wogegen die DDR das alte R durch ein F für Fernstraße ersetzte
Nach Bildung der Bundesrepublik erhielten die westdeutschen Straßen allerdings ein B für Bundesstraße vor ihrer Nummer
Aus der R 1 von Aachen bis Ostpreußen wurde so im Westen die B 1 von Aachen bis Helmstedt
und in der DDR die F 1 von Morsleben bis Küstrin
Das alte Nummernsystem wurde aber auch in der DDR beibehalten
so dass nach der Wende aus den F-Straßen einfach B-Straßen werden konnten
Die Nummern ab 399 wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland vergeben
Ab 526 bis zur höchsten Nummer 588 ist die Reihe sehr lückenhaft und kann weiter aufgefüllt werden
Kurze Abzweige von Bundesstraßen werden manchmal mit der Bundesstraßennummer und einen nachgestellten a bezeichnet (zum Beispiel Bundesstraße 27a)
Daneben war zeitweise auch gebräuchlich für neu ausgebaute Bundesstraßen hinter die Nummer ein n zu stellen (wie B27n für die Schnellstraße Stuttgart-Degerloch - Kirchentellinsfurt bis Mitte der 90er Jahre)
Für den mittleren Ring in München wurde die Bundesstraßennummer 2R (R für Ring) vergeben. [Bearbeiten]
Österreich
[Bearbeiten]
Allgemeines
Bundesstraßen sind alle jene Straßenzüge
die in den zum Bundesstraßengesetz 1971 gehörenden Verzeichnissen als solche bestimmt oder die durch Bundesgesetz dazu erklärt werden
Innovation und Technologie bestimmt
Im Detail wird der Verlauf durch eine Verordnung des Bundesministers für Verkehr
Träger der Baulast ist in Österreich der Bund
Der Bund hat jedoch 1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen
Unterführungen
Zu den Bundesstraßen gehören auch damit in Zusammenhang stehende Einrichtungen wie Lärmschutzeinrichtungen
Stützmauern
Brücken
aber auch Vorrichtungen zur Einhebung der Autobahnmaut und Ähnliches
Tunnels
auszulichten oder in einer bestimmten Weise zu bewirtschaften sind
Zu Gunsten von Bundesstraßen sind Eingriffe in Rechte Dritter zulässig: Für die Errichtung
Erhaltung oder Umgestaltung von Bundesstraßen samt den dazu gehörenden baulichen Anlagen sind Enteignungen (gegen Schadloshaltung im Sinne des § 1323 ABGB) möglich. In einer Entfernung bis 40 m von einer Autobahn und 25 m von einer Schnellstraße dürfen keine Neu-
Zu- oder Umbauten vorgenommen werden. Auch die Bewirtschaftung angrenzender Grundstücke kann wegen möglicher Gefährdung des Bestandes der Straße eingeschränkt oder an die Einholung einer Bewilligung geknüpft werden: Es kann angeordnet werden
dass angrenzende Wälder in einer Breite von 4 m zu beiden Seiten zu schlägern
Akustische Werbungen sind in einer Entfernung von 100 m unzulässig
optische Werbungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit behördlicher Genehmigung gestattet
Grundeigentümer müssen das Aufstellen von Schneezäunen u. dgl. (gegen Vergütung etwaiger Schäden) dulden
Die Ableitung von Wasser (etwa von Dächern) auf die Bundesstraße ist untersagt
Umgekehrt müssen die Anrainer den Abfluss des Wassers von der Bundesstraße und die Ablagerung von Schnee dulden. Die Benützung der Bundesstraßen steht jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen offen. [Bearbeiten]
Zur Systematik und ihrer Geschichte in Österreich
die sich für den Schnellverkehr eignen und besondere Anschlussstellen für Zu- und Abfahrt aufweisen; Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) - das sind andere für den Schnellverkehr geeignete Straßen. Die früheren Bundesstraßen B wurden mit 1
Die Bundesstraßen werden eingeteilt in Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) - das sind kreuzungsfrei angelegte Straßen
April 2002 als solche aufgelassen und in die Verwaltung der Bundesländer übertragen
Bezeichnet wurden die Bundesstraßen B mit einem großen "B" und einer fortlaufenden Nummer (zum Beispiel B1
B10 oder B83)
früher "Bundesstraße mit Vorrang") heißen jetzt "Straße mit Vorrang"
Die ehemaligen Bundesstraßenschilder nach der StVO (blaue rechteckige Tafeln mit der Bezeichnung der Bundesstraße in weißer Schrift
Bisher wurden die alten Straßenbezeichnungen beibehalten. Siehe dazu: Liste der früheren Bundesstraßen B in Österreich (http://www.schlaufuchs.at/list/l_oebstr.htm) Die Einordnung als Bundesautobahn oder Bundesschnellstraße sagt nichts über die Einordnung nach der StVO
getrennte Richtungsfahrbahnen
zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h statt 100 km/h). [Bearbeiten]
Mehrere Bundesschnellstraßen sind Autobahn im Sinne der StVO (kreuzungsfrei
Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen nach dem Bundesstraßengesetz
Siehe Liste der Autobahnen in Österreich
Einige dieser Straßenzüge wie z.B
A5
S1
S2 sind derzeit (2004) erst in Planung und existieren noch nicht in der Wirklichkeit; sie sind aber schon in die Verzeichnisse der Bundesstraßen aufgenommen. [Bearbeiten]
Siehe auch:
Staatsstraße
Straßensystem in Österreich
Liste der deutschen Bundesstraßen
Gemeindestraße
Kreisstraße
Landstraße
Ehemalige Reichsstraßen in Ostpreußen [Bearbeiten]
Weblinks
Übersicht über den Verlauf der Bundesstraßen (http://home.debitel.net/user/prigge/bstr2.htm) Verzeichnis und Geschichte der Bundes- und ehemaligen Reichsstraßen in Deutschland (http://www.reichsstrassen.de.vu) Einiges Wissenswerte über die Bundesstraßen
auf Englisch (http://www.geocities.com/marcelmonterie/d.htm) Bundesstraße 30 in Oberschwaben
Mehr als 200 Seiten Infos über eine Bundesstraße
die es so nicht mehr geben sollte. (http://www.B30-Oberschwaben.de)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Bundesstraße
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