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BStU
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Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ist eine von den Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erkämpfte Einrichtung zur Sicherung der Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes (StaSi) der DDR. Die Leitung der dem Bundesinnenministeriums unterstellten Bundesoberbehörde wurde dem Pfarrer Joachim Gauck übertragen
Daher hieß diese Dienststelle lange Zeit wegen des ansonsten langen Titels kurz Gauck-Behörde
Im Oktober 2000 wurde die Leitung der Behörde Frau Marianne Birthler übertragen
"Verbergen") 1 Stasi-Unterlagen-Gesetz 2 Einsichtnahme in Geheimdienstakten 3 "Rosenholz"-Dateien 4 Der "Aktenstreit" - Herausgabe von Akten über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an Journalisten? 5 Siehe auch 6 Weblinks [Bearbeiten]
Seither wird diese Behörde in den Medien auch Birthler-Behörde genannt. Inhaltsverzeichnis showTocToggle("Anzeigen"
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Am 29
Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft
das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte
die der Staatsssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat
Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes
insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen
Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit
in Unterlagen einzusehen
die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte
Das ist in der Geschichte ohne Beispiel
aber auch über viele Bürger der alten Bundesländer und über Bürger anderer Staaten
umgangssprachlich auch Stasi) sammelte fast vierzig Jahre lang im Auftrag der SED Material über Millionen von Menschen - in erster Linie über DDR-Bürgerinnen und -Bürger
Das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (kurz MfS
Unzählige Lebensläufe - nicht nur in Ostdeutschland - wurden im Laufe der Jahre durch die Staatssicherheit entscheiden beeinflusst
nutzte systematisch menschliche Schwächen aus und schreckte auch nicht davor zurück
Bank- und Postgeheimnis
Das MfS beeinflußte den beruflichen Auf- oder Abstieg
in die Privatsphäre seiner Opfer einzudringen und intimste Informationen für seine Zwecke zu verwenden. Ärztliche Schweigepflicht
die Unverletzlichkeit der Wohnung
selbst die in der Verfassung der DDR festgelegten Grundrechte eines jeden Bürgers waren für die Stasi kein Tabu
7 Millionen Privatpersonen bei der Bundesbeauftragten Birthler und ihrem Vorgänger Einsicht in Unterlagen
Bis zum Oktober 2000 beantragten mehr als 1
die der Staatssicherheitsdienst über sie geführt hat. [Bearbeiten]
Einsichtnahme in Geheimdienstakten
Jeder deutsche Bürger hat das Recht
die über ihn angefertigten Geheimdienstakten der ehemaligen DDR kostenfrei einzusehen
ehemaligen DDR-Bürgers
Dieses Recht hat auch die Familie eines verstorbenen
Erforderlich ist dazu die Antragstellung bei der Behörde auf Akteneinsicht
Das dazu nötige Antragsformular lässt sich von der Internet des BStU [1] (http://www.bstu.de) herunterladen
Kopien der betreffenden Geheimdienstakten können auf Wunsch auch per Post an die Wohnanschrift des Antragstellers zugestellt werden
liegen viele Unterlagen nur unsystematisch vor
Da bei den meisten Unterlagen eine Vernichtung versucht wurde
Eine erste vorläufige Mitteilung
ob tatsächlich die Stasi den Antragsteller ausspioniert hat
erfolgt nach 4-12 Wochen
und ehemalige DDR-Bürger unterschiedlich intensiv durch den DDR-Geheimdienst beobachtet wurden
Da die Recherchen sich über verschiedene Archive erstrecken
kann die Recherche unterschiedlich lange dauern
Erwähnte Informationen von dritten Spionageopfern werden von der Birthler-Behörde vor der Herausgabe zensiert
Die Namen und Decknamen von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern der Stasi werden allerdings bekannt gegeben
Der Antrag auf Akteneinsicht kann jederzeit erneut gestellt werden. [Bearbeiten]
"Rosenholz"-Dateien
Ein wichtiges Ereignis der letzten Jahre für die BStu war die Rückgabe der so genannten Rosenholz-Akten durch die USA im Jahr 2003
Diese Datensammlung der Stasi-Auslandsspionage enthält eine Liste ehemaliger Spione
die für die DDR tätig waren. Im März 2004 war die Kontrolle der "Rosenholz"-Dateien auf Übersetzungs- und andere Fehler nahezu abgeschlossen
Die Stasi-Unterlagen-Behörde konnte nun eine größere Zahl Überprüfungsanträge auf Stasi-Tätigkeit bearbeiten. [Bearbeiten]
Der "Aktenstreit" - Herausgabe von Akten über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an Journalisten?
Auslöser für den Aktenstreit waren unterschiedliche Auffassungen über die Rechte der BStU auf Herausgabe von Stasi-Akten an Journalisten
Der Streit begann Ende 1999 im Zuge der CDU-Spendenaffäre
als bekannt wurde
dass Abhörprotokolle und wörtliche Protokolle des DDR-Geheimdienstes zu diesem Thema vorliegen
Nach eingehender Prüfung entschied das BStU
nur noch zusammenfassende Vermerke und keine wörtlichen Protokolle herauszugeben. Ende November 2000 "erhebt Dr
Helmut Kohl Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die BStU
dass grundsätzlich diese Akten herausgegeben werden dürfen. Zur Klärung der Rechtslage wird Sprungrevision auf höchster Ebene vor dem Bundesverwaltungsgericht von Dr
um die Herausgabe der Stasi-Unterlagen zu seiner Person zum Zwecke der Forschung und der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS sowie eine Herausgabe an die Medien zu verhindern." (Zitat Homepage BStU). Im September 2003 ergeht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
Helmut Kohl beantragt
Die Birthler-Behörde stimmt dem Antrag zu. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes wird erstmals in der Fachzeitschrift NJW publiziert und kommentiert (Quelle in NJW 2004
Heft 7
S
457ff bzw
418 ff.) Am 23
dass Stasi-Akten an Journalisten grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen herausgegeben werden dürfen
Juni 2004 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht
an Wissenschaftler nur mit starken Einschränkungen
Durch Spionage oder durch Abhörmaßnahmen in Privat- oder Diensträumen gewonnene Informationen müssen in jedem Fall unter Verschluss bleiben. [Bearbeiten]
Siehe auch
Stasi-Unterlagen-Gesetz [Bearbeiten]
Weblinks
http://www.bstu.de - Website der Bundesstelle http://www.stasiopfer.de - Website von und über Opfer des MfS
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
BStU
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wikipedia
und steht unter der
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