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Diskussion : Bundespatentgericht
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Impressum
Bundespatentgericht
Stichpunkte
Allgemein
Das Bundespatentgericht hat seinen Sitz in München
in Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte (u.a
Aufgabe dieses Gerichts ist es
"Verbergen") 1 Geschichte 2 Gerichtsbarkeit 3 Richter 4 Spruchkörper 5 Verfahren 6 Weblinks [Bearbeiten]
Patente und Marken) zu entscheiden. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Geschichte
Seit der Errichtung des Deutschen Patentamts im Jahre 1877 wurden dessen Entscheidungen in einem Beschwerdeverfahren durch besondere Stellen des Patentamts selbst überprüft
Diese Aufgabenteilung wurde auch nach 1949 unter der Geltung des Grundgesetzes (GG) zunächst beibehalten
Dadurch entstand das Problem
dass Art
19 Abs
4 GG bei jeder Verletzung von Rechten durch die öffentliche Gewalt den Rechtsweg zu unabhängigen Gerichten eröffnet
Den Streit
dass alle Entscheidungen des Patentamts der Kontrolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliege
ob die Beschwerdeausschüsse des Patentamts solche unabhängigen Gerichte waren
entschied das Bundesverwaltungsgericht 1959 dahin
Daraufhin wurde 1961 das Grundgesetz durch Einfügung von Art
und das Bundespatentgericht noch im selben Jahr unter Nutzung der jetzt im Grundgesetz geschaffenen Ermächtigung ins Leben gerufen. [Bearbeiten]
wonach der Bund für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten kann
96 GG ergänzt
Gerichtsbarkeit
weil es gem
Das Bundespatentgericht gehört formell als einziges bundesrechtlich bestimmtes besonderes Gericht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
Art
96 Abs
3 GG im Rechtszug unter dem Bundesgerichtshof eingeordnet ist
Materiell nimmt das Bundespatentgericht verwaltungsgerichtliche Aufgaben der rechtlichen Kontrolle der Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundessortenamts wahr
mit denen Dritte die Gültigkeit eines nationalen oder europäischen Patents für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland angreifen
Darüber hinaus ist es zuständig für Klagen
Für Rechtsstreitigkeiten
in denen die Verletzung eingetragener Schutzrechte geltend gemacht wird
ist nicht das Bundespatentgericht zuständig
sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit der Länder (Spezialkammern bestimmter Landgerichte). [Bearbeiten]
Richter
Beim Bundespatentgericht wirken als Richter sowohl rechtskundige Mitglieder
die in einem Zweig der Technik sachverständig sein müssen
als auch technische Mitglieder
die die Befähigung zum Richteramt haben müssen
Derzeit (Februar 2004) sind dies etwa 120 Richter
ungefähr je zur Hälfte rechtskundige und technische Mitglieder. [Bearbeiten]
Spruchkörper
deren Besetzung von der Rechtsmaterie des einzelnen Falles abhängt (vgl. hierzu § 67 PatG und § 67 MarkenG)
Das Bundespatentgericht entscheidet die einzelnen Streitigkeiten durch Senate
13 technische Beschwerdesenate
1 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat
1 juristischer Beschwerdesenat
9 Marken-Beschwerdesenate und 1 Sortenschutz-Beschwerdesenat [Bearbeiten]
Beim Bundespatentgericht bestehen zur Zeit (Februar 2004): 4 Nichtigkeitssenate
Verfahren
insbesondere durch das Patentgesetz
sowie nachrangig durch die Zivilprozessordnung geregelt. [Bearbeiten]
Das Verfahren vor dem Bundespatentgericht ist durch die einzelnen Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
Weblinks
Art
19 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_19.html) Art
96 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_96.html) § 67 PatG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__67.html) § 67 MarkenG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/__67.html) Homepage des Bundespatentgerichts (http://www.bundespatentgericht.de) Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
Bundespatentgericht
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